Nicht zu viel erwarten von der Reaktion der Regierung d. OPf.
Die BayGO habe ich zwar so zitiert, wie sie geschrieben steht, sie läßt aber einen weiten Interpretationsspielraum.
Das sieht man dann, wenn man die Kommentare dazu liest und den Verweis auf das Wahlbeamtengesetz so auslegt, wie es kommentiert wird.
Eine "kürzer" mögliche Mandatszeit wird da zwar für möglich gehalten, aber sie wird nicht als logische Folge einer bereits "angebrochenen" Legislaturperiode bei Wahl dieses berufsmäßigen Stadtrates während der Legislaturperiode gesehen, so wie es bei Hubmann der Fall war, ein Jahr vor Beendigung der Legislaturperiode 2002-2008.
Statt dessen geht man in den Kommentaren von einem regulären, auf 6 Jahre befristeten Arbeitsvertrag aus, der durch erneute Wahlen des Stadtrates (nicht des Volkes!) verlängert werden kann, bzw. man vergleicht so einen Berufsstadtrat schon gleich mit einem vom Volke gewählten Wahlbeamten, z.B. Bürgermeister oder Landrat.
Ich denke, das kann´s und darf´s nicht sein.
Übrigens dürfte Hubmann seinen Job als Stadtdirektor nach diesen Vorschriften der Wahlbeamten nicht mehr ausüben und auch dafür kein Gehalt mehr beziehen, - dieses Arbeitsverhältnis muß "ruhen" solange er berufsmäßiger Stadtrat ist!
Der Brief von mir an die Regierung ist also eine Aufforderung an die Regierung, die Situation zu prüfen, ggf. auch, ob Hubmann nebenher noch Einkommen aus anderen "Arbeitsverhältnissen" bei der Stadt bezieht, was unstatthaft wäre.
Als berufsmäßiger Stadtrat hat er nur beratende Funktion, darf also nicht abstimmen!