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Hallo Carsten,
vielleicht sollen die Fahrtkosten ja bei Hartz IV angerechnet werden? Für mich war die Fragestellung nicht eindeutig.
Beim Unterhalt müsste man ja eine Abänderungsklage bei Gericht machen. Und die ist, wie Du schon geschrieben hast, recht aussichtslos. Vor allen Dingen bei "nur" 120 km. Erst wenn die Umgangskosten extrem hoch sind, weil es sich um große Entfernungen von mehreren hundert Kilometer gibt es manchmal geringe Unterhaltserleichterungen. Entweder beim Kindergeld oder als nur geringen teilweisen Vorababzug bei der Einkommensermittlung.
@ Marie: bitte sage uns, wo Ihr die Umgangskosten "einreichen" wollt.
Gruß
Ingrid
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