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Hallo,
bin neu in diesem Forum da ich eine für uns ganz wichtige Frage habe.
Mein Mann hat aus seiner ersten unehelichen Beziehung ein 7jährige Tochter für die er entsprechend den Jugendamtsbescheiden immer Unterhalt gezahlt hat ( nicht die volle Höhe da geringes Einkommen) und auch einen Titel besitzt. Nun haben wir heute einen zweiten Brief vom Rechtsanwalt bekommen und ein paar Passagen daraus empfinden wir als sehr ungerecht und würden gern dazu ein paar Meinungen von euch bekommen.
„..Der Hinweis auf Ihre Unterhaltsverpflichtungen für Ihr weiteres Kind ist nicht nachzuvollziehen. Natürlich müssen Ihre sämtlichen Kinder berücksichtigt werden. Gesonderte Absprachen mit der Kindesmutter und dem Jugendamt sind für unsere Sache nicht von Interesse“...
Wird unser gemeinsames nichteheliches Kind nicht berücksichtigt weil wir in einem gemeinsamen Haushalt wohnen ?
„...bekannt, dass Sie im Haus Ihrer Lebensgefährtin wohnen. Da dies bei ehelichen oder auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften durchaus üblich ist, gehen wir davon aus, dass Sie dort mietfrei wohnen. Mietfreies Wohnen ist eine Einkommensposition, die bei der Ermittlung von Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen ist. Sollten wir von falschen Voraussetzungen ausgehen, bitten wir um Nachweis des Mietvertrages und Ihrer entsprechenden Zahlungen. ....“
+entsprechenden Hinweis auf Versteuerung. Wir haben kein Mietvertrag und das Haus steht im Grundbuch auf meinen Namen, da es vor meine jetzigen Beziehung gebaut wurde und der Kreditvertag auf mich und meinen Ex-Partner läuft. Die Raten ( 1000 €) müssen wir natürlich (!!!) gemeinsam tragen. Dank unserer relativ geringen Einkommen ist dies gar nicht anders möglich.
Wir sind eine Familie und müssen durch die für unsere Region sehr hohen monatlichen Belastungen
alles gemeinsam bezahlen und das ist eigentlich schon zu knapp. Ich verstehe das echt nicht. Werden wir jetzt bestraft, weil er nicht im Grundbuch steht ? Er wohnt doch hier nicht kostenlos !!!!
„... Zwar haben Sie berreits eine entsprechende Unterhaltsurkunde errichtet. Diese sieht jedoch noch den hälftigen Abzug des staatlichen Kindergeldes vor. Dies entspricht nicht mehr der den aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten.....“
So wurde es aber immer vom Jugendamt berechnet ?!!
„ den Zahlbetrag sehen wir bereits für November 2007 entgegen.“
?
Ich hoffe, dass ich hier ein paar Antworten bekomme, ob dies alles so rechtens ist.
Vielen Dank im vorraus.