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"Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ hielt "Smoker-Party" in Weiden

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Baba

Beiträge: 470

New PostErstellt: 14.01.08, 17:17  Betreff: "Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ hielt "Smoker-Party" in Weiden  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Der Tarnverein "zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur"  hielt am 12.01.08 in Weiden, "Josefshaus", auf "drei Areas" mit ca. 1500 Besuchern, eine Raucher-Disco-Party ab und die Betreiber und Veranstalter beklatschten den Hit gegen das Bayerische Nichtrauchergesetz!

Ich denke, daß es auch in Bayern nicht erlaubt sein kann, mittels Vereinsgründung und dubiosem und falschdeklarierten Vereinszweck, Vorschriften und Gesetze zu umgehen, zumal wenn diese zum Schutz der Gesundheit und Unversehrtheit der Bevölkerung, insbesondere auch von Arbeitnehmern erlassen wurden.

Hier nun meine Anzeige an das Ordnungsamt der Stadt Weiden!

Ich hoffe, daß dieser Präzedenzfall der "Vereinsgründer" auch zum Präzedenzfall für die Durchsetzung des Rauchverbotes in Öffentlichen Räumen, Gaststätten und Tanztempeln wird!

14.01.08

An das

Ordnungsamt der Stadt Weiden/Bußgeldstelle

Neues Rathaus

Dr. Pflegerstr. 15

92637 Weiden

 

Betr.: Anzeige gegen den Betreiber der "Raucherparty" vom Sa., den 12.01.08;

Am Samstag, den 12.01.08, fand im Josefshaus; Kolpingplatz, 92637 Weiden, eine Raucherparty mit angeblich 1500 Gästen auf "drei Areas" statt.

Getarnt war dieser Verstoß gegen das Bayerische Rauchverbot als "geschlossene Veranstaltung" eines, zu diesen Zwecken in München "gegründeten" Vereins.

Ich bin der Auffassung, daß es sich um Gestaltungsmißbrauch handelt, wenn der Vereinszweck dahingehend ausgerichtet ist, Gesetzesverbote und –gebote zu unterlaufen, um wirtschaftliche Interessen und Geschäftsgewinne von Gastwirten und Discobetreibern zu sichern.

Es kann sich daher bei dem Verein, als Veranstalteter der "Smoker-Party", weder um einen eingetragenen rechtsfähigen, noch um einen nicht rechtsfähigen Verein handeln.

Andernfalls wären auf diese Weise alle gesetzlichen Vorschriften durch Gründung eines, wie auch immer benannten Vereines, zu umgehen und, wie am Beispiel dieses "Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur" offensichtlich zu erkennen ist, ad absurdum zu führen!

Ich erwarte, daß die Stadt, welche für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in erster Instanz zuständig ist, die erforderlichen Bußgeldverfahren gegen den Smoker-Party-Betreiber ebenso, wie gegen den angeblichen Vereinsvorstand einleitet.

Die gesetzlichen Vorgaben sind der Bußgeldstelle Weiden durch das Nichtrauchergesetz an die Hand gegeben.

Des Weiteren erwarte ich, daß die Gewerbeaufsicht der Stadt Weiden ebenfalls ein Untersuchungsverfahren einleitet, weil auf diesem Samstags-Event des Rauchervereins das Bedienungs- , Schank- und Ordner-Personal bei Erfüllung seiner Arbeit, schutzlos den gesundheitsgefährdenden Rauchschwaden über Stunden hinweg ausgesetzt war.

Hier wurde von den Arbeitgebern, welche eine Garantenstellung gegenüber den Beschäftigten einnehmen, absichtlich das Wohl und die Gesundheit der Arbeitnehmer geschädigt, wohl wissend, daß sich diese dagegen nicht zur Wehr setzen können, um nicht ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Der gesamte Sachverhalt ist, jedenfalls aus meiner Sicht, eine Nötigung gegenüber den Arbeitnehmern, welche im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das Rauchverbot, nicht auch noch als "Erfolg" Schule machen darf und heute in verschiedenen Internet-Foren als besonders "gelungenes" Husarenstückchen beklatscht wird.

Will sich also die Stadt Weiden nicht auf der Nase herumtanzen lassen und die Vorschriften des Rauchverbotes durchsetzen, ist umgehend Handlungsbedarf angezeigt.

