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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
Hallo klar geht das.
Deine Frau ist bezogen auf deine Exfamilie NICHT auskunftspflichtig!
Sie wäre nur auskunftspflichtig, wenn du oder ihr zum Beispiel einen
Antrag bei der ARGE für dich oder euer gemeinsames Kind stellt.
Die Exfamilie geht deine Frau aber nix an.
Du kannst Nullen angeben: 0 ,- Euro
Bei Bankverbindung kannst du auch einfach streichen, ggf. dazu schreiben
"habe keine Bankverbindung" .
Du musst nix für deine Frau angeben und sie auch nicht!
Ich weiss, dass es immer recht schwer ist das nichtvorhandensein von
Einkommen nachzuweisen, aber mehr als angeben kannst du es nunmal nicht.
Amt "Wovon leben sie denn?"
Vater "Vom Einkommen meiner Frau, sie bezahlt Miete und Essen und Kleider."
Amt "Das ist aber ungewöhnlich."
Vater "Wenn sie das meinen, dann mag das für sie so sein. Für meine Frau
und mich stellt sich nicht die Frage, ob das gewöhnlich ist."
Amt "Wovon bezahlen sie denn dannden Unterhalt?"
Vater "von meinem Taschengeld"
Amt "Wieviel verdient denn nun ihre Frau, dass sie ihnen sogar
Taschengeld geben kann?"
Vater "Das weiss ich nicht, ich denke nicht dass mich das Einkommen
meiner Frau etwas angeht, solange wir genug zu leben haben. Jedenfalls
interessiert es mich nicht."
Also ich finde es geht ganz gut das so anzugeben und das Einkommen der
Frau rauszulassen.
Sollen die doch blöde gucken, es geht sie trotzdem nix an!!
Gruß,
Torsten
Sven Schart schrieb:
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Torsten Fabricius
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