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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Junisendung - Ein Leben für Kinder - Männer in erzieherischen Berufen - Gäste: - Arnim Blasche - Musikalische Früherziehung in Kindergärten - Matthias Nordheim - Horterzieher |
Hallo Uli,
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Zu Deiner Frage: Wenn die Mutter weiterhin eine Betreuungsleistung erbringt, muss sie keinen Unterhalt bezahlen. So kenne ich ein Urteil vom OLG Köln, das sich in privater Hand befindet.
Betreuungsleistung wäre, dass sie sich weiterhin verstärkt um die Tochter kümmert. Das kann durch helfende Telefonate sein oder dass sie weiter die Wäsche wäscht oder dass sie mit dem Kind lernt u. ä. Leistungen.
Allerdings stellt sich für mich die Frage, von was die Tochter jetzt lebt, wenn die Mutter den Unterhalt kassiert und nicht an die Tochter weiterleitet. Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes.
Bringt die Mutter keine Betreuungsleistung mehr, muss sie sich an dem Unterhalt für das Kind beteiligen. Der Unterhaltsanspruch des noch minderjährigen Kindes ist wie bei einem Studenten 640 Euro, wenn das Kind eine eigene Wohnung hat - dazu dürfte vermutlich auch das Wohnen beim Freund sein.
Die 640 Euro sind das oberste Limit für das Kind. Haben die Eltern weniger Einkommen, ist natürlich auch der Unterhalt weniger.
Unterhalt müssten auch beide Eltern bezahlen, wenn ein minderjähriges Kind z. B. in einem Heim oder bei Pflegeeltern lebt.
Nehme doch mal Kontakt mit dem Kind auf und kläre ob es sich nicht offiziell in Deine "Obhut" begibt. Dann kannst Du für das Kind den Unterhalt bei der Mutter einklagen und den gesamten Unterhalt an das Kind - incl. Kindergeld - weiterreichen.
Gruß
Ingrid