| Beitrag 101 von 11.620 (1%) | Anfang zurück weiter Ende |
| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
Hallo,
ich möchte nochmal betonen, mit der KM war ich nie verheiratet und mußte an der auch nie Unterhalt zahlen. Das Kind ist 16. Die KM ist arbeitslos und bis jetzt habe ich auch das Geld direkt auf ihr Konto überwiesen. Vor ein paar Jahren mußte ich es ans Jugendamt zahlen, die es der KM dann wohl weitergeleitet hat. Das JU wird auf Wunsch der KM aus der Sache dann ausgeschaltet, weil sie das Geld direkt auf ihr Konto wollte. Der pos. Nebeneffekt war, dass seit dem keine Überprüfung der Einkommen kam. Die KM war aber schon immer mehr oder weniger arbeitslos. Blöderweise ist sie jetzt umgezogen und scheinbar hat ihr neuer Jobcenter-Berater (oder wie das heißt) ihr ganzen Hartz4 nochmal neu aufgerollt. Nun bekam ich den obengeannten Brief vom Jobcenter. Muss ich denen meine Einkünfte offenlegen oder nur einem JU oder der KM? Wie gesagt, ich erziele keine Einkünfte, nur meine jetztige Frau. Trotzdem habe ich den Unterhalt nach Titel immer bezahlt und mache das auch weiter. Nur ist das jetzt blöd mit dem Ausfüllen, da ich ja nix verdiene. Was sollte ich nun manchen? Ausfüllen mit nullen und die Spalten meiner Frau streichen? Oder nicht antworten? Oder einen Anwalt konsultieren? Die KM will mir die Unannehmlichkeiten ersparen, aber wie?