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Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- - Unser nächstes Urteil
Hallo zusammen,
gestern ist das Urteil meines Lebensgefährten vom Düsseldorfer Amtsgericht eingegangen. Verhandelt wurden nach nunmehr 3 Jahren Trennungszeit die Scheidung und der nacheheliche Unterhalt.
Ich versuche es einmal zusammenzufassen:
Bei meinem LG wurde zusätzlich zu seinem Gehalt eine Tantieme als Gehaltsbestandteil eingerechnet, die er nachweislich das letzte Mal in 2007 für 2006 erhalten hat. Damit erhöht sich sein Gehalt fiktiv um 20%.
Seiner Ex wurden zusätzlich zu ihrem eigenen Gehalt ( ca. 1.300,- € netto ) dann knapp 1.400,- € nachehelicher Unterhalt und die höchste Stufe Kindesunterhalt zugesprochen.
Wohnwert aus der von der Ex nach der Trennung gekauften und mit 103 qm sehr großzügigen Wohnung hat die Richterin wieder nicht anerkannt.
Verwertung des Vermögens aus der bei der Trennung erfolgten Vermögensauseinandersetzung hat die Richterin nicht anerkannt.
Keine Ausweitung der Arbeitsstelle für die Ex trotz Ganztagsbetreuung des Kindes bis 17:00 Uhr täglich zumutbar.
Die höchstens selbst zu erzielenden Einkünfte bei einer Vollzeitstelle ( Ex ist ungelernte Verkäuferin ) liegen bei max. 1.800,- € netto. Die hat den gleichen Arbeitsplatz wie vor der Geburt des Kindes uns hat nur 14 Monate ausgesetzt. Dies wurde als Begrenzung des nachehelichen Bedarfs nicht anerkannt, sondern eheliche Verhältnisse bei der Berechnung vorausgesetzt.
Eine zeitliche Befristung des nachehelichen Unterhaltes wurde wegen der unsicheren wirtschaftlichen Verhältnisse abgelehnt.
Und einen letzten Satz im Urteil konnte sich die Richterin ebenfalls nicht verkneifen. Sie hat sinngemäß geschrieben, dass meinem LG erst bei der Unterhaltsverhandlung eingefallen wäre, dass er das Kind auch mitbetreuen könnte um die Ex zu entlasten. Daher würde die Last der Kindesbetreuung allein auf der Ex lasten. Das ist glatt ein Schlag ins Gesicht. Er läuft seit nunmehr 3 Jahren seiner Ex hinterher und muss um jeden Umgangstermin bei ihr anfragen. Ist irgendwas was ihr nicht passt, darf er manchmal wochenlang mit seinem Kind nicht mal telefonieren. Hat sie allerdings grade einen Lover ist das Kind von Freitags bis Montags bei uns, ganz wie es ihr passt. Behauptet hat sie allerdings vor Gericht, dass er sich nicht um sein Kind kümmert. Fährt Ex in Urlaub bekommt er das Kind in den Ferien nicht, fährt sie nicht nimmt er Urlaub um die kompletten unbetreuten Ferienzeiten abzudecken.
Wir werden nun vor dem OLG Düsseldorf weitermachen und hoffen, dass dies wenigstens eine Begrenzung auf die von ihr zu erzielenden Einkünfte und eine Befristung ausspricht.
Die Richterin geht nun in Rente, so werden wenigstens nach uns keine Unterhaltszahler mehr in den Genuss kommen müssen, von dieser wie sie selbst in der Verhandlung sagte aus eigener Erfahrung sprechenden Richterin verurteilt zu werden.
Grüße
´stueck
Hallo 'stueck!
Mein herzliches Beileid.
Und ich dachte, diese Zeiten seien nun endlich vorbei.
Zumindest hätte das Ganze begrenzt werden müssen.
Haltet durch!
Liebe Grüße gaggien
Hallo,
ich hatte eine Antwort per Mail geschickt. Wenn diese nicht auftaucht, bitte reklamieren. WEnn ich jetzt die Antwort noch einmal einsetze, haben wir sie u. U. doppelt.
Gruß
Ingrid
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Hallo Stückchen,
ähnlich sah es bei meinem Männe damals aus. Dabei hatte die Ex durch Verfehlungen am
Anfang der Trennungszeit nur sogenannten Notunterhalt zugesprochen bekommen. Bedeutete,
sie bekam das Minimum an Unterhalt und nicht einkommensabhängig.
Der Richter von meinem Fritzchen meinte aber, dass sie diesen Notunterhalt bis zum
Sanktnimmerleinstag bekommen sollte – trotz der Verfehlungen (§ 1579 BGB) und des
Notunterhaltscharakters. Schließlich war noch ein Kind im Alter von 15 Jahren zu
betreuen.
Selbstverständlich konnte sie, nach Ansicht dieses Richters, auch keinen Unterhalt
bezahlen für die bei uns lebende minderjährige Tochter.
Das OLG sah beide Verfahren ganz anders. Für den Ehegattenunterhalt wurde ein Vergleich
geschlossen, dass sie noch die Hälfte vom Notunterhalt bekommt bis zum 16. Geburtstag
des von ihr betreuten Kindes. Sie hätte – das hat mein Mann dann noch zusätzlich
zugestanden – sogar noch zusätzlich ohne Anrechnung Einkünfte erzielen können.
Hat sie natürlich nicht gemacht. Die Richter signalisierten damals, dass ein Urteil
wahrscheinlich für meinen Mann noch günstiger ausgefallen wäre. Er wollte das aber vom
Tisch haben, der 16. Geburtstag war ja nicht mehr weit entfernt gewesen.
