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OLG Hamm
1998-01-23
10 UF 55/97
Rechtsbereich/Normen: § 1610 BGB
Quelle: FamRZ
Kürzung wegen Fahrtkosten
Bei außergewöhnlich hohen Fahrtkosten sind diese unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wenn dem Unterhaltspflichtigen wegen dem Zeitaufwand öffentliche Verkehrsmittel nicht zuzumuten sind, ein Umzug wegen des fortgeschrittenen Alters ausscheidet und eine Zweitwohnung nicht billiger käme.
In dem vorliegenden Fall waren Fahrtkosten von monatlich 1.100 DM angefallen.
[editiert: 30.04.05, 12:17 von Ingrid]