Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender
Freies Politikforum für Demokraten und Anarchisten

PLATTFORM FÜR LINKE GEGENÖFFENTLICHKEITEN

Beiträge können nicht (mehr) eingestellt oder kommentiert werden!

 
Solidemo für § 129a-Gefangene am 4.8. in Berlin

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 05.08.07, 13:55  Betreff:  Solidemo für § 129a-Gefangene am 4.8. in Berlin  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Fotoimpressionen



"Einlaß"kontrollettis


mit dabei wie immer, verhärmt wie immer,
im schwarzen Jack-Wolfskin-Outfit wie immer:
Ordnungsamtsleiter Haß (rechts)




Demokulisse JVA Moabit




















etwa auch ein potentieller § 129a-Terrorist, nur weil er schreiben kann?



Bericht kopiert aus: http://soli.blogsport.de/

Solidarität mit Axel, Florian, Oliver und Andrej

Freiheit für alle politischen Gefangenen


Bericht von der Knastkundgebung für 129a-Gefangene in Berlin



Mehrere Gruppen hatten für Samstag abend zu einer spontanen Knastkundgebung an der JVA Berlin-Moabit aufgerufen. In Moabit sitzen die vier Gefangenen Axel, Florian, Oliver und Andrej, die am 31. Juli 2007 verhaftet wurden und denen Mitgliedschaft in der „militanten gruppe“ vorgeworfen wird.

Es kamen etwa 200-250 Menschen (reale Zählung um 19.20 Uhr), um ihre Solidarität mit den Gefangenen zu zeigen. Inhaltlich orientierte man sich an dem guten Aufruf zur Knastkundgebung, der hier http://de.indymedia.org/2007/08/189826.shtml nachzulesen ist.

Eine geplante und von der Polizei verhinderte Aktion hatte nach Polizeiangaben zur Festnahme der vier Genossen geführt. Gerade vor der vorgesehenen Verlängerung des Bundeswehr-Einsatzes in Afghanistan durch den Bundestag im September wäre die erfolgreiche Sabotage von Rüstungsproduktion und konkret von Bundeswehr-LKWs durch Brandsätze ein schönes Zu-Wort-Melden aus der radikalen Linken gewesen.

Unter den zahlreichen Redebeiträgen der Kundgebung waren welche von der Initiative Zukunft Bethanien, vom Mieterladen Kreuzigerstraße, vom Netzwerk für politische Gefangene, von Mediaspree-Versenken und von TAYAD. Solidaritätserklärungen gibt es inzwischen von den Internationalen Kommunisten Berlin, Ulla Jelpke (Linkspartei) [Ulla Jelpke war auch persönlich auf dieser Demo, Einschub bjk] und dem wissenschaftlichen Beirat von attac.

Zahlreiche Transparente wurden auch mitgebracht (siehe Fotos), auf denen Solidarität ausgedrückt und die Freiheit für alle politischen Gefangenen gefordert wurde.

Es gab teils scharfe Vorkontrollen der Polizei. Die schaute nicht nur in mitgetragene Taschen, sondern taste sämtliche Personen ab, die keinen Weg um die Bullen herum zum Kundgebungsort gefunden haben.

Ein weiterer Termin, zu dem die Solidarität mit den gefangenen Antimilitaristen gezeigt werden kann, ist die Demonstration gegen die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan am 15.9.2007 um 12 Uhr in Berlin am Roten Rathaus. Dort wird es, wie eine Woche später auf der Demo gegen Schäubles Überwachungsstaat, einen linksradikalen Block geben.

