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Hallo an alle, mich mal als neuer hier oute. Ich habe verschiedene Fragen zum Unterhalt und hoffe das ich die hier gemeinsam stellen kann?
Vorab kurze Situationsbeschreibung:
Geschieden, eine Tochter 12 Jahre welche bei der Mutter lebt. Alleinarbeitender Kleinunternehmer mit einem offiziellen Maximalverdienst unter der Selbstbehaltgrenze, also Mangelfall.
Wir haben keinen Knatsch und sind uns im Prinzip darüber einig, das die Arge die Erdbeeren stiftet und Papa für die Schlagsahne sorgt, was natürlich Familiengeheimnis bleibt. Unseres Erachtens, die einzige Form geschieden ordentlich leben zu können. Ich würde auch eher trocken Brot fressen, bevor es meiner kleinen an etwas fehlt, dazu gehört auch eine Mutter, die nicht an jedem Monatsende vor Sorgen um einen leeren Kühlschrank nicht schlafen kann.
Scheidung als solches, Versorgungsausgleich, gemeinsames Sorgerecht, kein Unterhaltstitel für EUH oder KU (bewusst nicht).
Bei Trennungseintritt war ich arbeitslos, Sie arbeitend, das sparte den Anwalt, den hat das Gericht mir bezahlt, die Besprechungen fanden zu dritt statt.
Das erste Anschreiben der UVK erhielt ich damals zügig, mit einer in der Höhe nicht weiter definierten Forderung die Zahlung von Unterhalt zu beginnen, ohne Rechtsbehelfsbelehrung und trotz der Tatsache, das ich 2Wochen vorher mein ALG Bescheid aus dem eine Nichtleistungsfähigkeit hervorgeht, dem Amt unter Zeugen vorgelegt habe. Auf meinen Einspruch wegen Formmangel (fehlende RBBL) sowie aus Sachgründen (zu niedriges Einkommen) habe ich bis dato keine Antwort erhalten.
Kurze Zeit später selbstständig gemacht, die Modulationsmöglichkeiten beim Einkommen sind ja als Unternehmer die besten, Hauptsache dem Kind gehts gut.
Nachdem meine EX damals den Job unverschuldet wegen Betriebsschliessung verlor, kriegt sie mittlerweile Hartz 4(versuch mal mit nem Kleinkind in der Grundschule einen Job zu finden), worauf ich prompt ein Auskunftsbegehren der Arge bekam. Wiederum ohne Rechtsmittelbelehrung und als gemeinsames Auskunftsbegehren für Mutter und Tochter gestellt, obwohl das getrennte Sachstände sind. Aus Formmangel Einspruch eingelegt, bis heute(1 Jahr) keine Reaktion seitens der Arge.
Hierzu die Fragen:
Kann die ARGE meine EX zwingen, für sich oder meine Tochter einen Unterhaltstitel zu erwirken, oder mich zwingen, ggf. über diesen Umweg, meine Selbstständigkeit aufzugeben?
Was müsste ich von dem, was beide erhalten (Miete, Hilfe zum Lebensunterhalt, Strom, Heizung usw.) im Falle einer zukünftigen vollen oder teilweisen Leistungsfähigkeit meinerseits zurückzahlen?
Kann da weil ich jetzt nichts weiter unternehme, Unterhalt auflaufen, ich habe bis jetzt nichts unterschrieben?
Sollte ich aus welchen Gründen auch immer, die Selbstständigkeit aufgeben und wieder angestellt arbeiten, habe ich natürlich vor, das Einkommen sinnvoll zu minimieren.
Darf ich und wenn wieviel, vom Einkommen in eine Direktversicherung oder private Altersvorsorge stecken, auch wenn ich dann wieder ganz oder teilweise dadurch Mangelfall werde?
In den nächsten 2 Jahren werde ich nicht drumherumkommen, Geld in Zahnersatz zu investieren, das dürfte nach Begutachtung meines Zahnarztes durchaus ein fünfstelliges Volumen annehmen. Da die zahnärztliche Abrechnungsstelle, welche im Regelfall die Leistungen vorfinanziert, meine Bonität für eine Vorabkreditierung für nicht ausreichend hält, würde ich auf die zukünftigen Leistungen gegen eine Vorabrechnung des Zahnarztes dort monatlich vorab einzahlen. Laut denen geht das.
Die Frage ist, ob und in welcher Höhe das unterhaltsmindernd rechtens ist? weil wenn nicht, kann ich das vom Selbstbehalt unmöglich zahlen.
Ich fahre momentan als selbstständiger Trucker, also Dienstleistung ohne eigenes Fahrzeug. In der Düsseldorfer Tabelle steht, das wenn durch die Spesenhöhe ein zuhause eingesparter Aufwand entsteht ( kann wenn nach den Regelsätzen des Finanzamtes bezahlt wird nicht passieren) die Spesen zu einem Drittel für den Unterhalt herangezogen werden können.
Hat da jemand Erfahrungen mit, gibt es Urteile?
So, das war ne Menge auf einmal, aber da die entsprechenden Veränderungen auf mich zukommen, muss ich mich schlaumachen. Danke erstmal im Vorraus für etwaige Hilfe.