| Beitrag 102 von 11.620 (1%) | Anfang zurück weiter Ende |
| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
Hallo Sven,
wieviel % laut DüTa hast Du im Titel (aus welchem Jahr) akzeptiert? Irgendwo gibt es ein Urteil, (vermutlich BGH oder BVerfG) dass, wenn ein Hausmann/Hausfrau weiter den Mindestunterhalt bezahlt, keine weiteren Auskünfte gibt, also das Thema gegessen ist.
Ein paar Tipps zu diesem Thema findest Du unter http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/49/Fragen_und_Klaerungsversuche_zur_Unterhaltsverpflichtung_des_Zweitpartners.7342877.0.01103.html - das darin erwähnte Urteil kann ich Dir evtl. besorgen.
Ansonsten würde ich, wenn der Mindestunterhalt (lt. DüTa) im Titel abgedeckt ist, beim Jobcenter anfragen, wie sie dazu kommen, dass das Kind noch staatliche Mittel benötigt, da ja laut DüTa das Kind soviel Geld bekommt, dass es überleben kann. Sie möchten die dazugehörende Berechnung vorlegen.
Ist schon einige Jahre her: Mein Mann bezahlte relativ hohen Unterhalt für das letzte seiner drei Kinder. Der Unterhalt war viel höher als ein Kind, das von Sozialhilfe leben muss, jemals bekommen würde. Die Mutter hatte kein eigenes Konto mehr, weil sie sich überschuldet hatte. Sie kam dann auf die Idee, dass der Vater das Geld ans Sozialamt überweist und sie es sich von dort abholt.
Mein Mann verweigerte diesen Weg, weil er sagte, dass dem Kind eingeredet wird, dass es Sozialhilfe benötigt, weil er zu wenig oder nichts zahlt, wenn die Mutter sich dort den Unterhalt abholt. Sein Kind ist kein Sozialhilfeempfänger, das ist alleine die Mutter.
Das Sozialamt schickte dann eine Rechnung, wo herauskam, dass das Kind, das ein sehr viel höheren Unterhalt bekam als die Sozialhilfesätze waren, angeblich doch ein Sozialhilfeempfänger wäre. Es wurden viele Kostenpunkte (z. B. überhöhte Miete), die alleine von der Mutter verursacht und ihr zugerechnet wurden, in der Bedarfsgemeinschaft dem Kind zugerechnet. Er hat dann dann, unter anderem (soweit ich mich erinner) zurückgewiesen, eben mit dem Argument, dass das Kind keinen Sozialhilfebedarf hat, weil der Sozialhilfebedarf viel geringer ist, als der Unterhalt. Wäre das Kind Sozialhilfeempfänger würde es niemals den Betrag in Höhe des Unterhaltes bekommen.
Gruß
Ingrid