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Die Polizei darf immer! - - - ???

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matrix555

Beiträge: 356


New PostErstellt: 08.07.06, 13:18  Betreff: Re: Die Polizei darf immer! - - - ???  drucken  weiterempfehlen

Mal eine saudumme Frage.

Wo steht denn eigentlich im Grundgesetz, dass eine Demonstration immer in Anwesenheit der Polizei stattfinden muss?
Alleine schon die Tatsache, dass eine Demonstration angemeldet werden muss, ist ein Eingriff in das Demonstrationsrecht. Meine Meinung.
Ich muss ja auch keinen Artikel bei einer Behörde anmelden, wenn ich das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen möchte, nicht wahr?
Kommt vielleicht noch.

mmmhhh


____________________
Faschistische Regime spielen immer mit einer bestimmten Art von Propaganda. Weil sie die Dummen als Kanonenfutter für ihre Ziele brauchen, müssen sie ihre Botschaften in der Form einfacher Worte und emotionalisierender Muster kleiden, damit die unteren Anteile des Gehirns direkt adressiert werden.


[editiert: 08.07.06, 13:19 von matrix555]
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bjk

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New PostErstellt: 26.05.06, 12:28  Betreff:  Re: Die Polizei darf immer! - - - ???  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://de.indymedia.org/2006/05/148083.shtml



BLN: Veranstaltung zu Kodierten Polizeizeugen

von Zuhörerin - 26.05.2006 00:32



Zwei kritische Juristen, ein Richter, ein Abgeordneter und eine Strafverteidigerin diskutierten am 23. Mai 2006 im KATO Berlin aus ihren unterschiedlichen Perspektiven, mit knapp 200 Leuten, die Rechtmäßigkeit und Legitimität der gängigen Praxis Berliner PolizeibeamtInnen in politischen Kontexten vor Gericht anonym zu erscheinen.
Das Spannungsfeld

Die Kritischen JuristInnen an der FU hatten sich entschieden diese Veranstaltung durchzuführen, um das Thema PolizeizeugInnen vor Gericht, aber auch generell die ?Vergeheimdienstlichung? von einfacher Polizeiarbeit weiterhin zu thematisieren und unter StrafverteidigerInnen populär zu machen. Nachdem es in Berlin einige Fälle von ?Rechtsunsicherheit? durch kodierte ZeugInnen (z.B. beim Verfahren gegen den Berliner Antifa Christian S. - http://freechristian.gulli.to) gab und RichterInnen sowie StrafverteidigerInnen sich massiv in ihrer Arbeit behindert sahen, die Glaubwürdigkeit der anonymen PolizeizeugInnen zu prüfen, war es nötig einen öffentlichen Diskurs darüber zu führen bzw. erst einmal anzustoßen. Das haben sie geschafft.
In einem Punkt waren sich alle Podiumsteilnehmenden einig: Das außergewöhnliche Instrument der Innenverwaltung PolizeibeamtInnen in Gerichtsverfahren anonym auftreten zu lassen und sie von ihrer generellen Aussagepflicht zu befreien, wird zu oft und meist unhinterfragt angewandt. Dies verstößt gegen die postulierte Einzelfallprüfung der konkreten Gefahr die der BematIn tatsächlich droht, falls sie unter richtigem Namen vor Gericht erscheint. Obwohl Innensenator Körting in einer Kleinen Anfrage ( http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/stuff/ka15-12975.pdf) behauptet das immer im Einzelfall geprüft werde ob eine Kodierung nötig sei, sagte ein LKA Einsatzleiter bei Gericht aus, dass seine BeamtInnen generell kodiert würden und anonym auftreten.

Was hat die Veranstaltung gebracht

Als konkretes Fazit ist nicht viel rausgekommen, aber gut das mal drüber geredet wurde. Volker Ratzmann möchte das Thema jedenfalls im Berliner Innenausschuss diskutieren und die Parlamentarische Kontrolle auf Polizeiarbeit erhöhen. Die StrafverteidigerInnen sollen sich bitte vernetzen und gemeinsam Fälle zusammentragen in denen Erfahrungen mit anonymen PolizeizeugInnen gemacht wurden und dann in ratzmann zukommen lassen. Nur so lässt sich mit dem Innensenat an konkreten Fakten diskutieren. Richter Faust fand das alles nicht großartig problematisch und verwies auf die Möglichkeit der RichterInnen bei schlechter Beweislage durch eingeschränkte Aussagegenehmigungen der ZeugInnen entsprechend auch nur eingeschränkt Urteile sprechen zu können, sprich Angeklagte freizusprechen sofern die Beweisaufnahme (dazu gehört auch die Glaubwürdigkeit der ZeugInnen überprüfen zu können) stark beeinträchtigt ist. Außerdem fand er ohnehin die Vorraussetzungen für Kodierungen in den seltensten Fällen gegeben und die Praxis ?ein bisschen übertrieben?, da z.B. die Begründung, dass die spezielle Tätigkeit der LKA BeamtInnen nach ihrer Identifizierung nicht mehr ausgeübt werden kann, ansich nicht für eine Kodierung ausreicht.

Kurzer Ablauf und Knackpunkte

Die Veranstaltung begann mit erheblicher Verspätung weil Volker Ratzmann [Rechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus] wie so oft zu spät kam. Er hatte gehofft unerkannt an den beiden LKA Beamten vor dem KATO vorbeischlüpfen zu können, was ihm aber nicht gelang, da diese bis zum Ende ausharrten und fleißig mitnotierten wer alles die Veranstaltung besuchte. So weit wir das aus einem Gerichtsverfahren wissen, machen sie das aus rein persönlichem Interesse zum Gedächtnistraining ( http://de.indymedia.org/2005/12/134562.shtml). Na mal schauen in wie viel Jahren wir diese Notizen in den Akten wiederfinden..

