Beitrag 213 von 1.340 (16%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Pumperl,
eine Güteverhandlung ist, dass der Richter versucht die Parteien dazu zu
bringen, dass sie sich gütlich einigen. Gelingt das nicht macht er, manchmal
schnell und manchmal erst in einer neuen Verhandlung ein Urteil oder einen
Beschluss.
Vorsicht bei Vergleichen, die kann man viel schlechter abändern lassen als
ein Urteil. Auch machen manche Parteien während einer Verhandlung aus
Aufregung Zugeständnisse, die sie oft ganz schnell wieder geändert haben
wollen – was natürlich dann nicht geht.
Ein Urteil kostet etwas mehr Geld, aber ist oftmals besser.
Können kann die Ex alles, ob es gelingt, kommt darauf an. Manche Richter
reagieren auch allergisch auf Tränendrüsen.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: pumperl [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 4. Oktober 2007 13:03
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Güteverhandlung?
Hallo zusammen,
die Ex (Hartz 4) hat Klage erhoben, um mehr Unterhalt für sich und die
Kinder zu erhalten. Mein LG is Mangelfall und kann nicht mehr bezahlen, geht
stattdessen, falls bei extrem vorsichtigem Wirtschaften Geld übrig bleibt,
mit den Kindern lieber in die Stadt Kleidung kaufen.
Nun, wie erwähnt, sie erhebt Klage und will mehr Unterhalt.
Jetzt hat mein LG eine gerichtliche Ladung zur Güteverhandlung erhalten. Wie
muss man sich soetwas vorstellen? Beide Parteien erscheinen mit ihren
Anwälten gleichzeitig vor dem Richter und müssen aussagen? Werden hier von
Seiten des Richters schon irgendwelche Urteile fallen? Kann die Ex durch
Tränendrüse drücken und Lügen schon an dieser Stelle den Richter für sich
einnehmen?
Gibt es irgendetwas zu beachten, irgendwelche Verhaltensregeln etc?
Ich wäre wirklich für Eure Ratschläge und Denkanstösse sehr dankbar.
LG Pumperl
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de