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Hallo,
nach der Unterhaltsreform kommen zuerst die Kinder, egal ob aus 1.- 2.- oder wievielter Ehe und auch nichteheliche Kinder, da diese dann im 1. Rang der Unterhaltsberechtigten stehen.
Heist: Wenn Dein Mann genügend Einkommen hat, um den Unterhalt für beide Kinder in vollem Umfang zahlen zu können, bekommen die Unterhaltsberechtigten im 2. Rang (also Ex- und aktuelle Ehefrau) das übrige. So ist es geplant.....
Grüsse Andrea