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Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und bitte schon jetzt um Verständnis, wenn ich vielleicht irgendetwas falsch poste. Vielen Dank.
Die Exfrau wohnte vom 01.02.05-31.05.2006 mit ihrem Lebenspartner in seinem Elternhaus zusammen. Ende Mai 2006 haben sie sich getrennt, da es anscheinend nicht geklappt hat. Ende Oktober 2006 haben sie gesagt, dass sie es nochmals versuchen, so dass sie zum 01.11.2006 wieder bei ihm eingezogen und polizeilich gemeldet ist.
Komischerweise wurde die Tochter Mitte Mai 2005 in der dortigen Schule (Einschulung nun im August 2007) schriftlich angemeldet. So etwas mache ich doch nicht, wenn ich mich rund eine Woche später von meinem Partner trenne und über hundert Kilometer weit wegziehe, oder?
Ende Mai war Verhandlung bezüglich Verwirkung des nachehelichen Ehegattenunterhalts. Diese wurde von dem (örtlichen, sehr parteiischen Richter) mit den Worten abgelehnt, dass seiner Auffassung nach erst von einer eheähnlichen Gemeinschaft nach 3 Jahren auszugehen ist. Da dies noch nicht erfüllt sei, werde die Klage abgewiesen.
Das Argument, dass die Exfrau bereits seit 01.12.2004 in einem Betrieb vor Ort geringfügig beschäftigt war und demzufolge bereits zu diesem zeitpunkt die Verfestigung zum neuen Partner begann, wurde abgelehnt mit den Worten, dass sie sich doch logischerweise in dem neuen Ort erst einleben müsse, bevor sie endgültig dorthin ziehen würde.
Ich beabsichtige jetzt, vor das OLG zu gehen, denn hier stinkt doch einfach alles. Welchen Rat, welche Chancen gebt Ihr mir beim OLG und wann ist denn jetzt von einer eheähnlichen Gemeinschaft auszugehen?
Vielen lieben Dank!