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... weil mein LG und die Kindesmutter sich nicht auf eine seite (we oder woche) des festgesetzten Modells einigen konnten.
darauf kam ein schreiben von ihrem Anwalt ans gericht:
gespräche sind gescheitert. man konnte sich darauf einigen, daß der kindesvater die kinder an 3 wochenenden von fr 12 bis mo 14 uhr betreut.
eine ferienregelung gab es nicht, da der kv eine hälftige betreuung anstrebt, weil er sich finanzielle unterstützung vom amt erhofft....
einen tag später haben wir den bericht vom kinderschutzzemtrum angefordert, den die an JA schicken:
es konnte keine einigung herbeigeführt werden. ein modell konnte durch einen vorschlag vom KV gefunden werden. Modell: fr 12 bis mo 15 uhr 3x im Monat, 1We im Monat für wochenpart. Jeder der beiden war bereit beide parts zu übernehmen. (war voraussetzung für das Modell)
man konnte sich nicht einigen, wer welchen part der betreuung übernimmt. die eltern hatten die aufgabe sich bedingungen zu überlegen, unter welchen sie die WE-seite übernehmen...
seh ich das bloß so, oder liegt ihr anwalt etwas daneben mit seinem schreiben? Übrigens hat mein mann die gestellte aufgabe erfüllt und beim letzten treffen in ksz vorgelegt, sie nicht.
meint ihr das gericht gibt mehr auf den bericht vom kinderschutzzentrum,als auf das schreiben ihres anwaltes?