Zunächst erläuterte die Strafverteidigerin Silke Studzinski die Umstände im Verfahren gegen Christian S. und Leila wegen Landfriedensbruch. Knackpunkt war hier der offensichtliche Auftrag zur Observation und Festnahme von Christian durch das Berliner LKA am 13. Februar in Dresden und die schon bei der Festnahme anonymisierten BeamtInnen. Die Anwältin beklagte sich über Einschränkungen der Verteidigungspflichten, Erkundigungen über die BeamtInnen zur Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit einholen zu können, welche durch die Sperrerklärung der Innenverwaltung (Anonymisierung der BeamtInnen und eingeschränktes Aussagegenehmigung) angeordnet wurde. Außerdem war auch bezeichnend, dass für die Sperrerklärung erst einmal eine konkrete Gefahr konstruiert werden musste, die sich dann in den Umständen des Verfahrens niederschlugen (Polizeischutz für die ZeugInnen, Sicherheitstrakt im Gericht), aber von den kodierten BeamtInnen im Verfahren selbst nicht wahrnehmbar war. Die Gleichsetzung der Gefährlichkeit des Jobs von ?Verdeckten Ermittlern? (mit Legende, falschen Papieren usw.) und einfachen LKA BeamtInnen mit Profilneurose hat nichts mit der Realität zu tun, sondern eher damit ganze politische Szenen per se als ?gefährlich? und die Arbeit gegen sie generell als ?lebensbedrohlich? zu deklarieren. Überhaupt sei ?Gefahr? ein ?unbestimmter Rechtsbegriff?, der wie es beliebt eingesetzt würde. PolizeizeugInnen wird ?am Amtsgericht Tiergarten ohnehin aus der Hand gefressen? und von der Staatsanwaltschaft gedeckelt. Dadurch wird das Ungleichgewicht der Beweismittel durch die Praxis jetzt auch noch anonym vor Gericht zu erscheinen noch größer. Studzinski klagte erfolglos gegen die Sperrerklärung vor dem Verwaltungsgericht ( http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/verwaltungsgericht_sperrerklaerung.htm).

Dr. Peter Faust [Vorsitzender des Deutschen Richterbundes in Berlin und Vorsitzender Richter am Landgericht] wolle nicht unfein sein und Kollegenschelte vermeiden, zumal mensch sich z. T. auf anderen ?juristischen Kriegsschauplätzen? tummle und er eher auf Hardcore-Kriminalität spezialisiert ist. Er hat zwar auch schon Landfriedensbrüche geahndet und findet es auch problematisch behelmte Polizeibeamte mit Steinen zu bewerfen, verweist aber dennoch auf die Verhältnismäßigkeit der Rechtssprechung. Überhaupt müssen sich die Maßnahmen wir Telekommunikationsüberwachung usw. an der zu verfolgenden Kategorie der Straftat orientieren. Dahingehend ist er mit den Gesetzen zufrieden, weil dort diese Abstufung vorgenommen wird (zumindest hatte er ?immer das Gefühl, dass es funktioniert?). Er bat darum bei Problemen mit den Gesetzen sich bitte an Bundestagsabgeordnete zu wenden, da er nur Rechtsanwender ist. Gemeinhin ist es nämlich so, dass Maßnahmen möglicherweise rechtmäßig sind, aber noch lange nicht legitim ? und das sei der Punkt wo eine kritische Masse ansetzen könnte.
Prinzipiell ist er gegen die Bevorzugung von PolizeizeugInnen, da diese wie andere auch Lügen bis sich die Balken biegen und hoffentlich bald ihre privilegierte Stellung durch eine Kennzeichnungspflicht verlieren. Sperrerklärungen sind Sache der Verwaltungsgerichte ? Strafgerichte können die Vorraussetzungen (z.B. Gefahr für die ZeugInnen) nicht prüfen. Auch Verwaltungsgerichte sollten aber in der Lage sein, die Begründungspflicht für das Bedrohungsgefühl ganzer LKA Einheiten zu fordern. Sofern die Beweisaufnahme umfangreich und der Leumund der ZeugInnen (Vorstrafenregister) prinzipiell erfragbar ist, hat er kein Problem mit kodierten Zeugen mit eingeschränkter Aussagegenehmigung. Sobald sich allerdings ein Urteil allein auf die nicht überprüfbare Aussage von anonymen ZeugInnen richtet wird es problematisch und ein Urteil ist nicht zu sprechen. Obwohl er auch der Ansicht ist, dass ?Freisprüche die falschesten Urteile sind?.
Den Großen Lauschangriff hält er für harmlos (zufällig saß er mal in einer Kommission zur Überprüfung dessen Wirksamkeit), da dieser weltweit zu genau einer Verurteilung geführt hat und eher Stoff für Überwachungsfetischisten und gute Kriminalromane ist. Andere Formen Polizeilicher Arbeit sind viel weniger rechtlich reglementiert und kontrollierbar ? damit meint er die Telefonüberwachung bei der Deutschland weltweit an Nr. 1 steht. Faust gibt als einziger wenigstens ein paar brauchbare Tipps: ?Wenn die Damen und Herren Kriminelle nicht so bescheuert wären und anfangen würden weniger zu telefonieren, wäre es um einiges schwieriger?.

