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Hallo,
Dein Mann hat einen statischen Titel. D.h. der Zahlbetrag kann nur über eine Abänderungsklage geändert werden. Jedoch muss für eine Abänderungsklage eine finanzielle veränderung von mind. 10 % nach oben oder unten stattgefunden haben. Ab Februar schon weniger zahlen zu wollen, wird wohl ein Wunschtraum bleiben, denn solange kein anderer Titel besteht, behält der "alte" seine Gültigkeit und kann jederzeit vollstreckt werden.
Mal abgesehen davon muss vor Einreichen einer Abänderungsklage erst einmal aussergerichtlich ein Einigungsversuch unternommen werden. Aber mal ehrlich, wer glaubt daran, das die Ex freiwillig auf 100 € verzichtet?.
Grüße Andrea