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Hallo zusammen,
ich habe gestern im VafK unsere erfolglose Verhandlung zur von der Exe angestrengten einstweiligen Anordnung gepostet. Heute trifft die Rechnung unseres Anwaltes ein, 1.900,- € für das Verfahren einstweilige Anordnung, das nach 10 Minuten mit den Worten der Richterin "einigen Sie sich" ohne jegliche Entscheidung beendet wurde.
Für die Hauptverhandlung im März und die dort vom Gegenanwalt geforderten horrenden Unterhaltskosten ist eine zweite Rechnung unseres Anwaltes Höhe von 3.500,- € dabei.
Wie gesagt, es geht nur um Trennungsunterhalt, Trennungsjahr ist seit 1 Jahr abgelaufen.
Da es so aussieht, dass diese völlig veraltete Richterin auch bei der Hauptverhandlung kein annehmbares Urteil spricht, wird es wie es zzt. aussieht vors OLG gehen. Heißt das, die ganzen Anwaltsbeträge nochmal ?
Und noch eine Frage habe ich, wenn das jemand weiß. Eigentlich müsste unsere Exe da sie sich eine richtig teure Eigentumswohnung vom Unterhalt gekauft hat ( und ja im Moment nur den Betrag überwiesen bekommt, den mein LG mit Wohnwert und Halbtagsjobanrechnung zahlen will ) im Moment total knapp bei Kasse sein. Bekommt sie auch Rechnungen von Ihrem Anwalt in dieser Höhe? Es gibt doch Prozesskostenhilfe, oder ? Kann es sein, dass sie die bekommt und damit lustig weiterklagt, kost ja nix ? Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, wie sie Anwaltsrechnungen in dieser Höhe bezahlt, oder muss mein LG auch für Ihre Rechnungen aufkommen ?
Sorry für so viele Fragen, aber bei den Rechnungshöhen wird mir langsam schwindelig.
Grüße
´stueck