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Hallo Stückchen,
es gibt im Internet diverse Prozesskostenrechner. Sucht mal einen solchen
auf und schaut nach, inwieweit die Kostenrechnung stimmt. Die
veröffentlichten Rechner sind zwar nicht hundertprozentig, geben aber doch
einen guten Anhaltspunkt.
Dann kommt hinzu, ob Euer Anwalt den Streitwert (Gegenstandswert) richtig
festgelegt hat. Normalerweise macht das Gericht, wenn das Verfahren
abgeschlossen ist, auf Antrag einer Partei, einen
Kostenfestsetzungsbeschluss. Dort ist detailliert aufgeführt, was der Anwalt
verlangen darf.
Wenn Ihr keine extra Kostenabrechnung, nach Zeitaufwand, beim Anwalt
unterschrieben habt, spielt es keine Rolle, wie viel Briefe er geschrieben
hat und wie lange die Verhandlung gedauert hat. Es geht nach dem Wert um
welchen gestritten wurde. Beim Unterhalt wird der monatliche
Unterhaltsbetrag mal zwölf genommen und das ist dann der
Streitwert/Gegenstandswert.
Achtet darauf, dass sie im März ein Urteil/einen Beschluss macht, sonst
könnt Ihr nicht vor das OLG gehen.
Hier noch etwas zur „Erbauung“:
http://www.carookee.com/forum/VAfK-Forum/26/17679151#17679151
Ob sie Prozesskostenhilfe bekommt, könnt Ihr bei Euerem eigenen Anwalt
erfahren. Das Gericht hat an ihn den Antrag (ohne Einkommenszahlen)
geschickt und er musste Stellung beziehen, ob er etwas gegen eine
PKH-Bewilligung hat. Auch teilt das Gericht mit, wer PKH bekommen hat.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: suessstueck [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 31. Januar 2008 14:53
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Anwaltsrechnungen
Hallo zusammen,
ich habe gestern im VafK unsere erfolglose Verhandlung zur von der Exe
angestrengten einstweiligen Anordnung gepostet. Heute trifft die Rechnung
unseres Anwaltes ein, 1.900,- € für das Verfahren einstweilige Anordnung,
das nach 10 Minuten mit den Worten der Richterin "einigen Sie sich" ohne
jegliche Entscheidung beendet wurde.
Für die Hauptverhandlung im März und die dort vom Gegenanwalt geforderten
horrenden Unterhaltskosten ist eine zweite Rechnung unseres Anwaltes Höhe
von 3.500,- € dabei.
Wie gesagt, es geht nur um Trennungsunterhalt, Trennungsjahr ist seit 1 Jahr
abgelaufen.
Da es so aussieht, dass diese völlig veraltete Richterin auch bei der
Hauptverhandlung kein annehmbares Urteil spricht, wird es wie es zzt.
aussieht vors OLG gehen. Heißt das, die ganzen Anwaltsbeträge nochmal ?
Und noch eine Frage habe ich, wenn das jemand weiß. Eigentlich müsste unsere
Exe da sie sich eine richtig teure Eigentumswohnung vom Unterhalt gekauft
hat ( und ja im Moment nur den Betrag überwiesen bekommt, den mein LG mit
Wohnwert und Halbtagsjobanrechnung zahlen will ) im Moment total knapp bei
Kasse sein. Bekommt sie auch Rechnungen von Ihrem Anwalt in dieser Höhe? Es
gibt doch Prozesskostenhilfe, oder ? Kann es sein, dass sie die bekommt und
damit lustig weiterklagt, kost ja nix ? Ansonsten kann ich mir nicht
vorstellen, wie sie Anwaltsrechnungen in dieser Höhe bezahlt, oder muss mein
LG auch für Ihre Rechnungen aufkommen ?
Sorry für so viele Fragen, aber bei den Rechnungshöhen wird mir langsam
schwindelig.
Grüße
´stueck
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de