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Hallo Mönchen,
zum Thema Freistellungsauftrag möchte ich Dir noch etwas sagen: Du hast Recht, wenn Du Deiner Bank einen solchen Auftrag erteilst, dann muß Dein Ehemann leider mit unterschreiben, das hat steuerrechtliche Gründe. Die Bank kann Dich aber nicht zwingen, einen Freistellungsauftrag zu unterschreiben!
Sie berät Dich natürlich dahingehend, weil Du ja ein Sparkonto eröffnen wolltest, auf dem vielleicht irgendwann mal hohe Zinsbeträge auflaufen könnten.
Wenn Du einen Freistellungsauftrag erteilst, dann schreibt die Bank die Zinserträge sofort ohne Abzug von Zinsertragssteuer oder (wenn es denn gesetzlich so geregelt werden wird) Abschlagssteuer bzw. Quellensteuer gut. Das ist natürlich der optimale Fall für Dich als Sparer, vor allem, wenn Du unter den steuerlichen Freibeträgen liegst oder gar keine Steuererklärung abgibst.
Wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilst, dann muß die Bank im Moment der Zinsgutschrift die jeweils geltende Steuer in Abzug bringen. Was per se auch nicht schlimm ist, weil Du sie Dir dann über die Steuererklärung zurückholen könntest - nur ginge das bei Dir auch nicht, weil Du spätestens bei der Steuererklärung Deinem Mann offenlegen müßtest, dass es da noch so ein Sparkonto gibt...
Ich wollte nur, dass Du das weißt - es gibt also doch eine Möglichkeit für Dich, so ein "geheimes" Sparkonto zu führen. Allerdings mußt Du dann in Kauf nehmen, dass die Erträge versteuert werden.
Aber vielleicht ist das ja alles gar nicht mehr nötig - ich drücke Euch die Daumen!
Liebe Grüße,
Kleine Krabbe