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Hallöchen Andrea,
man glaubt es ja nicht, was es alles für Urteile und sonstige juristische
Konstruktionen gibt.
Aber du weißt ja auch, dass viele Beziehungen nach außen ganz plötzlich in
die Brüche gingen, als sich deren finanzieller Nachteil herausstellte ...
Eine heikle Sache, das.
Aber eine ganz interessante Situation. Man stelle sich vor, die werdende
Mami trennt sich vom Papi. Dann müsste sie ja Kindes- und
Betreuungsunterhalt einfordern, notfalls einklagen. Tut sie es nicht, tut es
das Jugendamt.
Verlangt die Trennungs-Mami aber keinen Unterhalt und verschweigt Gericht
und JA die neue Lage, ist das auch wieder sehr pikant, denn da gibt es ja
noch den Vater des ersten Kindes, der den Braten riechen könnte und mit
seinem Wissen vielleicht doch nicht hinterm Berg hält.
Das könnte bei Gericht zu einer sehr unterhaltsamen Veranstaltung führen.
;-)
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Wer Kritik nicht ertragen kann, sollte sie nicht provozieren.
Hallo Tanja,
Zitat:
Aber naja,dann müssen wir das so hin nehmen.
Nicht ganz. Es wäre vielleicht mal interessant zu erfahren, ob sie denn mit
dem Vater des Kindes zusammen ist. In der Urteilssammlung findest Du ein
Urteil in welchen eine Mutter mit Kleinkind dazu gerichtlich "gezwungen"
wurde an den Wochenenden den Unterhalt für ein beim Vater lebendes Kind zu
erarbeiten, weil in dieser Zeit ja ohne weiteres der Vater des Baby die
Betreuung übernehmen kann. Weiter kann ihr ein fiktives Einkommen
angerechnet werden, wenn sie zum Beispiel dem Kindesvater den Haushalt
führt. Aus diesem Einkommen ist dann Unterhalt zu zahlen.
Weiter wäre interessant, wie der Unterhalt für das bei ihr lebende Kind
errechnet wurde. Hat sich da seit dem Zuzug des einen Kindes zu euch etwas
geändert? Falls nicht, solltet ihr das schnellstens tun, denn wenn sie
keinen Unterhalt für das bei euch lebende Kind zahlt, dann hat dein Mann die
Möglichkeit, sein -zusätzlich zum Selbstbehalt etc.- Einkommen um den
doppelten Satz der Düsseldorfer Tabelle zu bereinigen und erst dann wird der
Kindesunterhalt für das bei der Mutter lebende Kind errechnet. Kann u.U.
einige Euros ausmachen.
Grüsse Andrea