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Hallo,
natürlich musst Du nur Unterhalt nach dem tatsächlichen Einkommen bezahlen. Niemand darf
von Dir verlangen, dass Du Steuerbetrug begehst . Das wäre es, wenn Du, obwohl
getrenntlebend mit Trennung spätestens 2007 und früher, weiter die Steuerklasse drei
hättest.
Allerdings verstehe ich Deinen Text nicht wirklich genau. Mal sprichst Du von
Lohnsteuergruppe und weiter unten von der abweichenden Einstufung der Zahl der
Unterhaltsberechtigten.
Sollten Du statt Lohnsteuergruppe die DüTa-Gruppe meinen, dann ist die (fiktive)
Höherstufung korrekt. Die DüTa ist für drei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Zahlst Du
nur für zwei Berechtigte wirst Du um eine Stufe schlechter gestellt und zahlst Du für
nur einen rutscht Du zwei Stufen schlechter. Zahlst Du für vier Leute, darfst Du eine
Stufe besser rechnen.
Klar ist die Frage statthaft, ob man grundsätzlich bereit ist Unterhalt zu bezahlen.
Kann ja sein, dass jemand zwar zahlen will, also grundsätzlich bereit ist, aber eben
„mangels Masse“ nicht zahlen kann – wäre dann § 1603 BGB. Außerdem kann jemand auch
generell den Unterhalt verweigern – weil er z. B. der Meinung ist, dass das Kind nicht
seines ist.
Gruß
Ingrid
Von: gotcha355 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 24. März 2008 11:02
An: Elternforum des Väteraufbruchs - Unterhalt
Betreff: [Elternforum] Noch ne Frage wg. Unterhaltsberechnung
Hallo! Es reißt irgendwie nicht ab mit meinen Fragen.
Ich hab mir grade nochmal den ganzen Wisch durchgelesen und festgestellt, daß man mich
fiktiv in die Lohnsteuergruppe 3 eingruppiert hat obwohl ich eigentlich in der Gruppe 1
bin - dadurch erhöht sich natürlich mein Einkommen auf dem Papier aber leider nicht in
der Realität. Vor diesem Punkt steht: "abweichende Einstufung wegen der Zahl der
Unterhaltsberechtigten". Zur Info: Ich muß nur Unterhalt für meinen Sohn zahlen.
Ach ja ... noch ne andere Frage welche ich schon seit dem Ausfüllen des Formulars mit
mir rum schleppe: Dort gab es einen Punkt: "Sind sie grundsätzlich bereit Unterhalt zu
zahlen? Ja/Nein". Was soll die Frage? Ist die überhaupt statthaft bzw. kann man
ankreuzen was man denkt was die hören wollen? hat sich schon mal jemand getraunt "Nein"
anzukreuzen???
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Unser Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können