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Re: Neuling hier stellt Fragen
Schumacher,
29.04.08, 04:16
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Hallo,
einige Fragen werden in unserem FAQ beantwortet und Infos gibt es dort auch. Mach mal
guck mal unter http://www.carookee.com/forum/VAfK-Forum/37/5165608
Ich will Dir mal kurz aus meinen Erfahrungen mit anderen Vätern berichten:
Kleinunternehmer, Vater von zwei Kindern, konnte keinen Unterhalt bezahlen. Er konnte
gegenüber dem Richter nicht nachweisen, dass er alles versuchte um sein Gewinn zu
maximieren.
Also es gab keine Werbemaßnahmen um neue Kunden zu akquirieren. Büromiete und sonstige
Nebenkosten waren zu hoch, wenn man den Umsatz gegenüberstellte.
Obwohl er jedes Monat geschäftlich im Minus wirtschaftete, sich kein Gehalt auszahlte –
er eigentlich nichts zum Leben hatte - hatte er nur geringe Schulden. Das war für die
Richter (später übrigens auch für das Finanzamt) ein Hinweis gewesen, dass er nicht alle
Umsätze angab und/oder aber (der Vermieter war ein Bekannter vom Vater) die Büromiete
aus Gefälligkeit überhöht angesetzt wurde.
In diesem konkreten Fall hatte der bekannte Vermieter auch noch extra Ärger und Kosten,
weil er die überhöhte Büromiete nicht versteuert hatte.
Die Angelegenheit ging so aus: Richter rechnete fiktiv so, was der Vater bei
betriebswirtschaftlichem Handeln hätte verdienen können und berechnete danach den
Unterhalt. Dass der Richter bei dem „könnte“ nicht knauserte kann sich jeder vorstellen.
Die Unterhaltspflicht wurde höher, als wenn der Vater halbwegs nachvollziehbare und
betriebswirtschaftlich sinnvolle Zahlen vorgelegt hätte. Dann hätte er zwar Unterhalt
bezahlen müssen, aber viel weniger als das was die Richter dann rechneten. Ganz
abgesehen davon, dass er massig Ärger mit dem Finanzamt bekam.
Anderer Fall: Ähnlich wie oben, aber hier liefen beim Vater massive Schulden auf, da
sein Gewerbe wirklich nur die gelieferten Zahlen erwirtschaftete. Dem Vater wurde
vorgehalten, dass er in seinem Beruf mehr verdienen könnte. Die Richter ließen sich vom
Arbeitsamt die offenen Stellen der Vergangenheit geben und fragten den Vater, ob er sich
mindestens dort ernsthaft beworben hat. Hatte er nicht. Die Richter rechneten als hätte
er das tarifliche Einkommen aus den angebotenen, aber vom Vater ignorierten Stellen.
Noch ein Fall: Dem Arbeitgeber eines Vaters ging es schlecht. Einige Mitarbeiter wurden
entlassen – er auch. Zufällig bot sich dem Vater die Möglichkeit eines ihm passenden
Kleingewerbes. Er schlug zu. Das Geschäft lief schlecht, obwohl der Vater alles
unternahm um es voran zu bringen. Auch er wurde fiktiv gerechnet. Die Richter warfen ihm
vor, dass er sich leichtfertig in das Abenteuer Selbständigkeit gestürzt hätte.
Er hätte sich erst bemühen seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Also gegen die Kündigung
klagen müssen.
Des Weiteren hätte er erst versuchen müssen, wieder eine Festanstellung zu bekommen.
Sich also – ab Kenntnis der Kündigung – vorsichtshalber bewerben müssen.
Er wurde fiktiv weiter so gerechnet, als hätte er seinen Job noch.
Dann gibt es noch die Mutter, die ihre Arbeitszeit kürzte um keinen Unterhalt für die
beim Vater (er ist hier aktiv im Forum) lebenden Kinder bezahlen zu müssen. Die
Familienrichter rechneten sie fiktiv und der Strafrichter verurteilte sie zu einer
Bewährungsstrafe: http://www.carookee.com/forum/VAfK-Forum/7/Unterhaltspflichtverletzung_Verurteilung_einer_Mutter_trotz_Mutterbonus.20601894.0.01103.html
Wenn Du noch weitere Informationen willst, wie Richter vorgehen, gehe zur HP
www.zweitfrauen.de und dort ins Forum. Sind einige Urteile hinterlegt.
