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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
| Hierzu die Fragen: Kann die ARGE meine EX zwingen, für sich oder meine Tochter einen Unterhaltstitel zu erwirken, oder mich zwingen, ggf. über diesen Umweg, meine Selbstständigkeit aufzugeben? |
| Was müsste ich von dem, was beide erhalten (Miete, Hilfe zum Lebensunterhalt, Strom, Heizung usw.) im Falle einer zukünftigen vollen oder teilweisen Leistungsfähigkeit meinerseits zurückzahlen? Kann da weil ich jetzt nichts weiter unternehme, Unterhalt auflaufen, ich habe bis jetzt nichts unterschrieben? |
| Sollte ich aus welchen Gründen auch immer, die Selbstständigkeit aufgeben und wieder angestellt arbeiten, habe ich natürlich vor, das Einkommen sinnvoll zu minimieren. Darf ich und wenn wieviel, vom Einkommen in eine Direktversicherung oder private Altersvorsorge stecken, auch wenn ich dann wieder ganz oder teilweise dadurch Mangelfall werde? |
| In den nächsten 2 Jahren werde ich nicht drumherumkommen, Geld in Zahnersatz zu investieren, das dürfte nach Begutachtung meines Zahnarztes durchaus ein fünfstelliges Volumen annehmen. Da die zahnärztliche Abrechnungsstelle, welche im Regelfall die Leistungen vorfinanziert, meine Bonität für eine Vorabkreditierung für nicht ausreichend hält, würde ich auf die zukünftigen Leistungen gegen eine Vorabrechnung des Zahnarztes dort monatlich vorab einzahlen. Laut denen geht das. Die Frage ist, ob und in welcher Höhe das unterhaltsmindernd rechtens ist? weil wenn nicht, kann ich das vom Selbstbehalt unmöglich zahlen. |