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Hallo!
Ich hatte im Juni den leibl. Vater meiner Tochter wegen Unterlassung der Unterhaltspflicht angezeigt und bekam gestern ein Schreiben vom Staatsanwalt, daß dem KV auferlegt wurde 1 Jahr lang seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.
Zahlt er nicht, wird ein Verfahren eröffnet.
Ist das immer ein öffentl. Interesse? Warum???
Gruß, Schildi