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Hallöchen Süßstück,
ich kann euch nur dringend raten, Ingrids Rat zu folgen und einen
kompetenten Anwalt zu Rate zu ziehen.
Ich bin wahrlich nicht derjenige, der gleich zum Anwalt rennt, aber hier
geht es wirklich nicht anders.
Im Scheidungsverfahren gilt der Grundsatz, dass jede Seite ihre Kosten
alleine zu tragen hat (sofern sie nicht PKH bekommt). Bei diesem Unterhalt
ist das jedoch unwahrscheinlich. Wie sollte sie sich so arm rechnen?
Oder ist bei den € 20000.- pro Jahr der Kindesunterhalt enthalten? Dann
könnte das anders aussehen. Wie gesagt, ein guter Anwalt muss her.
Und hütet euch vor einem Vergleich! In diesem Punkt schließe ich mich Ingrid
ganz besonders an. Es wird immer für einen Vergleich damit geworben, er wäre
viel billiger als ein Verfahren oder ein Urteil. Stimmt schon - wenn nichts
Wichtiges übersehen wurde.
Wenn ein Vergleich, dann befristet und mit Bedingungen. Aber wehe, eine
Kleinigkeit wurde vergessen!
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg)
Hallo Ingrid,
und gesetz den Fall dass jetzt über den noch nicht festgelegten Unterhalt
den er zahlt eine Klage kommt ( sie meint ja sein Anwalt hätte alles
absichtlich falsch ausgerechnet, aber bis ihr Anwalt das nun wieder geprüft
hat muss er ihr ja irgendwas solange zahlen ) und er dann verurteilt wird
mehr zu zahlen, müssen wir dann auch den Anwalt zahlen den sie bemüht hat ?
Wir wissen ja ihr Gehalt nicht auch nicht so genau wieviel sie arbeitet,
daher wäre es eben möglich, dass der Betrag den sie bekommt geringfügig
differiert ( zu hoch oder zu niedrig )...
´stück