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Na ja, von 600 auf 500 € sind wohl mehr als 10 %. Wenn man nur auf den Unterhalt der Exfrau abstellt, wören es sogar 100 %, nämlich von 112€ auf Null.
Wenn man so eine Abänderungsklage einreicht, kann man da nicht beantragen dass der Teitel vorläufig nicht vollstreckt werden kann? Es geht nur um den Unterhalt der Exfrau; der Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe würde sogar etwas steigen.