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Hallo Ingrid, hallo Mel!
Es gibt keinen §, der sagt, dass der Umgangsberechtigte dafür Sorge zu tragen hat, das Kind zu holen und wieder zu bringen (das Sorgerecht spielt hier in keinster Weise eine Rolle!). Das es so üblich ist, liegt im Selbstverständnis dessen, dass der Umgansberechtigte auch die Pflicht zum Umgang hat. Was so viel bedeuten könnte: wenn er/sie seine Recht haben will, so ist es seine/ihre Pflicht die Kinder zu holen.
Ist aber so nicht richtig:
Dieser Passus ist im § 1684 (1) versteckt: "Umgang des Kindes mit den Eltern. (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt." Hier kann lediglich Interpretiert werden, dass der Umgangsberechtigte - nicht betreuende - Elternteil holen und bringen muss. Da aber der Umgang auf beiden Eltern in Pflicht und Recht lastet, ist es aufzuteilen. Schließlich hat der betreuende Elternteil nur längeren Umgang, i.d.R. 10 Tage bis zum nächsten Wochenende, an dem der andere Elternteil das Kind für das Wochenende zu sich holt.
Aus dem nächsten Absatz des gleichen § "(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhätlnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert..." Erschwerend wäre hier, und da gehen die Beschlüsse zur Beteiligung des Holens und Bringens wg. Wegzug hin: die langen Fahrstrecken zu teilen.
Adresse des relevanten § = 1684, für Großeltern und andere Personen § 1685, die der "richtigen" Interpretation unterliegen. Hier aber bitte vorsichtig sein.
Lg Pia
----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Typische Probleme von Zweitfrauen/Zweitmännern und deren zusammengewürfelten Familien
Sent: Thursday, January 25, 2007 10:40 AM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Holen und Bringen
Hallo Mel,
normalerweise - rein gesetzlich (den Paragrafen kann ich Dir aber nicht
sagen) - liegt die "Hol- und Bringschuld" beim Umgangsberechtigten.
Allerdings gibt es seit jüngster Zeit immer mehr Urteile, die eine (meist
kleine) Beteiligung des betreuenden Elternteiles ausurteilen, wenn der
betreuende Elternteil die Entfernung (durch seinen Wegzug) verursacht hat.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mel [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 25. Januar 2007 10:30
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Typische Probleme von
Zweitfrauen/Zweitmännern und deren zusammengewürfelten Familien
Betreff: [Zweitfamilienforum] Holen und Bringen
Hallo,
uns beschäftigt schon seit einiger Zeit die Frage, ob es eine Regelung
(gesetzlich?) bzgl. des Holen und Zurückbringens der Kinder an den
Kinderwochenenden gibt? Bisher hat mein Mann diese Fahrten immer übernommen,
aber es ist doch eigentlich nur fair, wenn man sich diese Fahrten teilt,
oder sehe ich das falsch? Falls Ihr eine solche gesetzliche Regelung oder
Festlegung kennt, wäre es schön, wenn Ihr mir die Fundstelle mitteilen
würdet.
Vielen Dank schon einmal
Mel
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