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Es kommt immer wieder vor, dass begleiteter Umgang angeordnet oder angeregt wird, wo dieser weder aus kindlicher noch aus rechtlicher Sicht notwendig wäre.
Das Familienministerium hat vorläufige Richtlinien für den begleiteten Umgang herausgegeben. Diese sind in der angehängten Datei zu finden und leider oftmals nicht einmal den Richtern und schon gar nicht den Jugendämtern bekannt.
Die Richtlinien sind sicherlich auch nicht das "gelbe vom Ei", aber doch um einiges besser, als das was andere Insitutionen bisher lieferten. Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel hat, gleichzeitig mit vielen anderen Personen, an den Richtlinien mitgewirkt. Er ist bekannt aus dem sogenannten Elsholz-Urteil und als Verfechter der Väterrechte. Er wird schon den schlimmsten Auswüchsen die Spitze abgebrochen haben, da habe ich vollstes Vertrauen in ihn.
Da es eine sehr umfangreiche PDF-Datei ist, dauert der Ladevorgang sehr sehr lange. Bitte habt etwas Geduld. Auch zu finden unter: www.ifp-bayern.de/cms/BU_Standards.pdf
[editiert: 29.12.04, 19:00 von Ingrid]