Seite 1 von 1 [8 Beiträge im Thema] | Anfang zurück weiter Ende |
Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- - Verzinsung nach Kostenfestsetzungsbeschluß
Hallo zusammen,
wir haben mal wieder nette Post im Briefkasten gehabt. Heute kam der Kostenfestsetzungsbeschluß vom Amtsgericht und damit die Rechnung des Anwaltes der Ex, die mein LG - weil Prozess verloren - auch zahlen muss.
Die Verhandlung war im April und der Kostenfestsetzungsbeschluß ging uns heute per Post zu. Mit dabei ein Betrag von 120,- €, da wir zusätzlich die Verzinsung des geforderten Betrages seit April mit 8,5 % an den Anwalt zahlen sollen.
Kann das wirklich sein ? Wir haben die Rechnung doch erst heute bekommen und können nichts dafür, dass der Betrag aus der Verhandlung im April erst heute an uns bekanntgegeben wurde.
Ich glaube langsam an nichts mehr, hat das schon mal jemand gehört ?
Danke Euch
´stueck
Hallo Stückchen,
doch kann sein. Ging meinem Mann auch schon so. Da hatte die Gerichtskasse sich noch
viel länger Zeit gelassen.
Gruß
Ingrid
Von: suessstueck [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 27. September 2008 03:01
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Verzinsung nach Kostenfestsetzungsbeschluß
Hallo zusammen,
wir haben mal wieder nette Post im Briefkasten gehabt. Heute kam der
Kostenfestsetzungsbeschluß vom Amtsgericht und damit die Rechnung des Anwaltes der Ex,
die mein LG - weil Prozess verloren - auch zahlen muss.
Die Verhandlung war im April und der Kostenfestsetzungsbeschluß ging uns heute per Post
zu. Mit dabei ein Betrag von 120,- €, da wir zusätzlich die Verzinsung des geforderten
Betrages seit April mit 8,5 % an den Anwalt zahlen sollen.
Kann das wirklich sein ? Wir haben die Rechnung doch erst heute bekommen und können
nichts dafür, dass der Betrag aus der Verhandlung im April erst heute an uns
bekanntgegeben wurde.
Ich glaube langsam an nichts mehr, hat das schon mal jemand gehört ?
Danke Euch
´stueck
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Hi,
na, das ist ja eine nette "Anlage"form: 8,5% - da kommt keine Direktbank mit.
Die Gerichtskasse schafft es nicht, innerhalb von 4 Wochen den Abschluss zu machen und für die Verzögerung muss der Bürger zahlen?
Selbst wenn der - nach verlorenem Prozess - das Geld auf die hohe Kante legen würde, weil er weiß, dass da noch was kommt, zahlt er im Schnitt noch 3,5% drauf. Unglaublich.
Erstaunter Gruß
twister
(mit Bankhintergrund)
Hallo Twister,
nun man kann den Betrag auch bezahlen, bevor der Kostenfestsetzungsbeschluss da ist. Der
eigene Anwalt rechnet aus und man zahlt dann 90 % oder mehr. Damit minimiert man die
Zinsen.
Man muss ja nicht zwingend einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen (wobei er
durchaus sehr sinnvoll sein kann).
So haben wir es dann später meist gemacht.
Gruß
Ingrid
Von: twister [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 27. September 2008 20:24
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Verzinsung nach Kostenfestsetzungsbeschluß
Hi,
na, das ist ja eine nette "Anlage"form: 8,5% - da kommt keine Direktbank mit.
Die Gerichtskasse schafft es nicht, innerhalb von 4 Wochen den Abschluss zu machen und
für die Verzögerung muss der Bürger zahlen?
Selbst wenn der - nach verlorenem Prozess - das Geld auf die hohe Kante legen würde,
weil er weiß, dass da noch was kommt, zahlt er im Schnitt noch 3,5% drauf. Unglaublich.