Volker Ratzmann [Rechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus] fand das politische Signal der Innenverwaltung die linke oder rechte Szene prinzipiell als ?gefährlich? und daher die ZeugInnen gegen sie ?gefährdet? einzustufen ungerecht und antidemokratisch. Eben weil er an ?rechtstaatlichen Verfahren interessiert? ist und eine Stimmungsmache gegen politische Strömungen durch falsche Gefährdenprognosen dem nicht dient, sondern eher RichterInnen und Schöfen negativ beeinflusst. Diese ?Gefährdungszuweisungen? sind politischer Natur und werden zur Durchsetzung neuer geheimdienstlicher Praktiken der Polizei gegen diese Szenen gebraucht. Die Situation für das Abgeordnetenhaus stellt sich derzeit so dar, dass die neuen Methoden (Überwachung usw.) der Polizei unkontrollierbar sind und bisher nur an der Geldfrage scheitern. Die Polizei ist aber, ausschließlich durch die Öffentlichkeit kontrollierbar ? dies ist aufgrund zunehmender ?Vergeheimdienstlichung? zur Zeit gefährdet. Die polizeiliche Amtsweitung für eine perfekte Kriminalitätsbekämpfungseffizienz blendet die realen Bedingungen und auch die Grundrechte der BürgerInnen völlig aus. Aber das sei alles nicht von Belang, da er als Oppositionspolitiker im Abgeordnetenhaus gegen Innensenator Körting wenig machen könne ? die Linkspartei sollte mensch da ?bisschen mehr treten?. Als die Forderung aus dem Publikum kam auch mal zu fordern die Sondereinheiten des LKA PMS (Politisch Motivierte Straßengewalt) und OGJ (Operative Gruppe Jugendgewalt) aufzulösen verwies er darauf zu wenig Material über die Rechtsbrüche der Einheiten zu haben, würde sich dem aber annehmen wenn ihm StrafverteidigerInnen zuarbeiten würden. Er plädiert für eine kritische links-liberale Öffentlichkeit, die sich dem Thema annimmt und so Veränderung aus einer anderen Ebene herausfordert.

Homepage:: http://www.rechtskritik.de |



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New PostErstellt: 26.05.06, 11:52  Betreff:  Re: Die Polizei darf immer! - - - ???  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.nadir.org/nadir/archiv/Repression/berlin2005/07_polizei.html





Politische Sondereinheiten bei der Polizei

soligruppe christian s.:


Mehrere Gerichtsprozesse der letzten Zeit brachten zutage was politischen AktivistInnen schon ewig bekannt war: Das Berliner Landeskriminalamt beschäftigt Sondereinheiten, die sich ausschließlich auf politische Milieus konzentrieren, z.T. halblegal agieren und seit Jahren wenig erfolgreiche Strafverfahren abgeschlossen haben. Ihre Legitimität erhalten solche Einheiten nicht durch die strafprozessualen Erfolge, die sie vorweisen können, sondern durch die Möglichkeit gezielt politische AktivistInnen einzuschüchtern, die Linke zu durchleuchten und damit zu verunsichern und zu schwächen.

Der Auftrag dieser Sondereinheiten ist demnach politisch und wird auch durch den Innensenat dementsprechend gedeckt. Der polizeiliche Staatsschutz arbeitet nicht straftatenorientiert sondern straftätermilieuorientiert 1. Das bringt das Problem mit sich, dass erstmal was passieren muss, damit der Staatsschutz gegen Linke agieren kann - Dateien anlegen, Überwachen, Durchsuchen, Fotos durchgucken, Aktenvermerke anlegen etc. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung müssen also meist erst konstruiert werden, um als Landeskriminalamt kriminologisch tätig werden zu können. Selbst die kleinsten Vergehen wie das Abreißen von NPD Plakaten, das Kleben von linken Aufklebern oder das Schreien von Parolen auf Demonstrationen reichen oftmals aus, um ein aufwendiges Staatsschutz-Verfahren loszutreten, Überwachungsmaßnahmen einzuleiten und den Aktenbestand des Berliner LKA zu erweitern. Mit den Straftaten an sich hat der Ermittlungsaufwand meist nichts zu tun, was auch die StaatsanwältInnen kritisieren, die den ganzen Aufwand irgendwann einem Gericht erklären müssen.

Mehr als gute Zusammenarbeit unter Kollegen

Wer in Berlin an Demonstrationen teilnimmt, kann sich nicht nur sicher sein gefilmt zu werden, sondern läuft auch Gefahr, in der Datei „Straftäter-Links“ der Sondereinheit „Politisch Motivierte Straßengewalt (PMS)“ aufzutauchen. Diese Einheit wurde 1992 gegründet und umfasst zusammen etwa 60 Polizeibeamte zur Überwachung, Verfolgung und Einschüchterung politischer AktivistInnen.

Die Praxis hat gezeigt, dass die PMS zunehmend mit anderen Abteilungen des LKA zusammenarbeitet, und die BeamtInnen bei Beförderungen oder Versetzungen an befreundete Einheiten weitergereicht werden. Dadurch kommt es zu Machtkonzentrationen und verdeckten Hierarchien innerhalb des LKA, die einer Kontrolle durch den Innensenat entzogen sind. Die Grenzen zwischen den Zuständigkeiten der Einheiten überlappen sich und die ErmittlerInnen nutzen persönliche Kontakte, um unkompliziert, aber eben nicht rechtmäßig, an Daten heranzukommen.

Polizeiliche Praxis - Korruption, Verrat, Mobbing

Bei politischen Events wie dem 1. Mai sind dann BeamtInnen der PMS (LKA 5) zusammen mit der „Ermittlungsgruppe Hooligan“ (LKA 6), „Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin“ (LKA 4) und den Sondereinheiten der Polizeidienststellen „Fahndung Observation Aufklärung (FAO)“ sowie „Operative Gruppe Jugendgewalt (OGJ)“ unterwegs und die Justiz wundert sich später, woher die hervorragenden Erkenntnisse und szeneübergreifenden Einschätzungen stammen.

Eine unkontrollierbare Exekutive riecht nicht nur nach Vorteilsnahme und persönlichen Machtspielchen – es kommt auch manchmal an die Öffentlichkeit. Im August 2005 wurde eine Fußballfan-Party im Friedrichshainer Jeton vom Sondereinsatzkommando brutalstmöglich geräumt. Die Ermittlungsgruppe Hooligan (EGH) war von der Razzia vorher nicht informiert worden, weil es Erkenntnisse gab, dass die Einheit mit Vorliebe entscheidende polizeitaktische Informationen gegen Zuwendungen an die interessierte Klientel abgibt. Die EGH schob dem Bodybuilder Ober-Kommissar Mario E. alles in die Schuhe und die Presse hatte ihr Bauernopfer Ober-Kommissar Koks: „Es existiert ein Video, das ihn privat mit Fans des BFC Dynamo zeigt. Dabei zieht sich E. eindeutig weißes Pulver in die Nase“ 2.