Was Du machst, ist höchst gefährlich. Wollten mir im Übrigen die obigen Väter (und
einige andere auch noch) auch nicht glauben. Hätten sie auf mich gehört, hätten sie
jetzt keine Schulden.
Ich will klarstellen, dass ich die Praxis der oft sehr vorschnell vorgenommenen
Fiktivrechnungen vieler Familienrichter nicht gut heiße. Aber es nutzt nichts, zu sagen,
ich finde diese Fiktivrechnungen scheiße also mache ich „meinen Stiefel weiter“. Die
Richter gehen so vor und sie sind es, die meist am längeren Hebel sitzen. Also muss man
sich darauf einstellen und nicht so offensichtlich agieren, wie es die Richter von
vielen anderen Fällen her schon kennen. Wie Du aus dem recht neuen Strafrechtsurteil
ersehen kannst, bleiben vor den Konsequenzen (Fiktivrechnung und Strafverfolgung) nicht
mal Mütter verschont. Wobei die Richter die Angewohnheit haben, Mütter in solchen
Situationen sanfter anzufassen als Väter.
Ob Du eine Rechtsmittelbelehrung von der Arge, dem Jugendamt oder was auch immer
bekommen hast, wird den Familienrichter nicht interessieren. Du wurdest aufgefordert
Unterhalt zu bezahlen und bist laut Gesetz verpflichtet Deine ganze Kraft einzusetzen,
dass Du diesen Unterhalt bezahlst.
Die Arge hat jetzt die Möglichkeit Dich direkt auf Unterhalt zu verklagen oder sie sagt
(wie Carsten schon geschrieben hat), wenn die Kindesmutter nicht klagen will zahlen sie
den angenommen Unterhaltsbetrag (den Du zahlen müsstest wenn die Mutter klagen würde)
eben nicht an die Mutter aus.
Ein Drittel Deiner Spesen ziehen sie zum Unterhalt heran. Familienrecht ist nur bedingt
kompatibel mit Steuerrecht. Du müsstest jedesmal nachweisen, dass Du ein Drittel mehr
als den Spesensatz für Deine Verpflegung/Unterkunft usw. unterwegs verbraucht hast. Du
also keine häusliche Ersparnis hast. Auch brauchst Du einen Nachweis, dass es Dir nicht
möglich war Kosten zu sparen – also z. B. billiger zu übernachten oder essen zu gehen.
Das angerechnete Drittel hat in etwa die Funktion wie das Geld, das man ans Krankenhaus
bezahlen muss, wenn man dort liegt. Wenn Du Zuhause wärst, müsstest Du auch essen und
würdest Strom und Wasser verbrauchen. Das musst Du normalerweise von Deinem Einkommen
bezahlen. Wenn Du unterwegs von den Spesen lebst, ersparst Du Dir die Kosten zuhause,
also wird pauschal ein Drittel als Einkommen gerechnet.
Wenn Du mit nur einem blauen Auge aus der Geschichte herauskommst, hast Du viel Glück
gehabt.
Gruß
Ingrid
Von: soulofjimmy [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 29. April 2008 02:19
An: Elternforum des Väteraufbruchs - Unterhalt
Betreff: [Elternforum] Neuling hier stellt Fragen
Hallo an alle, mich mal als neuer hier oute. Ich habe verschiedene Fragen zum Unterhalt
und hoffe das ich die hier gemeinsam stellen kann?
Vorab kurze Situationsbeschreibung:
Geschieden, eine Tochter 12 Jahre welche bei der Mutter lebt. Alleinarbeitender
Kleinunternehmer mit einem offiziellen Maximalverdienst unter der Selbstbehaltgrenze,
also Mangelfall.
Wir haben keinen Knatsch und sind uns im Prinzip darüber einig, das die Arge die
Erdbeeren stiftet und Papa für die Schlagsahne sorgt, was natürlich Familiengeheimnis
bleibt. Unseres Erachtens, die einzige Form geschieden ordentlich leben zu können. Ich
würde auch eher trocken Brot fressen, bevor es meiner kleinen an etwas fehlt, dazu
gehört auch eine Mutter, die nicht an jedem Monatsende vor Sorgen um einen leeren
Kühlschrank nicht schlafen kann.