Ach ja, und für den Kindesunterhalt der bei uns lebenden Tochter wurde sie sehr hoch auf
fiktives Einkommen gerechnet. Klar, dass das Töchterchen trotzdem keinen Unterhalt
gesehen hat.
Sie wollte dann diese Unterhaltsschuld (zusätzlich zu vielen anderen Schulden) durch ein
Insolvenzverfahren „vernichten“. Ist ihr nicht gelungen. Wir haben trotz ausgesprochener
Restschuldbefreiung weiterhin Titel gegen sie.
Ach ja, dieser Prozess war einer der letzten dieses Richters gewesen – er ging danach
auch in Pension. Dieser Richter hat den Namen Schumacher bestimmt nicht geliebt. Es
wurde mehrere seiner Unterhaltsurteile vom OLG wieder „nachgebessert“. Ist ja jedesmal
eine „Schlappe“ für einen Richter, wenn seine Urteile in der nächsten Instanz keinen
Bestand haben.
Grüßle
Ingrid
Von: suessstueck [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 12. Februar 2009 10:03
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Betreff: [SPAM?]: [Zweitfamilienforum] Unser nächstes Urteil
Hallo zusammen,
gestern ist das Urteil meines Lebensgefährten vom Düsseldorfer Amtsgericht eingegangen.
Verhandelt wurden nach nunmehr 3 Jahren Trennungszeit die Scheidung und der nacheheliche
Unterhalt.
Ich versuche es einmal zusammenzufassen:
Bei meinem LG wurde zusätzlich zu seinem Gehalt eine Tantieme als Gehaltsbestandteil
eingerechnet, die er nachweislich das letzte Mal in 2007 für 2006 erhalten hat. Damit
erhöht sich sein Gehalt fiktiv um 20%.
Seiner Ex wurden zusätzlich zu ihrem eigenen Gehalt ( ca. 1.300,- € netto ) dann knapp
1.400,- € nachehelicher Unterhalt und die höchste Stufe Kindesunterhalt zugesprochen.
Wohnwert aus der von der Ex nach der Trennung gekauften und mit 103 qm sehr großzügigen
Wohnung hat die Richterin wieder nicht anerkannt.
Verwertung des Vermögens aus der bei der Trennung erfolgten Vermögensauseinandersetzung
hat die Richterin nicht anerkannt.
Keine Ausweitung der Arbeitsstelle für die Ex trotz Ganztagsbetreuung des Kindes bis
17:00 Uhr täglich zumutbar.
Die höchstens selbst zu erzielenden Einkünfte bei einer Vollzeitstelle ( Ex ist
ungelernte Verkäuferin ) liegen bei max. 1.800,- € netto. Die hat den gleichen
Arbeitsplatz wie vor der Geburt des Kindes uns hat nur 14 Monate ausgesetzt. Dies wurde
als Begrenzung des nachehelichen Bedarfs nicht anerkannt, sondern eheliche Verhältnisse
bei der Berechnung vorausgesetzt.
Eine zeitliche Befristung des nachehelichen Unterhaltes wurde wegen der unsicheren
wirtschaftlichen Verhältnisse abgelehnt.
Und einen letzten Satz im Urteil konnte sich die Richterin ebenfalls nicht verkneifen.
Sie hat sinngemäß geschrieben, dass meinem LG erst bei der Unterhaltsverhandlung
eingefallen wäre, dass er das Kind auch mitbetreuen könnte um die Ex zu entlasten. Daher
würde die Last der Kindesbetreuung allein auf der Ex lasten. Das ist glatt ein Schlag
ins Gesicht. Er läuft seit nunmehr 3 Jahren seiner Ex hinterher und muss um jeden
Umgangstermin bei ihr anfragen. Ist irgendwas was ihr nicht passt, darf er manchmal
wochenlang mit seinem Kind nicht mal telefonieren. Hat sie allerdings grade einen Lover
ist das Kind von Freitags bis Montags bei uns, ganz wie es ihr passt. Behauptet hat sie
allerdings vor Gericht, dass er sich nicht um sein Kind kümmert. Fährt Ex in Urlaub
bekommt er das Kind in den Ferien nicht, fährt sie nicht nimmt er Urlaub um die
kompletten unbetreuten Ferienzeiten abzudecken.
Wir werden nun vor dem OLG Düsseldorf weitermachen und hoffen, dass dies wenigstens eine
Begrenzung auf die von ihr zu erzielenden Einkünfte und eine Befristung ausspricht.
Die Richterin geht nun in Rente, so werden wenigstens nach uns keine Unterhaltszahler
mehr in den Genuss kommen müssen, von dieser wie sie selbst in der Verhandlung sagte aus
eigener Erfahrung sprechenden Richterin verurteilt zu werden.
Grüße
´stueck
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Hallo Süßstück,
das ist zum K....!
Auf jeden Fall damit vor's OLG. Das kann und darf so nicht stehenbleiben.
Wie wir letztes Jahr erfahren durften, hängt es auch vom Standing des RA ab.
Unsere meinte, sie gehe hier nicht ohne eine zeitliche Begrenzung des EU raus und die hat mein Mann auch bekommen. Der Richter hatte zwar Bauchschmerzen, aber er tat es.
Endlich ist ein Ende abzusehen.
Allerdings haben wir kein Urteil, gegen das die Ex natürlich sofort in Berufung gegangen wäre, sondern einen Vergleich ;-) viiiieeel besser.
Gebt nicht auf, geht weiter.
Wenn dem nicht ein Riegel vorgeschoben wird, saugen diese Parasiten bis in alle Ewigkeit.
Gruß Grille