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Hallo,
meine Trennung vom Kindesvater war 1993!
Die Beamte beim JA sagte wortwörtlich zum KV:
Über den Umgang müssen sie sich mit der Mutter einigen,
wenn sie nicht möchte, braucht sie nicht.
Da ich selber ein Scheidungskind bin und immer Kontakt zu meinem Vater hatte
und auch weiterhin habe, wollte ich dies auch für mein Kind. Meine Mutter hat
es genauso gehandhabt wie ich, wenn ich zu meinem Vater wollte, bin ich zu
ihm gefahren, bzw. meine Mutter hat meinen Vater angerufen. Es hat unserem
Verhältnis nicht geschadet.
Ich bin und bleibe der Meinung, dass es mit 10 Jahren möglich ist zu entscheiden,
was möchte ich am Wochenende und was nicht. Und ich kann keinen 10jähren zwingen
zum Vater zugehen, geschweige denn den Vater zwingen sein Kind abzuholen.
Dies klappt genauso wenig wie bei 14jährigen!
Richtig, dies ist nicht mein eigentliches Problem.
>Zeitgleich ist sie in der Pubertät und hängt auch lieber mit Freundinnen ab, als mit<
>Papa, das kommt noch dazu. Trotzdem sollte der Vater präsent sein für die Tochter,<
>in welcher Form das auch immer möglich ist.<
Alles geschehen, keine Reaktion!
tschau