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Hallo,
Das Jugendamt übt sich seit Juli 2005 in neuen Rekordzeiten, was die Nichtbearbeitung von Anträgen betrifft.
Der Selbstbehalt liegt nämlich noch bei 840€.
Jetzt ist es aber so, das durch die Geburt eines weiteren Kindes der Unterhalt neu berechnet werden müßte ( Mangelfall ) KM stimmt dem nicht zu und JA läßt seit vier Monaten die Sache langsam angehen.
Außerdem möchte das JA nur 5% Kosten für den Arbeitsweg ansetzen, weil der Steuerbescheid von 2005 noch nicht vorliegt. Und das obwohl dem Jugendamt bekannt ist, das sich die Fahrtkosten seit dem letzten Bescheid nicht geändert haben.
Folge:
Trotz Geburt ist nun mehr Unterhalt an die ersten Kinder zu zahlen, obwohl sich das Einkommen nicht erhöht hat.
Kann das JA das einfach so machen??? Wenn kein Steuerbescheid von 2005 vorliegt, aber ältere???
Grüße, Wurzl