Dabei ist es sicherlich auch angezeigt, die Mitgliederlisten der Teilnehmer dieser Smoker-Party sicher zustellen, denn, da der Verein wirtschaftliche Zwecke verfolgt, haften neben dem Vereinsvermögen
die Mitglieder unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des
Vereins, was nicht unerhebliche Risiken birgt, wenn die Bußgeldbescheide zur Zahlung anstehen und das Vereinsvermögen überschreiten!

Um eine Rückmeldung über den Verfahrensausgang wird ersucht!

xxxxxxxxx (Baba Yaga)

PS.:

Wie es weitergehen soll, läßt die Ankündigung der Veranstalter unter der URL:

http://www.josefshaus.de/index.php

erkennen!



[editiert: 14.01.08, 17:20 von Baba]

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LongByte

Beiträge: 2

New PostErstellt: 15.01.08, 01:54  Betreff: Re: "Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ hielt "Smoker-Party" in Weiden  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

als absoluter Nichtraucher kann ich Deine Stellung nur befürworten! In einen Städtchen Namens "..................." gibt es mittlerweile auch schon eine Kneipe die sich das "Husarenstückchen" erlaubt.

Mitlerweile können hier ungehindert NICHT-Raucher als auch RAUCHER in die "Gaststube" eintreten, und das ganz ohne Mitgliedsausweise oder gar Kontrolle!

Das Gesetzt legt eindeutig fest: freies Zitat:" Wenn kein abgetrennter Nichtraucherraum zur verfügung steht, ist das Rauchen zu unterlassen, es SEI DENN ES handelt sich um EINE GESCHLOSSENE GESELLSCHAFT! DIESE jedoch muss durch z.B. Kontrollen am Eingang der z.B. Mitgliedausweise sichergestellt sein. Andere Personen, ohne Ausweis dürfen dann entsprechend die Räume nicht betreten"

Ich weiss nicht ob bei der "Smoker Party" Mitgliedsausweisse am Eingang kontrolliert wurde, ich gehe aber mal ganz schwer davon aus das dies nicht der Fall war. Ansonsten hätte man ja wohl wesentlich weniger Gewinn/Umsatz eingefahren.

Grüsse LongByte


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neuer Gast
New PostErstellt: 16.01.08, 08:09  Betreff: Re: "Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ hielt "Smoker-Party" in Weiden  drucken  weiterempfehlen

Zuerst einmal Gratulation zu diesem Forum


Zur Smoker-Party:

egal wie man zum Rauchen und zum neuen Rauchergesetz steht, diese Art der Gesundheitsschädigung für abhängig Beschäftigte ist schlimm und ich begrüße die Eingabe an die Verantworlichen.

Meines Wissens ging der Nichtraucherschutz in allen anderen Ländern weit reibungsloser über die Bühne als in Deutschland, wohlgemerkt zur Zufriedenheit sowohl der Raucher und auch Nichtraucher. Aber warum sollte Deutschland auch hier den anderen Ländern wie schon oft geschehen, nicht wieder Grund geben, über dieses Land der Dichter und Denker zu lachen??

Nix für ungut johann
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Baba

Beiträge: 470

New PostErstellt: 16.01.08, 16:04  Betreff:  Re: "Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ hielt "Smoker-Party" in Weiden  drucken  weiterempfehlen

Hier nun die URL vom Artikel im heutigen NT " Im Vereins-Lokal rauchen die Kopfe":

http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/1234322-100-commentprocess,1,0.html

Ich wollte die Anzeige vom 14.1.08 an das Ordnungsmat einstellen, ist aber schlecht, nur teilweise gelunden

Weil der Text zu lange ist und sich immer der letzte Beitrag nach oben schiebt, habe ich erst den letzten Teil ein-kopiert und als ich dann hinterher in einem neuen Beitrag den 1.Teil anschließen wollte, ging es nicht, "Weil ich schon einen Beitrag" geschrieben hatte!

Na, ja, ist auch egal, es kommt wenigstens der Teil herüber, der sich mit den Arbeitnehmern beschäftigt.

Ich werde bei dieser Sache bestimmt nicht locker lassen!

