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Hallo, Anja,
ich habe im letzten Jahr einen Mann, der 2 KInder aus erster Ehe und somit
natürlich Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Kindern hat, geheiratet.
Wir waren weit vor der Eheschliesssung bei dem Anwalt, der für uns in dem
damals laufenden Zugewinnstreit und anderer unangenehmer Dinge inklusive
Umgangsboykott diese Dinge geregelt hat.
Ich hatte überhaupt keine Lust einen Cent für die Exe und die Kinder in
irgendeiner Form zu zahlen. Ausser solcher Sachen wie zwischendurch die
Geschenke, Klamotten etc.
Das hat mein Mann zum Glück vollkommen verstehen können. Deshalb sind wir ja
auch direkt zum RA gegangen, um uns darüber zu informieren.
Das ist bei unserem Gespräch herausgekommen:
Ich muss in keinem Falle für die Kinder den Unterhalt zahlen. Selbst wenn
mein Mann arbeitslos werden sollte, dann muss ich ein Taschengeld an ihn
zahlen, dessen Höhe dann festgelegt wird, und von meinem Einkommen abhängt.
Ich zahle dann sozusagen indirekt mit in den Unterhalt, wenn man das so
sehen will.
Ich wäre sowieso dazu bereit! Lebenspartner zu sein, heisst für mich auch
ohne Trauschein zueinander zu stehen, egal wass passiert! Und das
beeinhaltet auch, denjenigen finanziell zu unterstützen so wie ich es kann.
Ich wollte aber doch vor der Heirat wissen, was da auf mich zukommen könnte,
Liebe hin oder her.
Ich habe in der letzten Jahren auch schon so einige "Nettigkeiten" inklusive
Exmann über mich ergehen lassen müssen, ohne das ich da viel machen konnte!
Dein Haus, das Barvermöen ist sozusagen sicher vor dem Zugriff für den
Unterhalt im Ernstfall!
Liebe Grüsse :-)
Sabine
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: @carookee.com [mailto:@carookee.com]Im Auftrag von Ingrid
Gesendet: Freitag, 31. März 2006 04:14
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Finanzen bei Heirat eines zweifache
Vaters
Hallo Alle,
der Beitrag von Anja wurde versehentlich in der Urteilssammlung
geschrieben. Dort ist eine Diskussion nicht möglich.
Ich habe ihn in die Rubrik "Kindes- und Ehegattenunterhalt" verschoben.
Damit per Mail eingehende Antworten nicht im Nirwana landen (ist ein
Softwareproblem), bitte ich, auf meine noch folgende Mail zu antworten -
bitte NICHT direkt per Mail auf Anjas Beitrag schreiben, sondern hier auf
meine Mail für Anja zu schreiben.
Wie gesagt, das betrifft nur die Mailbeiträge - im Forum direkt, kann
natürlich auf Anjas Beitrag direkt geschrieben werden.
Gruß
Ingrid
Zitat:
Hallo!
Mein LG und ich wollen dieses Jahr heiraten.Er ist Vater zweier
Kinder, eines aus seiner Ehe, eines nicht ehelich. Er ist natürlich
unterhaltspflichtig, hat sich jedoch Anfang Jan. 06 selbständig gemacht und
verdient seitdem im Höchstfall sein Existenzminimum.
Ich dagegen habe ein schuldenfreies Haus und etwas Barvermögen,
eigenes Einkommen- allerdings als Erzieherin nicht sehr hoch. Werde einen
Ehevertrag per Notar schließen. Was kann mir trotzdem noch passieren?
Unsere Anwältin hat uns gesagt, dass ich da völlig aussen vor bin.
Stimmt das?
Bin gerne bereit für die Kinder auch finanziell dazusein, z.B.
Urlaub, Klamotten,aber nicht für die Ex- Frauen.
Für Tips und Ratschläge bin ich echt dankbar!!!
Liebe Grüße
Anja
Hallo Alle,
der Beitrag wurde versehentlich in der Urteilssammlung
geschrieben. Ich verschiebe ihn in die passende Rubrik. Damit per Mail
eingehende Antworten nicht im Nirwana landen, bitte ich, auf meine noch
folgende Mail zu antworten - bitte NICHT direkt per Mail auf Anjas Beitrag
schreiben.
Gruß
Ingrid
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