Schon 2003, wurde die Neonazigruppe „Vandalen - Ariogermansiche Kampfgemeinschaft“ vor einer Razzia ihrer Geburtstagsparty in Köpenick vermutlich von PolizeibeamtInnen gewarnt. Damals verbuchte die PMS, die Entdeckung und Auflösung der Party als Riesenerfolg 3. Die Ermittlungen wegen Geheimnisverrat wurden eingestellt.

Im September 2005 standen drei Beamte um den Kriminaloberkommissar Husahm N. der Sondereinheit Fahndung Observation Aufklärung vor dem Berliner Landgericht unter Anklage, weil sie im Drogenmilieu Handel zuließen und davon profitierten. „Ihre Verteidiger sprechen von konstruierten Vorwürfen und vermuten, interne Querelen in der Polizeibehörde hätten zu der Anklage geführt.“ 4. Diese Vorfälle zeigen auf, dass zumindest bei einem Teil des Berliner LKAs Ansätze zu mafiösen Strukturen bestehen, die BeamtInnen es mit dem Gesetz nicht so ernst nehmen und zusammen dafür garantieren, dass permanente Rechtsbrüche im Polizeialltag von allen BeamtInnen gedeckt werden. Diese Verselbstständigungstendenzen lassen sich von dem politisch verantwortlichen Innensenat schwer aufbrechen. Hagelt es allerdings Dienstaufsichtsbeschwerden und werden Rechtsverstöße durch die LKA BeamtInnen immer mehr öffentlich gemacht, kann dies unangenehme Konsequenzen für die selbstverliebten KommissarInnen haben.

Fallbeispiel aus dem politischen Alltag – Christian S.

Ein Beispiel für die Arbeitsweise des Berliner LKA im politischen Milieu zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage im sächsischen Landtag zu den Polizeieinsätzen während der Antifa-Aktivitäten gegen einen Neonaziaufmarsch am 13. Februar 2005 in Dresden. 36 Berliner LKA BeamtInnen waren „zur Unterstützung der einsatzführenden Polizeidirektion in den Einsatzabschnitten Aufklärung sowie Raumschutz/Zugriff eingesetzt“. Sie alle „trugen zivile Kleidung, so wie es bei Kriminalbeamten im operativen Einsatz grundsätzlich der Fall ist“. Zumindest „das Begehen von Straftaten ist ihnen nicht erlaubt“ 5.

LKA BeamtInnen verschiedener Abteilungen arbeiten also auch bundesweit intensiv zusammen und fahren dem von ihnen zu durchleuchtenden politischen Milieu auch in andere Bundesländer hinterher. So kam es dazu, dass zwei verdeckt ermittelnde BeamtInnen aus Berlin am Demonstrationsgeschehen in Dresden teilnahmen, Informationen sammelten und mindestens zwei Personen aus Berlin gezielt festnehmen ließen. Einer der Gefangenen war der Antifaschist Christian S., der sogleich wegen einem angeblich begangenen Landfriedensbruch, den die LKA AufklärerInnen gesehen haben wollen (andere Beweise gibt es nicht), in Untersuchungshaft kam. Der Staatsanwalt Fenner aus Berlin fand den Fall derartig interessant – es ging um einen Flaschenwurf, der niemanden getroffen hat – dass er das Verfahren an sich zog und ihn vor dem Landgericht Berlin 6 anklagte. Christian S. sitzt seit März 2005 in Berlin-Moabit in U-Haft und plagt sich mit einer Hepatitis C Erkrankung rum, die nicht richtig behandelt wird 7. Die U-Haft Frist von maximal sechs Monaten ist der Staatsanwaltschaft völlig egal und sie erneuert den Haftbefehl, bis irgendwann mal der Prozess stattfinden kann. Ermittlungstechnisch vom LKA für die Staatsanwaltschaft vorbereitet, rechtsstaatlich alles einwandfrei verpackt und irgendwann auch vom Gericht abgesegnet. So funktioniert die vom LKA gesteuerte Gewaltenteilung.

Der Festgenommene war dem Staatsanwalt und dem LKA nämlich nicht unbekannt. Ein Verfahren gegen ihn im Dezember 2004 wegen der verhinderten NPD-Demonstration am 1. Mai 2004 in Berlin Lichtenberg-Friedrichshain offenbarte, dass die verdeckt ermittelnden BeamtInnen Straftaten über längere Zeit gezielt zuließen, um das zu erwartende Strafmaß für die Person zu erhöhen. Ferner blieb offen, wie viele PolizeibeamtInnen in einer größeren Gruppe „Straftäter“ waren, die sich an den Ausschreitungen in Friedrichshain beteiligten. Nach Aussage des Hauptzeugens Siegert, der nach eigenen Angaben der Ermittlungsgruppe FAO – Fahndung, Aufklärung, Observation angehört und sich extra für den Prozess falsche Haare und Bart angelegt hatte, waren es aber „einige“, auch aus anderen Direktionen.

Verdeckte Aufklärer

Am 30. Oktober 2004 wurden bei einer antifaschistischen Demonstration gegen einen Neonaziaufmarsch in Potsdam wieder Berliner LKA BeamtInnen verdeckt eingesetzt. Dazu heißt es von der Einsatzleitung,dass es sich bei den BeamtInnen des LKA 562 um eine Variante des Verdeckten Aufklärers im politisch motivierten Umfeld handelt. Die BeamtInnen werden überwiegend zu Observationszwecken im Extremismusbereich eingesetzt. Aus diesem Grund können sie selber keine Festnahmen durchführen, stellen durch Observation und Meldung jedoch sicher, dass die Person abgesetzt durch uniformierte Kräfte festgenommen werden kann. Zeugenschaftliche Äußerungen werden jedoch geleistet.

