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Hallo Grille,
sehe ich wie Du. Hätte sie kein Einkommen oder nur ein sehr geringes, müsste
aus ehelicher Solidarität heraus ja auch addiert und geteilt werden. So wäre
es jedenfalls nach der gesunden Volksmeinung hin gerecht – aber die tun das
nur, wenn der nicht zahlungspflichtige Ehepartner mehr Einkommen hat.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: zirpende Grille [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 30. Januar 2008 10:52
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Einkommen der Zweitfrau
Hallo Ingrid,
ich sehe das Problem, daß Ehemanns Ehefrau doppelt so viel verdient. Wäre
sie Hartz-IV-Empfängerin, gäbe es nichts zu addieren.
Und natürlich ist dies eine indirekte Zahlung des Unterhalts, verscheißern
können wir uns alleine, da brauchen wir doch keine Richter, oder ?
Ich würde auch unbedingt zu getrennten Konten raten, da ansonsten dieses
Argument :"ich weiß nicht, was meine Frau verdient" nicht zieht. Denn das
sieht er ja auf den Auszügen.
Grundsätzlich getrennte Konten, das ist allerdings meine persönliche
Meinung. Denn wenn Madame einen Titel vollstrecken läßt, wird nicht zwischen
mein und dein unterschieden, gibt es ja in einer Ehe ohne Gütertrennung eh'
nicht. Was ein Blödsinn.
Gruß Grille
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