Alex
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Beiträge: 17
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Erstellt: 18.11.05, 10:49 Betreff: Re: Rechtliches zum Thema Autofahren |
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> Die Teilnahme am öffentl. Straßenverkehr für ICD-Träger wird hier > immer als Grauzone behandelt, was allerdings so nicht zutrifft.
Grauzone deswegen, weil es das 6-monatige Fahrverbot gibt, der Führerschein und damit die Fahrerlaubnis allerdings nicht eingezogen wird. Man darf also fahren, aber in Eigenverantwortung und mit erheblichen Problemen bei einem Unfall.
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