Erstaunter Gruß
twister
(mit Bankhintergrund)
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Hallo Ihr,
lieben Dank für die Antworten, ich frag mich, warum unsere Anwältin uns darauf nicht hingewiesen hst. Da kommt man doch nicht im Traum drauf, dass die sich Zeit lassen und wir dann solche Zinsen tragen müssen.
Hätten wir das gewußt, hätten wir auch schon was gezahlt, das Geld hatten wir eh zurückgelegt, aber leider nicht zu diesen Zinsen, wie auch ?
Ich glaube bis dieser ganze Sch... vorbei ist, hab ich einen Anwalt in Familienrecht gemacht *aaarghh*
Grüße und Danke
´stueck
Guten Morgen Stückchen,
dann darfst mal raten, warum ich manches Wissen habe?
Gruß
Ingrid
Von: suessstueck [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Sonntag, 28. September 2008 04:23
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Verzinsung nach Kostenfestsetzungsbeschluß
Hallo Ihr,
lieben Dank für die Antworten, ich frag mich, warum unsere Anwältin uns darauf nicht
hingewiesen hst. Da kommt man doch nicht im Traum drauf, dass die sich Zeit lassen und
wir dann solche Zinsen tragen müssen.
Hätten wir das gewußt, hätten wir auch schon was gezahlt, das Geld hatten wir eh
zurückgelegt, aber leider nicht zu diesen Zinsen, wie auch ?
Ich glaube bis dieser ganze Sch... vorbei ist, hab ich einen Anwalt in Familienrecht
gemacht *aaarghh*
Grüße und Danke
´stueck
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Hallo ´Stück,
laut § 104 ZPO ist:Auf Antrag ist auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags, im Falle des § 105 Abs. 3 von der Verkündung des Urteils ab mit max. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen sind.
Der Basiszinsatz ist seit dem 1.7.08 bei 3,19 % und der Anwalt muss die geforderten Gelder glaubhaft machen, sprich er muss seine Zinsforderung belegen.
Lies dich mal durch die beiden oben genannten §§. Ich habe leider nicht die Zeit dazu.
Grüße Andrea
Hallo
und dankeschön für Deine Mühe die § rauszusuchen, aber das würde ja den knapp 8,irgendwas % entsprechen die das AG zusätzlich festgesetzt hat. Ich finde das eine Frechheit, ich habe selbst noch vom Finanzamt Geld zu bekommen, das wird mit 3,xy % verzinst wenn es zu meinen Gunsten ausgesprichen wird und wenn ich bezahlen muss gibt das Gericht großzügig über 8%.
Wisst Ihr, die 120,- € machen den Braten jetzt auch nicht mehr fett, aber diese Hilflosigkeit und das Gefühl jeden Tag wenn man an den Briefkasten geht wieder vor schlechter Post zu bangen werde ich mein ganzes Leben nicht mehr vergessen. Dass ich einmal Teil an einer solchen Willkür habe hätte ich nie gedacht. Aber trotz allen Durchhahlteparolen die ich nicht mehr hören kann bin ich fest davon überzeugt, irgendwann bekommt jeder was er sich verdient hat und das alles hat einen Sinn.
Wir haben gestern mal wieder überschlagen, was die Gerichtsverfahren jetzt seit Feb 2006 gekostet haben und sind bei knapp 14.000,- € gelandet. Da habe ich mir gedacht, dass das fast unser ganzes Erspartes war und das doch ein schönes Auto gewesen wäre, denn meines ist 17 Jahre alt und vielleicht nicht mehr lang. Aber dann habe ich weiter gedacht wenn ich vor der Wahl gestanden hätte ein neues Auto oder dieser tolle Mann...und musste lachen.
Ich hätte auch den Preis eines Ferrari für Ihn bezahlt :-)))))))) und sehe es damit als Brautpreis für meinen Lieblingsmann. Dann ging es mir gleich besser:-)))))))))
Liebe Grüße und einen schönen Tag
´stueck