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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
der Titel ist aus dem Jahre 2003 und da heißt es zum Schluss "...sowie am 1.9.2005 108,3% des jeweiligen Regelbetrages der 3. Alterstufe nach §2 der jeweiligen Regelbetrag-Verordnung abzüglich anteiligen Kindergeldes für ein Kind..." ja und das zahle ich die ganze Zeit. Nun bekommt das Geld aber vom Jobcenter die besagten ca. 20 Euro, was die wohl von mir wieder eintreiben wollen. Die führen unter anderem folgendes an:
"Mitteilung über den Anspruchsübergang bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsleistungen nach § 33 SGB II auf das Jobcenter XYZ"
weiter heißt es:
"mit der Leistungserbringung geht der Unterhaltsanspruch, den der Unterhaltsberechtigte für die Zeit der Leistungsgewährung hat, bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 33 SGB II auf den Träger der Leistungen nach SGB II, vertreten durch das Jobcenter XYZ, über. Der Anspruchsübergang hat zur Folge, das Sie in Höhe der Aufwendungen nach dem SGB II, die bisher durch die Nichtberücksichtigung der Unterhaltsverpflichtung entstanden sind, nicht mit befreiender Wirkung an den Hilfsbedürftigen oder einen Dritten zahlen dürfen. Der Übergang des Unterhaltsanspruchs erfasst grundsätzlich auch künftge entstehende Ansprüche gleichen Ursprungs, allerdings unter der aufschiebenen Bedingungn, dass tatsächlich Leistungen zur Sicherung des Lebensuntehalts erbracht werden. Die Anzeige behält ihre Wirkung auch für den Fall, dass für die in Rede stehenden Zeiträume später weitere (höhere) Leistungen zuerkannt werden. Ich bin berechtigt und verpflichtet diese Ansprüche für den Bund bzw. das LAnd XYZ geltend zu machen....."
ja und dann eben das hier:
"...Die von Ihnen monatlich geleisteten Unterhaltszahlungen in Höhe von 311 Euro finden bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II Berücksichtigung. Da der Bedarf des o.g. Unterhaltsberechtigten durch diese Unterhaltszahlungen jedoch nicht abschließend gedeckt ist, bedarf es einer erneuten Prüfung der Höhe dieser Zahlung."
irgendwie habe icha da einfach ein schlechtes Gefühl sowas zu unterschreiben.
btw. wer ist Thomas? In einem Posting hab ihr mir geraten ihn anzurufen. Ich kenne mich leider noch nicht so aus.
Was wäre denn eigentlich der Mindestunterhalt?