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Hallo zusammen,
ich habe zwischenzeitlich eine Nachricht von meiner Krankenkasse ( BKK Essanelle ) erhalten. Die Wörter "Stiefkind" und "häusliche Gemeinschaft" wären gesetzlich nicht so genau definiert, dass die Kasse eine klare Entscheidung treffen kann. Man glaubt mir meine "gefühlte" Eigenschaft als Stiefelternteil, aber weiß nicht wie man sich verhalten soll. Der Betrag wird also wieter verlangt, nur die Aussage warum wird so schwammig wie möglich gehalten.
Ich habe die Kasse jetzt nochmals angeschrieben und um eine klare Aussage gebeten, auf Grund welcher Grundlage ich als Stiefmutter auch den Beitrag für Kinderlose zahlen muss. Danach werde ich mich wieder an die deutsche Rentenversicherung wenden, denn die haben mir gesagt, die Krankenkasse wäre für die Beitrageserhebung zuständig.
Ich wundere mich, dass bei den vielen Zweitfamilien die hier unterwegs sind, das Thema noch nie diskutiert wurde und werde weiter berichten. Falls noch jemandem was dazu einfällt, oder jemand auch schon Erfahrung mit dem Thema hat würde ich mich über einen Beitrag freuen.
Gruß
´stueck