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Auch berufsmäßige Stadträte müssen für jede Legislaturperiode neu gewählt werden!

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Autor Beitrag
Baba

Beiträge: 549

New PostErstellt: 06.10.08, 17:54  Betreff: Auch berufsmäßige Stadträte müssen für jede Legislaturperiode neu gewählt werden!  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

„WISP“ (Weidener Initiative für Soziale Politik)
Luise Nomayo
Rehbühlstr. 3a
92637 Weiden, den 06.10.2008

 

An die
Regierung der Oberpfalz
Kommunalaufsicht
z.Hd.H. Regierungsdirektor Rainer Weber
Emmeramsplatz 8
93039 Regensburg                                                                                        
 

Vorab e-mail-Zusendung:                                                   


 

Betr.: Berufsmäßiges Stadtratsmitglied, Dezernent Hubmann, in Weiden/Opf.;
Hier : Mandatsüberprüfung;


Sehr geehrter Herr Direktor Weber!

Meines Wissens wurde Herr Rechtsdezernent Hubmann bereits zu Beginn des Jahres 2007, also vom Stadtrat der vorangegangenen Legislaturperiode, gem. Art. 40 GO in den Stadtrat Weiden als berufsmäßiger Stadtrat gewählt.

Es handelt sich bei diesem „Mandat“ um ein Beamtenverhältnis auf Zeit Art. 41 GO, welches jeweils „höchstens“  für 6 Jahre Dauer vorgesehen ist.

Diese Formulierung legt die Interpretation nahe, dass die jeweilige Dauer an die jeweilige Legislaturperiode gekoppelt sein müsse, andernfalls hätte der Gesetzgeber nicht einen variablen Zeitraum von weniger, aber längstens bis zu 6 Jahren vorgegeben.

Herr Rechtsdezernent Hubmanns Legislaturperiode müsste daher, mit Konstituierung des neuen Stadtrates, nach den Kommunalwahlen am 02.03.08, abgelaufen sein. Bisher wurde jedoch sein Mandat vom Stadtrat nicht durch eine Neuwahl gem. Art. 41 S.3  „verlängert“!

Diese Wahl hätte gem. Art. 53 (1) GO im öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen erfolgen müssen. Da ich bisher keine Stadtratssitzung in der neuen Legislaturperiode versäumte, kann ich feststellen, dass eine erneute Wahl des Herrn Hubmann zum berufsmäßigen Stadtrat bis heute nicht stattgefunden hat.

Trotzdem hat Herr Hubmann in dieser Funktion an allen Stadtratssitzungen und auch an den meisten Ausschusssitzungen teilgenommen.

Ich ersuche die kommunalrechtliche Situation zu überprüfen, weil damit auch die Frage der Besoldung für einen, nun mehr ein halbes Jahr andauernden, m.E. unzulässigen Zustand, zu klären sein wird.

Da  durch die Besoldung,  nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte, Ausgaben in beträchtlicher Höhe angefallen sind, hatte die Stadt hohe Ausgaben, welche vom Stadtrat nicht legitimiert waren.

Des Weiteren wäre zu klären, ob ggf. eine Neuwahl des Mandates für einen Berufsstadtrat rückwirkende Geltung entfachen kann.

Die Beantwortung dieser Frage steht dann im Raum, wenn Herr Hubmann erneut gewählt werden müsste.

Meines Erachtens ist die Rückwirkung des Mandates durch eine viel später erfolgte Wahl, nach den gesetzlichen Regelungen zu Wahlen in der GO, ausgeschlossen.

Ich wäre sehr zu Dank verbunden, wenn eine baldige Überprüfung vorgenommen würde, um die aufgetretenen Sach- und Rechtsfragen zu klären und um Zweifel der, an Kommunalpolitik interessierten WählerInnen, auszuräumen.

Ich bitte des Weiteren um einen Sachstandsbericht zum aufgeworfenen Prüfungsersuchen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag von „WISP“
Luise Nomayo

 

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Tut mir leid, die software hier bei carookee verstümmelt alle meine Word - Formatierungen.
Nichtsdestotrotz, der Brief ging bereits via mail an die Regierung der Opf.


... liebe Luise, hab das ein wenig "repariert"
Gruß
Bernd



[editiert: 07.10.08, 09:06 von Bernd]

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Baba

Beiträge: 549

New PostErstellt: 07.10.08, 11:25  Betreff: Nachtrag: Auch berufsmäßige Stadträte müssen für jede Legislaturperiode neu gewählt werden!  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Nicht zu viel erwarten von der Reaktion der Regierung d. OPf.
Die BayGO habe ich zwar so zitiert, wie sie geschrieben steht, sie läßt aber einen weiten Interpretationsspielraum.

Das sieht man dann, wenn man die Kommentare dazu liest und den Verweis auf das Wahlbeamtengesetz so auslegt, wie es kommentiert wird.

Eine "kürzer" mögliche Mandatszeit wird da zwar für möglich gehalten, aber sie wird nicht als logische Folge einer bereits "angebrochenen" Legislaturperiode bei Wahl dieses berufsmäßigen Stadtrates während der Legislaturperiode gesehen, so wie es bei Hubmann der Fall war, ein Jahr vor Beendigung der Legislaturperiode 2002-2008.

Statt dessen geht man in den Kommentaren von einem regulären, auf 6 Jahre befristeten Arbeitsvertrag aus, der durch erneute Wahlen des Stadtrates (nicht des Volkes!)  verlängert werden kann, bzw. man vergleicht so einen Berufsstadtrat schon gleich mit einem vom Volke gewählten Wahlbeamten, z.B. Bürgermeister oder Landrat.

Ich denke, das kann´s und darf´s nicht sein.

Übrigens dürfte Hubmann seinen Job als Stadtdirektor nach diesen Vorschriften der Wahlbeamten nicht mehr ausüben und auch dafür kein Gehalt mehr beziehen, - dieses Arbeitsverhältnis muß "ruhen" solange er berufsmäßiger Stadtrat ist!

Der Brief von mir an die Regierung ist also eine Aufforderung an die Regierung, die Situation zu prüfen, ggf. auch, ob Hubmann nebenher noch Einkommen aus anderen "Arbeitsverhältnissen" bei der Stadt bezieht, was unstatthaft wäre.

Als berufsmäßiger Stadtrat hat er nur beratende Funktion, darf also nicht abstimmen!



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