Bei einer antimilitaristischen Demonstration im Oktober 2005 in Berlin waren wiederum polizeiliche AufklärerInnen verdeckt tätig. Doch diesmal nicht gerade unerkannt. Der Polizeioberkommissar Rouven K. vom Mobilen Einsatzkommando (MEK), war früher bei der PMS gegen „Straftäter links“ eingesetzt. Er fühlte sich von einem seiner „Klienten“ dermaßen provoziert, dass er seine Tarnung auffliegen ließ und wild mit dem Knüppel in die Menge schlug. Die Presse freute sich und stempelte ihn als durchgeknallten Workaholic ab, statt die Gründe für diese Gewaltorgie in der Struktur der Sondereinheiten zu suchen 8.

Fazit - Sich gemeinsam nichts gefallen lassen!

Wer in Berlin politisch aktiv ist, muss damit rechnen irgendwann mal Probleme mit den LKA-Sondereinheiten zu bekommen. Die einzige Möglichkeit, die mensch hat, um damit umzugehen ist juristisch und politisch gegen Rechtsverstöße auf verschiedenen Wegen vorzugehen und klarzumachen, dass die billigen Einschüchterungsversuche irgendwelcher braungebrannter BodybuilderInnen, die sich für Bulle, StaatsanwältIn und RichterIn in einer Person halten, nicht greift, weil eine starke linke Bewegung euch den Rücken stärkt.

Das Landeskriminalamt hat, seiner Aufgabe entsprechend, umfangreiche Zuständigkeiten und auch die notwendigen rechtlichen und logistischen Mittel, um euch ziemlich krass zu nerven. Aber auch diese Mittel sind endlich und Berlin spart auch beim LKA ordentlich. Mit zunehmender öffentlicher Kritik an den Sondereinheiten und derben Polizeiskandalen steigt auch das Bedürfnis diese wegzukürzen.

(1) Antifa Infoblatt Nr. 53/ 2001 „Polizeiruf 88 Null“
(2) 26.08.2005 BZ „Ober-Kommissar Koks“
(3) 24.09.2003 Berliner Zeitung „Rechte wussten offenbar von geplanter Razzia“
(4) 10.09.2005 Berliner Zeitung „Großgarnelen in geheimer Mission“
(5) KA Dresden 36-0141.50/1671
(6) Vor dem Landgericht wird nur angeklagt wenn klar ist, dass das zu erwartende Strafmaß über vier Jahren Haft liegen wird.
(7) Mehr zu Fall Christian S. unter www.freechristian.de.vu
(8) 29.10.2005 Tagesspiegel „Opfer klagen prügelnden Polizisten an“



Mensch bleiben muß der Mensch ...
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[editiert: 26.05.06, 11:52 von bjk]



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New PostErstellt: 26.05.06, 11:10  Betreff:  Re: Die Polizei darf immer! - - - ???  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2006/05-26/030.php



Zusammengeschlagen und gedemütigt

Bericht über einen ganz normalen Berliner Polizeieinsatz. Beamte sollen sich wie Gangster benommen haben

Isabella Kempf



»Ich hätte nicht gedacht, daß so etwas in Deutschland möglich ist.« In ihrem Wohnzimmer erzählt Nabila Ibrahim, wie sie und ihr Mann am 7. Oktober 2005 gegen sieben Uhr morgens von einem Hämmern aus dem Schlaf gerissen wurden. Bevor Isaam die Tür öffnen konnte, stürmten bewaffnete Vermummte herein. Ohne Vorwarnung schlugen sie den 33jährigen nieder, traten auf ihn ein, legten ihm Handschellen an. Fragen, was das zu bedeuten habe, wurden u. a. mit »Halt die Schnauze!« quittiert. »Erst als ich auf der Brust der Männer das Wort ›Polizei‹ sah, wurde mir klar, daß es kein Raubüberfall war. Die Situation war so erniedrigend: Ich lag im Bett, hatte kaum etwas an, eine riesige Maschinenpistole war auf mich gerichtet. Und dann fing auch noch Lilli zu schreien an.« Sie habe die Polizisten anbetteln müssen, zu ihrer zweijährigen Tochter gehen zu dürfen.

Biplab Basu kennt solche Geschichten. Er arbeitet bei »ReachOut«, einer vom Berliner Senat und dem Bundessozialministerium finanzierten Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Übergriffe und rassistisch motivierter Polizeigewalt. Er sagt: »Hierzulande herrscht kaum ein Bewußtsein dafür, daß Polizisten häufig mit unverhältnismäßiger Härte und Rücksichtslosigkeit gegen Ausländer vorgehen.«

Die Beamten erläuterten schließlich den Grund für den Einsatz. Nabila, die 1980 in Berlin geboren wurde, habe falsche Angaben gemacht. Ihre Mutter, die 1977 mit der Familie nach Westberlin kam, habe sich als libanesischer Bürgerkriegsflüchtling ausgegeben, weil sie als Türkin kein Asyl bekommen hätte. Spätestens mit 18 Jahren hätte Nabila Ibrahim ihre Identität angeben, also ihre Mutter denunzieren müssen. »Als ich diesen absurden Vorwurf hörte, wußte ich nicht, ob ich lachen oder heulen sollte«, erinnert sich die 25jährige.