Scheidung als solches, Versorgungsausgleich, gemeinsames Sorgerecht, kein
Unterhaltstitel für EUH oder KU (bewusst nicht).
Bei Trennungseintritt war ich arbeitslos, Sie arbeitend, das sparte den Anwalt, den hat
das Gericht mir bezahlt, die Besprechungen fanden zu dritt statt.
Das erste Anschreiben der UVK erhielt ich damals zügig, mit einer in der Höhe nicht
weiter definierten Forderung die Zahlung von Unterhalt zu beginnen, ohne
Rechtsbehelfsbelehrung und trotz der Tatsache, das ich 2Wochen vorher mein ALG Bescheid
aus dem eine Nichtleistungsfähigkeit hervorgeht, dem Amt unter Zeugen vorgelegt habe.
Auf meinen Einspruch wegen Formmangel (fehlende RBBL) sowie aus Sachgründen (zu
niedriges Einkommen) habe ich bis dato keine Antwort erhalten.
Kurze Zeit später selbstständig gemacht, die Modulationsmöglichkeiten beim Einkommen
sind ja als Unternehmer die besten, Hauptsache dem Kind gehts gut.
Nachdem meine EX damals den Job unverschuldet wegen Betriebsschliessung verlor, kriegt
sie mittlerweile Hartz 4(versuch mal mit nem Kleinkind in der Grundschule einen Job zu
finden), worauf ich prompt ein Auskunftsbegehren der Arge bekam. Wiederum ohne
Rechtsmittelbelehrung und als gemeinsames Auskunftsbegehren für Mutter und Tochter
gestellt, obwohl das getrennte Sachstände sind. Aus Formmangel Einspruch eingelegt, bis
heute(1 Jahr) keine Reaktion seitens der Arge.
Hierzu die Fragen:
Kann die ARGE meine EX zwingen, für sich oder meine Tochter einen Unterhaltstitel zu
erwirken, oder mich zwingen, ggf. über diesen Umweg, meine Selbstständigkeit aufzugeben?
Was müsste ich von dem, was beide erhalten (Miete, Hilfe zum Lebensunterhalt, Strom,
Heizung usw.) im Falle einer zukünftigen vollen oder teilweisen Leistungsfähigkeit
meinerseits zurückzahlen?
Kann da weil ich jetzt nichts weiter unternehme, Unterhalt auflaufen, ich habe bis jetzt
nichts unterschrieben?
Sollte ich aus welchen Gründen auch immer, die Selbstständigkeit aufgeben und wieder
angestellt arbeiten, habe ich natürlich vor, das Einkommen sinnvoll zu minimieren.
Darf ich und wenn wieviel, vom Einkommen in eine Direktversicherung oder private
Altersvorsorge stecken, auch wenn ich dann wieder ganz oder teilweise dadurch Mangelfall
werde?
In den nächsten 2 Jahren werde ich nicht drumherumkommen, Geld in Zahnersatz zu
investieren, das dürfte nach Begutachtung meines Zahnarztes durchaus ein fünfstelliges
Volumen annehmen. Da die zahnärztliche Abrechnungsstelle, welche im Regelfall die
Leistungen vorfinanziert, meine Bonität für eine Vorabkreditierung für nicht ausreichend
hält, würde ich auf die zukünftigen Leistungen gegen eine Vorabrechnung des Zahnarztes
dort monatlich vorab einzahlen. Laut denen geht das.
Die Frage ist, ob und in welcher Höhe das unterhaltsmindernd rechtens ist? weil wenn
nicht, kann ich das vom Selbstbehalt unmöglich zahlen.
Ich fahre momentan als selbstständiger Trucker, also Dienstleistung ohne eigenes
Fahrzeug. In der Düsseldorfer Tabelle steht, das wenn durch die Spesenhöhe ein zuhause
eingesparter Aufwand entsteht ( kann wenn nach den Regelsätzen des Finanzamtes bezahlt
wird nicht passieren) die Spesen zu einem Drittel für den Unterhalt herangezogen werden
können.
Hat da jemand Erfahrungen mit, gibt es Urteile?
So, das war ne Menge auf einmal, aber da die entsprechenden Veränderungen auf mich
zukommen, muss ich mich schlaumachen. Danke erstmal im Vorraus für etwaige Hilfe.
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Unser Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können
[editiert: 29.04.08, 04:30 von Schumacher]