Baba Yaga



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Baba

Beiträge: 470

New PostErstellt: 19.01.08, 09:50  Betreff: Re: "Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ hielt "Smoker-Party" in Weiden  drucken  weiterempfehlen

 

 

Hier nun die Zwischenergebnisse der Anzeige, veröffentlicht im NT von heute, dem 19.1.08:

Von (rg) | 19.01.2008 | Netzcode: 1238267

Offen für "geschlossene Gesellschaft"

Stadt und Regierung müssen "Smoker Party" tolerieren - Luise Nomayo zeigt Josefshaus-Betreiber an

(rg) Willkommen in der "geschlossenen Gesellschaft". Der etwas andere Vereinsabend erstreckt sich über "drei Areas", also das gesamte Josefshaus, und soll über 1000 Mitglieder locken. Ganz oben auf ihrer Tagesordnung: blauer Dunst. Überall. Denn Rauchen ist bei der "Smoker Party" am heutigen Samstagabend ausdrücklich erlaubt. Und das bringt in Behördenbüros schlaue Köpfe zum Rauchen: Dürfen wir das erlauben?

So wie die "Smoker Party" ließ es bisher wohl noch keine andere Fete im Freistaat qualmen, nachdem zum Jahreswechsel das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten ist. Was da gefeiert wird? Im Grunde das Schnippchen, das Weidener Wirte dem strengen Gesetzgeber schlugen (wir berichteten). Zutritt zum - so die offizielle Lesart - "Vereinsabend" und damit die "Lizenz zum Rauchen" haben ausschließlich die Mitglieder des "Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur" (VEBWK).

Wer kein Mitglied ist, kann es noch am Einlass werden. Der Jahresbeitrag von zwölf Euro wäre zwar sofort zu entrichten. Doch der kommt in Form eines Getränkegutscheins in selber Höhe sofort retour. "Wir sind noch am Tüfteln, wie wir's genau machen", erklärt Josefshaus-Promoter (und stellvertretender VEBWK-Vorsitzender) Dietmar Assel. Wichtig sei, bei der Abwicklung größte Sorgfalt walten zu lassen. "Sonst gefährden wir dieses zarte Pflänzchen." Mit der Stadt Weiden sei die "Smoker Party" im Vorfeld abgestimmt.

Soweit alles paletti. Oder? "Das wäre ja noch schöner", empört sich Luise Nomayo: "Wenn man nur einen Verein gründen müsste, um ein Gesetz zu umgehen ..." Bereits am Montag zeigte sie die Betreiber des Josefshauses beim Ordnungsamt an. Nach Meinung der ehemaligen Kreisrätin aus Hammerles verstößt das Team sehr wohl gegen das bayerische Nichtraucherschutzgesetz. Folge: Für die Betreiber, die bei der jüngsten Ü-30-Party den Mittleren Saal als "Clubraum" für Raucher ausgewiesen hatten, setzte es eine Abmahnung. Nicht aber deshalb, weil der "Coup" unzulässig gewesen wäre. Alois Kopp von der Presseabteilung der Stadt nennt den wahren Grund: "Geraucht wurde offenbar auch in anderen Räumen."

"Gestaltungsmissbrauch"



An der Existenzgrundlage des VEBWK, mitinitiiert von Weidenern wie Robert Drechsel ("Zum Alten Schuster" und eben Dietmar Assel, versucht derweil Luise Nomayo zu rütteln. "Ich bin der Auffassung, dass es sich um Gestaltungsmissbrauch handelt, wenn der Vereinszweck dahingehend ausgerichtet ist, Gesetzesverbote und -gebote zu unterlaufen, um wirtschaftliche Interessen und Geschäftsgewinne von Gastwirten und Discobetreibern zu sichern", schreibt sie in ihrer Beschwerde.

Das Ordnungsamt erachtet die Lösung, abgetrennte Räume oder gar die gesamte Veranstaltungsstätte als "geschlossene (Raucher-)Gesellschaften" zu deklarieren, dagegen als zulässig. Sprich: "mit den Ausführungsbestimmungen des Gesetzes vereinbar", wie Kopp erklärt. Einen anderen Kritikpunkt Nomayos leitete die Stadt an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Regensburg weiter: Die Angestellten würden "schutzlos den gesundheitsgefährdeten Rauchschwaden über Stunden ausgesetzt". "Wir haben das geprüft", berichtet Joseph Karl, Sprecher der Regierung der Oberpfalz. "Bei diesen geschlossenen Veranstaltungen gilt die gleiche Rechtslage wie vor dem 1. Januar. Das heißt, die Bediensteten dürfen - oder müssen sogar - in verrauchten Räumen arbeiten."