Während die Ibrahims vernommen wurden, durchwühlten Beamte die Wohnung. Dokumente wurden beschlagnahmt sowie Computer, Handies und Videos von der Hochzeit und von Kindergeburtstagen. »Ich fühlte mich machtlos und gedemütigt in meinen eigenen vier Wänden, weil die Polizisten machen konnten, was sie wollten«, erklärt Nabila, die zu Verhören mit aufs Revier genommen wurde. »Ich dachte immer noch, ich träume und wache jeden Moment auf. Aber das war die Realität, und ich habe seit Jahren in einer Traumwelt gelebt.«

Seit 1992 hat sie einen deutschen Paß. »Ich bin hier geboren und aufgewachsen, habe hier eine Familie gegründet.« Als Fremde habe sie sich nie gefühlt, im Gegenteil: akzeptiert, integriert. Nach ihrem Realschulabschluß machte sie eine Ausbildung, wurde Chemielaborantin. In dem Job arbeitete sie drei Jahre, dann ging sie in den Mutterschutz. Bis heute fragt sie sich, warum die Polizisten nicht einfach an der Tür klingeln konnten.

Nicht nur sie, auch ihre Eltern und Geschwister wurden Anfang Oktober von maskierten Sondereinsatzkommandos überfallen. »Bei meinen Eltern haben die noch viel schlimmer gewütet«, sagt sie. Am schlimmsten seien die üblen Beschimpfungen gewesen. »Verfahren gegen Polizisten werden bemerkenswert häufig eingestellt – vor allem, wenn die Kläger Ausländer sind«, bestätigt Biplab Basu. Die Opfer fühlten sich deshalb machtlos, viele schreckten vor juristischen Schritten zurück.

Nabila Ibrahim hat Anwälte eingeschaltet und Beschwerden an Berlins Regierenden Bürgermeister und den Bundespräsidenten geschickt. Während letzterer gar nicht reagierte, bekundete eine Mitarbeiterin von Klaus Wowereit immerhin dessen Anteilnahme. Die Angelegenheit sei an die Ausländerbeauftragte weitergeleitet worden. Das war im Oktober 2005, seitdem kam nichts.

Wie schwierig es ist, polizeiliche Maßnahmen in Zweifel zu ziehen, zeigt ein Blick in die Berliner Boulevardpresse vom Oktober. Da wurden Beamte beglückwunscht zu einem erfolgreichen Schlag gegen eine »vermeintlich libanesische Gangsterfamilie«, die sich über Jahre hinweg Sozialhilfe erschwindelt habe. Daß der Vater seit 1977 durchweg gearbeitet hat, interessierte nicht.

Nabila weiß, daß bei ihrem ältesten Bruder Waffen gefunden wurden. Aber daß man deshalb aus der ganzen Familie einen kriminellen Clan machen mußte, kann sie nicht nachvollziehen – ebenso wenig den Vorwurf, sie sei eine Türkin. Hätte die Polizei die Akten studiert, wäre sie auf die Haltlosigkeit dieser Beschuldigung gekommen. Anfang der 90er Jahre erkämpfte Nabilas Onkel – der Bruder ihrer Mutter – vor Gericht sein Bleiberecht. Er sollte abgeschoben werden, aber nicht in die Türkei, sondern in den Libanon.



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Baba Yaga
New PostErstellt: 27.03.04, 09:29  Betreff: Re: Die Polizei darf immer! - - - ???  drucken  weiterempfehlen

A neverendig story!

Es geht wieder und weiterhin um die Schuldfeststellungen und die daraus resultierenden Verurteilungen dreier BGS-Milizen, welche vor 5 Jahren bei der Abschiebung den Asylbewerber Ageeb brutal umbrachten!

Hier der aktuelle Bericht von wsws zum juristischen Verhandlungsstand:

Ageeb-Prozess muss vor Landgericht neu aufgerollt werden

Von Marianne Arens
27. März 2004

Der Prozess gegen drei BGS-Beamte, die bisher der fahrlässigen Tötung des 30-jährigen Aamir Ageeb beschuldigt wurden, ist am 22. März vom Amtsgericht an das höhere Landgericht verwiesen worden und muss dort neu verhandelt werden. Amtsrichter Ralph Henrici war nach elf Verhandlungstagen zum Schluss gelangt, dass gegen die drei Angeklagten Schmidt, Schwalb und Denizdelen ein hinreichender Tatverdacht auf gemeinschaftlich begangene Körperverletzung mit Todesfolge bestehe, was die Verhandlung vor einem Schwurgericht erforderlich macht.

Anschaulich beschrieb der Richter noch einmal den Tathergang. Vor fünf Jahren, am 28. Mai 1999, sollte der Sudanese Aamir Ageeb stark gefesselt in einer Lufthansa-Maschine abgeschoben werden. Während der Startphase sagte er zweimal deutlich: "Ich bekomme keine Luft mehr", richtete sich danach auf und schrie laut. Um ihn am Schreien zu hindern, drückten die drei Beamten - einer von links, einer von rechts und der dritte vom Vordersitz aus - Ageeb minutenlang gemeinsam hinunter.

Wörtlich sagte der Richter: "Damit haben sie bei ihrem Opfer Schmerzen, panische Angst und Todesangst billigend in Kauf genommen, auch wenn ihnen nicht klar war, dass es schon ein Todeskampf war. Das Gericht geht davon aus, dass die Angeklagten nicht bewusst Ageeb töten wollten, aber sie haben ihm eine körperliche Misshandlung und leichte Gesundheitsbeschädigung zugefügt und ihm die Luft entzogen, um ihn am Schreien zu hindern. Ageeb selbst konnte sich nicht rühren, von ihm ging keine Gefahr für die öffentliche Ordnung aus."

Der Richter fuhr fort, es sei "grob unverhältnismäßig" gewesen, Ageeb im wahren Wortsinn die Luft zum Atmen zu nehmen, soviel sei für die Angeklagten überblickbar gewesen. Was die Angeklagten dabei dachten oder beabsichtigten, entziehe sich der Kenntnis des Gerichts, da sie sich zu keinem Zeitpunkt dazu geäußert hätten. Deshalb müsse das Gericht aufgrund von Indizien, Hinweisen und Zeugenaussagen zu einer Entscheidung kommen. Diese hätten aber den Tatbestand des Hinunterdrückens klar belegt.

