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Ingrid, guckst du, was ich hab unterstrichen in eigene Text:
Herzliche Grüße ;-)
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg, Januar
1919 von nationalistischen Offizieren ermordet)
Zitat:
meine frage: muß der unterhalt jetzt nicht von beiden eltern
getragen
werden und neu berechnet werden...
-> Nein! Es sei denn, die Tochter hätte eigene Einkünfte oder geldwerte
Vorteile. Das würde deren Ansprüche reduzieren, mit der Mami hat das zuerst
mal gar nix zu tun. Es sei denn, Mami beteilige sich nach wie vor an der
Betreuung der Tochter. Das ist nach den dürftigen Fakten recht
unwahrscheinlich.
Nöööö Hartmut,
ist soooo nicht ganz richtig. Ein minderjähriges Kind hat Anspruch darauf,
dass es von beiden Eltern unterhalten wird. Bei getrenntlebenden Eltern ist
das normalerweise so, dass ein Elternteil betreut und der andere zahlt.
Wenn jetzt die Mutter nicht mehr betreut muss sie auch bezahlen und dadurch
kommt es zu einer Neuberechnung. Somit hat es mit der Mutter zu tun.
Betreut die Mutter weiterhin intensiv die von ihr getrenntlebende Tochter
(wie ich in der anderen Antwort schon geschrieben habe) dann muss sie nicht
bezahlen und es kommt nicht zu einer Neuberechnung. Technisch und praktisch
ist eine "Betreuung über Distanz" durchaus möglich und wird oftmals auch von
den Gerichten als Betreuungsunterhalt anerkannt. Ein entsprechendes Urteil
vom OLG Köln habe ich vorliegen.
Eltern betreuen ja auch ihr minderjähriges Kind, wenn es z. B. für einen
Ausbildungsplatz ziemlich weit weg untergebracht ist.
Eigene Einkünfte (Vermögen des Kindes usw.) stehen auf einem völlig anderen
Blatt und haben natürlich auch eine Neuberechnung des Unterhaltes zur Folge.
Gruß
Ingrid