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Hallo,
bei mir hat sich viel getan, so dass ich auch mal wieder ein Problem habe, auf welches ich mir ein paar Tipps erhoffe.
Vorgeschichte: Mein Mann hat 4 Kinder. 3 aus erster Ehe und das 4. Kind ist unser gemeinsames. Die Älteste ist 22 Jahre alt und verheiratet, so dass diese außen vor bleibt. Der 14 Jährige wohnt bei uns und der 9 Jährige bei seiner Mutter. Wir möchten jetzt mal den Unterhalt für den bei uns lebenden einklagen, da Frau Ex der Meinung ist, dass sie nicht arbeiten muss um für den bei uns lebenden Sohn Unterhalt zu zahlen, sondern lieber in die eigene Tasche schwarz zu wirtschaften. Da wir ihr dies nicht nachweisen können, haben wir ihr vorgeschlagen, dass wir wie folgt rechnen:
Ach ja, sie ist seit Mai 2005 verheiratet, so dass bei ihr der Selbstbehalt nicht in Abzug zu bringen ist, da dieser von ihrem neuen Mann abgedeckt ist.
Berechnung:
Mein Mann verdient netto 1.400 €. Abzüglich der 5 %igen Pauschale und sein Selbstbehalt von 890,00 € verbleibt eine zu verteilende Masse von ca. 440,00 €.
Die Kinder haben folgende Unterhaltsansprüche:
3 Jährige 219,00 €
9 Jähriger 265,00 €
14 Jähriger 312,00 €
Es ergibt sich somit eine Quote von 55,51 %, so dass der bei ihr lebende Sohn einen Anspruch von 147,00 € hätte.
Sie arbeitet offiziell und verdient lt. Verdienstabrechnung 208,00 €. Unser Anwalt ist allerdings hingegangen und hat sie mit 400,00 € berechnet, da wir davon ausgehen, dass jemand, der einen Kind zum Unterhalt verpflichtet, mindestens 400,00 € verdienen kann. Die Arbeitstelle, auf der sie die 208,00 € verdient ist eine Putzstelle bei einem Arzt, welche sie in den Abendstunden absolviert. Ich bin der Meinung, dass sie während der Schulzeit des 9 Jährigen locker die anderen 192,00 € verdienen kann. Somit sieht ihre Berechnung wie folgt aus:
400,00 € abzüglich 5 %ige Pauschale = 380,00 €.
Die beiden Söhne haben sodann folgende Unterhaltsansprüche:
9 Jähriger 247,00 €
14 Jähriger 291,00 €
gesamt 538,00 €
Dies macht eine Quote von 70,63 % aus, so dass der 14 Jährige einen Anspruch in Höhe von 205,54 € hätte. Wir haben angeboten, dass die Ex ab Juni 2005 einen Betrag von 58,44 € an uns zahlt. Dies hat sie abgelehnt mit den Worten: Es wird anheim gestellt, Klage zu erheben.
Nun ist es so, dass uns zu Ohren gekommen ist, dass die Ex seit längerem einen Privathaushalt reinigt und zwar 2 mal in der Woche morgens. Wir können es leider nicht nachweisen, da der Informant der Nachbar der Auftraggeberin ist und er seine Nachbarin nicht in die Pfanne hauen will.
Nun hab ich ein paar Fragen.