Mit dieser Entscheidung hat das Gericht politische Bestrebungen vereitelt, den Fall möglichst niedrig zu hängen und die beteiligten BGS-Beamten mit einer Ordnungsstrafe davonkommen zu lassen. Die Reaktion der im Publikum anwesenden Bundesgrenzschützer - wohl Kollegen der Angeklagten - auf die Entscheidung war denn auch deutlich ungehalten, sie stöhnten und verzogen die Gesichter.

Die Bemühungen, Aamir Ageebs Tod als Bagatelle zu behandeln, waren schon darin zum Ausdruck gekommen, dass es fünf Jahre dauerte, bis der Fall endlich zur Verhandlung kam, und dass man ihn nur vor das Amtgericht brachte - die niedrigst mögliche Instanz. In der sechs Wochen dauernden Verhandlung hatten dann die drei Verteidiger versucht, ihre Mandanten, die selbst während des ganzen Prozesses kein einziges Wort äußerten, als kleine Befehlsempfänger hinzustellen, die nur ausgeführt hätten, was man von ihnen verlangt habe.

Aber die Schilderungen zahlreicher Zeugen, darunter Angehörige des Flughafenpersonals und Passagiere, ließen keinen Zweifel daran, dass die BGS-Beamten den stark gefesselten Ageeb mit massiver Gewalt heruntergedrückt hatten. Zwei sachverständige medizinische Gutachter veranschaulichten, welche Auswirkungen dieses Herunterdrücken hatte, und dass das Opfer qualvoll erstickt war.

Eine Stewardess sagte im Zeugenstand aus, wie sehr sie sich damals gewundert habe, dass gleich drei BGS-Beamte den schwer Gefesselten mehrere Minuten lang hinunterdrückten. Diese Aussage wurde vom Nebenkläger Dieter Kornblum, der Ageebs sudanesische Familie vertritt, zum Anlass für einen Antrag genommen, den Fall an das Landgericht zu verweisen. Am letzten Prozesstag vertrat auch Staatsanwalt Möller zeitweise diese Ansicht, obwohl er keinen diesbezüglichen Antrag stellte. Der Richter folgte zuletzt dem Antrag des Nebenklägers.

Nun ist die Schwurgerichtskammer des Landgerichts aufgerufen, den Fall noch einmal neu zu verhandeln. Diesmal lautet die Anklage nicht mehr auf "fahrlässige Tötung", sondern auf "gemeinschaftlich begangene Körperverletzung mit Todesfolge", worauf eine Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis steht.

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Riker
New PostErstellt: 11.02.04, 15:48  Betreff: Re: Die Polizei darf immer! - - - ???  drucken  weiterempfehlen

na wenn's den bürgern in ihrer freizeit zu langweilig wird
dann kann man ja immer noch auf eine demo gehen
sonst wüßten die bürger in uniform ja gar nicht, daß es auch bürger ohne uniform gibt
irgendwie müssen die sich ja schließlich alle beschäftigen

nebenzu liefert das auch noch gesprächstoff für einen thread
was den online-providern zu gute kommt...

don't worry be happy
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Gast
New PostErstellt: 11.02.04, 14:58  Betreff: Re: Die Polizei darf immer! - - - ???  drucken  weiterempfehlen

bjk: noch sind's nur Wasserwerferkanonen und Gummigeschosse


Pflastersteine nicht zu vergessen.

Brandkörper auch nicht vergessen.

Bin aber nicht böse über diese Unterschlagung, kann im Eifer des Gefechtes schonmal passieren.
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 11.02.04, 14:06  Betreff:  angerikert - - -  drucken  weiterempfehlen




Riker: "so kann dann der friedlichste Bürger nicht mehr in frieden leben
wenn es der neurotische mitbürger nicht will..."


bjk: ist dies der "friedlichste Bürger"?

Riker: "glück hatten die juden, welche rechtzeitig ins exil flüchteten"

bjk: hmm, das muß nicht weiter kommentiert werden, gell?!

Riker: "nehmen wir eine zahl. 95 % von 768 Bürgern meinten es gibt zu wenig zivilcourage
49 Jahre nach dem letzten Nullpunkt deutscher Geschichte
kann man also dahingegehend resümieren, daß sich die deutsche Gesellschaft nicht nennenswert weiterentwickelt hat."


bjk: warum fokussierst Du das nur auf die "deutsche Gesellschaft"? Blitzt da wieder die sokratesgefallensollende Eitelkeit hervor? Viele weitaus klügere Köpfe als ich wissen seit langem, daß die ethische Entwicklung im Verhältnis zur technischen geradezu rückläufig zumindest aber statisch geblieben ist.

Riker: "nehmen wir das Thema demonstration in sachen kausalität unter die lupe
fliegt ein "mündiger" Bürger zu einer Demo von München nach Berlin
unterstützt er den Treibhauseffekt tatkräftig. die daraus mitverursachten Umweltverschmutzungen negieren den guten Willen ins gegenteil, zumal die luxusflüge in die Karibik - man hält das schlechte wetter ja nicht mehr aus - die Toleranzschwelle der Mutter Natur überfordern..."


bjk: ach, mein lieber nir(gends)vanaträumender Filosof, da sieht man mal wieder, was gamsbarttragende schuhplatt'lnde Provinzler für schauerliche Vorstellungen von demonstrierenden "mündigen Bürgern", insbesondere solchen aus Weltstädten, haben. Doch dagegen kämpfen die Götter eh sowieso aber auch Buddha vergeblich. Demnach ist also der angehaltene Reisebus geflogen und vom Milizen-Fliegerkommando zur Landung gezwungen worden? Ach, Riker, jeder blamiert sich, so gut er kann.

Riker: "bricht die Kommunikation zusammen, bauen sich ideologische Fronten auf, so schweigen irgendwann die Stimmen und es sprechen die Kanonen..."

bjk: noch sind's nur Wasserwerferkanonen und Gummigeschosse

Riker: "so spielt die Welt und kälbert nicht"

bjk: tja, wenn die Bullen so angerennt kommen, wie hier zu sehen ... ... ...



