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Celle: Ein "offiziell anerkannter" Vater kann seine Vaterschaft vor Gericht nicht mit einem heimlichen Gen-Test anfechten. Das hat das OLG Celle nach Angaben einer Sprecherin entschieden. Der 33-jährige hatte ein Kaugummi seiner 1994 geborenen angeblichen Tochter untersuchen lassen, ohne dass die sorgeberechtigte Mutter zugestimmt hatte. Der Test hatte seine Vaterschaft ausgeschlossen.
Revision in Karlsruhe
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OLG die Revision zugelassen. Der Kläger hat sich bereits an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewandt.
Wenn ein privater DNA-Test ohne die Einwilligung der allein sorgeberechtigten Mutter gemacht wurde, verstoße das gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Er sei dann in einem Prozess nicht zu verwerten, entschied das OLG. Zudem sei bei privat beauftragten Tests keine Identitätsgarantie der Speichelproben gegeben, sagte die Gerichtssprechering. AZ.: 15 UF 84/03
Nachstehend die offizielle Pressemitteilung des OLG Celle:
Pressemitteilung
vom 16. März 2004
OLG Celle: Heimlicher Vaterschaftstest vor Gericht nicht verwertbar
Ein Kläger, der mit Hilfe eines heimlich durchgeführten Vaterschaftstests seine Vaterschaft gerichtlich anfechten wollte, ist vor dem Oberlandesgericht Celle gescheitert.
Der 15. Zivilsenat (Senat für Familiensachen) hat bereits mit Urteil vom 29. Oktober 2003 entschieden, dass ein ohne Einwilligung der alleinsorgeberechtigten Mutter eingeholter DNA-Vaterschaftstest das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und prozessual nicht verwertbar ist.
Der heute 33-jährige Kläger hatte sich ein von seinem 1994 geborenen Kind benutztes Kaugummi besorgt und anhand der anhaftenden Speichelreste einen Vaterschaftstest durchführen lassen, der seine Vaterschaft ausschloss.
Das Amtsgericht Hildesheim hatte seine auf diesen Test gestützte Anfechtungsklage am 4. März 2003 abgewiesen. Der 15. Zivilsenat, der die Berufung des Klägers zurückwies ( Az. 15 UF 84/03), hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache und weil bisher eine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Thema nicht vorliegt, die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen. Revision wurde eingelegt.
Angela Ziemert
Richterin am Oberlandesgericht
Pressesprecherin
http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/
[editiert: 03.12.04, 10:43 von Ingrid]