Unbeantwortet blieb am Freitag eine NT-Anfrage im bayerischen Verbraucherministerium: Nehmen die Urheber des Nichtraucherschutzgesetzes die rau(s)chenden "Vereinsabende" wirklich auf Dauer tatenlos hin? Ja, glaubt Assel: "Führende CSU-Politiker sehen das Gesetz mittlerweile als Fehler." In Sachen "Vereinslösung" rechnet Alois Kopp hingegen durchaus damit, dass "die Staatsregierung weitere Verfahrensausführungen nachlegt". Und möglicherweise in der Interpretation des Gesetzes die Daumenschrauben anzieht.

Luise Nomayo würde es sich wünschen. Für sie sind die "geschlossenen Gesellschaften" eine Provokation. "Ich denke hier auch an die Wirkung bei Jugendlichen und jungen Menschen, die das als gelungenes Husarenstück betrachten und sehr leicht dazu neigen, auch in anderen Zusammenhängen den Regelwert von Gesetzen zu missachten."

Ich danke ausdrücklich dem Journalisten "(rg)" für seine Recherchen. man bezeichnet es anerkennend als "investigativen Journalismus". Es ist genau diese Professionalität, welche Leser von ihren Zeitungen erwarten!

Fortsetzung wird folgen, denn wir von WISP bleiben am Thema!

Luise Nomayo



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Bernd

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New PostErstellt: 19.01.08, 09:56  Betreff: Re: "Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ hielt "Smoker-Party" in Weiden  drucken  weiterempfehlen

Liebe Baba,

was genau ist das Josefshaus? Kannste das für unsere "auswärtige" Leserschaft mal kurz erläutern?

Gruß
Bernd



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Die hohe Kunst der Volksverarschung ist es, selbiges so schnell über den Tisch zu ziehen,
daß die dabei entstehende Reibung als Nestwärme empfunden wird.
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Baba

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New PostErstellt: 19.01.08, 10:11  Betreff: Re: "Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ hielt "Smoker-Party" in Weiden  drucken  weiterempfehlen

Leider wieder falscher Thread, - weiß nicht, was da mit mir heute los ist, Wahrscheinlich noch nicht ausgeschlafen und Tomaten auf den Augen

Baba Yaga



[editiert: 19.01.08, 10:13 von Baba]
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Bernd

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Ort: Berlin


New PostErstellt: 19.01.08, 10:16  Betreff: Re: "Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ hielt "Smoker-Party" in Weiden  drucken  weiterempfehlen

soll ich ihn ins Innere kopieren?


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Baba

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New PostErstellt: 19.01.08, 10:18  Betreff: Re: "Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ hielt "Smoker-Party" in Weiden  drucken  weiterempfehlen

Hab das schon gemacht, hat sich geschnitten unsere mail!

Luise



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Nichtraucher
New PostErstellt: 19.01.08, 13:55  Betreff: Re: "Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ hielt "Smoker-Party" in Weiden  drucken  weiterempfehlen

Hallo Baba,

es wäre doch auch denkbar, daß hier eine Interessensgemeinschaft hinter dem Verein steckt, die nicht nur aus Wirten besteht, sondern auch aus Getränkelieferanten, Brauereien.

Bis hier könnte man das ganze noch verstehen, aber wie würde es aussehen, wenn die Zigarettenindustrie dahintersteht.

Seit einigen Tagen ist auf der Webseite von www.rauchen-erlaubt.de im Impressum eine Firma (System2) aufgetaucht, die für die Mitgliederverwaltung zuständig ist. Aktuell wurde der Firmenname entfernt.
Dies veranlasste mich kurzerhand zu überprüfen, wer hinter dieser Firma (system2) steckt.

Anhand der Webseite von System2 www.system2.de kann man sich auch überzeugen, daß die Anschrift der Mitgliederverwaltung mit dieser identisch ist.

Überaus interessant erscheint mir, daß der Geschäftsführer von system2 früher Geschäftsführer und Inhaber eines Tabakgroßhandels war. Dieser wurde 2002 verkauft an den wohl größten Tabakgroßhandel Bayerns (Ostermeier www.ostermeier.de)

Interessant wäre, ob ein Herr Ostermeier in irgendeiner Form in Verbindung zum VEBWK steht.

Auf jeden Fall denke ich, daß eine Verbindung besteht, da die Firma system2 Münzprüfer für Zigarettenautomaten anbietet.

Einfach mal bei beiden Firmen www.ostermeier.de und www.system2.de die Firmengeschichte vergleichen.

Unbestreitbar ist auf jeden Fall die Verbindung von system2 zur Tabakindustrie!
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