[editiert: 11.02.04, 14:21 von bjk]
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noch´n Gast
New PostErstellt: 11.02.04, 13:33  Betreff: Re: Die Polizei darf immer! - - - ???  drucken  weiterempfehlen

Der "mündige" Bürger, der sich selber so nennt, entmündigt den Rest der Bürger gewollt oder ungewollt.

Er stellt sich über die Übrigen hinweg, er teilt ein in mündig und unmündig.

Sein Handeln ist mit "mündig" ausreichend begründet und bedarf keiner weiteren Diskussion, die man sich auch mit kernigem Wort gerne verbietet.

Ein Hinterfragen, ob die Motive das Handeln entschuldigen, wird als offene Kriegserklärung verstanden und ensprechend belohnt.

Im Endstadium erreicht der "mündige" Bürger heutiger Prägung eine Form des Selbsläufers, sein Handeln dient dann nur noch der Bestätigung der inzwischen gewonnenen vermeindlichen Erfahrung, die er bei anderen gerne als Vorurteil bezeichnet. Mediziner neigen dazu, dies als Neorose zu bezeichnen, allerdings mißt man deren Meinung, weil ja selber den "Unmündigen" angehörig, wenig Bedeutung zu.

Hat sich der "mündige" Bürger heutiger Prägung erst einmal auf die Polizei als Hemmschuh seines Strebens eingeschossen, so dient jede weitere Möglichkeit zur Teilnahme an solchen Veranstaltung nicht dem Zwecke der veranstaltung sondern nur noch der Bestätigung der selbstgewonnenen Vorurteile.

Einwände, daß tausende andere Demonstranten friedlich und ohne Vollkontakt mit der Polizei ihre Meinung kund zu tun vermögen, werden mit einem Handstreich verdrängt, gar nicht erst beachtet oder werden unter "unmündig" abgeheftet.

So kann man die eigene Ideologie pflegen, ohne dabei größere Schäden davon zu tragen bezüglich des Selbstbewußtseins.
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Riker
New PostErstellt: 11.02.04, 13:12  Betreff: Re: Die Polizei darf immer! - - - ???  drucken  weiterempfehlen

anprangern

bringt man die halbvoll halbleer Philosophie um das positiv-denken anzuregen

meint ein biertrinker einen gleich so hindrehen zu müssen, als ob man eine moralisch verwerfliche Intention verfolgt hat...

wenn man die fixierung auf negativ-denken, negativ-news anprangert negativ-slogans
dann muß das für jeden der auf das negative in sich selbst konzentriert ist
beim anderen auch so sein... - hauptsache die eigene neurose wird gehegt und gepflegt...

aber ansonsten dürfen natürlich die "guten" anprangern

natürlich darf man "robocop" sagen - das ist chic
daß hinter dem vermeintlichen robocop ein mensch steht, soll dann doch irgendwie in abrede gestellt werden. Die Assoziation tut sein übriges. Neurosen werden gehegt und gepflegt...

natürlich stammt die wortwahl vermutlich aus eigenen negativen Erfahrungen, die negativen Erfahrungen werden dann auf alle projiziert
und schon ist man bei der Wortwahl "Robocop"
so schafft man dann Wörter, welche die Wirklichkeit verfehlen...

Kommunikation findet nicht mehr statt. Man feuert seine Worthülsen ab
der andere feuert zurück. natürlich besteht so die möglichkeit, daß die Mißverständnisse zunehmen. Probleme die nicht mehr im Meinungsaustausch eine Lösung erfahren, transferieren sich dann irgendwann, wenn die Gesellschaft ihre Probleme nicht mehr mit Vernunft zu lösen vermag, auf einer andere eskalierende Ebene.

staatliche Kontrollorgane werden überlastet, gerichte zu therapiezentren des neurotischen bürgers. desolate staatsfinanzen unterminieren des weiteren. Organe können ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen...
die demokratie läuft aus dem ruder...

so kann dann der friedlichste Bürger nicht mehr in frieden leben
wenn es der neurotische mitbürger nicht will...

glück hatten die juden, welche rechtzeitig ins exil flüchteten

nehmen wir eine zahl. 95 % von 768 Bürgern meinten es gibt zu wenig zivilcourage
49 Jahre nach dem letzten Nullpunkt deutscher Geschichte
kann man also dahingegehend resümieren, daß sich die deutsche Gesellschaft nicht nennenswert weiterentwickelt hat.

nehmen wir das Thema demonstration in sachen kausalität unter die lupe
fliegt ein "mündiger" Bürger zu einer Demo von München nach Berlin
unterstützt er den Treibhauseffekt tatkräftig. die daraus mitverursachten Umweltverschmutzungen negieren den guten Willen ins gegenteil, zumal die luxusflüge in die Karibik - man hält das schlechte wetter ja nicht mehr aus - die Toleranzschwelle der Mutter Natur überfordern...

bricht die Kommunikation zusammen, bauen sich ideologische Fronten auf, so schweigen irgendwann die Stimmen und es sprechen die Kanonen...

so spielt die Welt und kälbert nicht
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Lensman
New PostErstellt: 11.02.04, 13:09  Betreff: Re: Die Polizei darf immer! - - - ???  drucken  weiterempfehlen

Es gibt keine "reisenden Randalierer", sondern Menschen, die bestimmte politische Entscheidungen nicht so schlucken, wie Sie das zutun pflegen und die deshalb zusammenkommen, um dagegen ihren Protest kundzutun.


Und ausgerechnet Sie unterstellen mir mangelnde Selbstreflexion? Sie verschließen die Augen vor Tatsachen, die Sie nicht wahrnehmen wollen und glauben den größten Mist, wenn er nur ins Konzept paßt.


Lensman
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