Soli-Konto:
Rote Hilfe e.V., Konto-Nr. 71 89 59 06 00, BLZ 100 200 00, Verwendungszweck: Repression 31.7.2007


weitere Berichte unter:

http://de.indymedia.org/2007/08/189907.shtml
Berlin: Knastkundgebung für 129a-Gefangene
Claudi und Ralph 05.08.2007 00:39

http://de.indymedia.org/2007/08/189903.shtml
Berlin: Solikundgebung für MG-Beschuldigte
hackl schorsch 04.08.2007 22:53

http://de.indymedia.org/2007/08/189901.shtml
Berlin: AntiRep-Kundgebung vor JVA Moabit
sfbs 04.08.2007 22:51



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 06.08.07, 12:14  Betreff:  Re: Solidemo für § 129a-Gefangene am 4.8. in Berlin  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2007/08-06/021.php



Gegen Kriminalisierung kritischer Wissenschaft


Der Wissenschaftliche Beirat von ATTAC Deutschland veröffentlichte am Freitag eine Erklärung unter der Überschrift »Gegen Kriminalisierung kritischer Wissenschaft. Stellungnahme zur Verhaftung des Sozialwissenschaftlers Andrej H.«:


Mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129a Strafgesetzbuch sind am 30. und 31. Juli vier Personen festgenommen worden. Der Wissenschaftliche Beirat von ATTAC verurteilt das aktuelle Verfahren und die Begründung der Haftbefehle. Sie verlassen den Boden der Rechtsstaatlichkeit und stehen für eine Ausweitung der Terrorismus-Ausnahmegesetzgebung. Wie die Verteidiger formulieren: Es wird das »versuchte In-Brand-Setzen von drei Autos unter Ausschluß einer Personengefährdung als Terrorismus« bezeichnet.

Der Wissenschaftliche Beirat von ATTAC kritisiert insbesondere, daß die wissenschaftliche Tätigkeit von Andrej. H. als Begründung für den ergangenen Haftbefehl herangezogen wird:

– Als Verdachtsmoment wird eine von Andrej H. im Jahr 1998 veröffentliche wissenschaftliche Abhandlung angeführt. Diese enthalte Schlagwörter und Phrasen, die in Texten der »Militanten Gruppe« (mg) gleichfalls verwendet werden.

– Als promovierter Politologe und Promotionsstipendiat sei Andrej H. zudem »intellektuell in der Lage, die anspruchsvollen Texte der Militanten Gruppe zu verfassen«.

– Des weiteren stünden ihm »als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der Texte der Militanten Gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen«. (...)

Dadurch wird kritische Gesellschaftsanalyse nicht nur kriminalisiert, sondern unmittelbar dem Terrorismusverdacht ausgesetzt. Die bekanntgewordenen Begründungen aus dem Haftbefehl sind eine Beleidigung für den gesunden Menschenverstand und würden – wenn sie von der Gesellschaft akzeptiert werden – die Grundlagen jeder kritischen Öffentlichkeit in einer freien Gesellschaft zerstören. Wenn sie als Indizien für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gelten, dann wird kritische Wissenschaft unter Generalverdacht gestellt.

Der Beirat befürchtet, daß Bundes­innenminister Wolfgang Schäuble und das Bundeskriminalamt einen Prozeß in Gang setzen, der den Rechtsstaat in Deutschland substantiell untergräbt. Dieser Prozeß begann mit der Kriminalisierung der Vorbereitung der Proteste gegen den G-8-Gipel. Es wurden Büros, Buchläden und Wohnungen – wieder gestützt auf den rechtsstaatlich umstrittenen Paragraphen 129 a StGB – in einem Umfang durchsucht, der seit den 1970er Jahren unbekannt ist. Die Gefahr einer solchen Form der Kriminalisierung und Ausgrenzung könnte darin liegen, daß durch diese staatliche Aktion erst das konstruiert und provoziert wird, was vorgeblich verhindert werden soll: Terrorismus.

Der Wissenschaftliche Beirat von ATTAC fordert von den Verantwortlichen, das Verfahren gegen Andrej H. einzustellen, ihn auf freien Fuß zu setzen und zu einer rechtstaatlichen Arbeitsweise zurückzukehren.



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 06.08.07, 12:46  Betreff: Re: Solidemo für § 129a-Gefangene am 4.8. in Berlin  drucken  weiterempfehlen




... übrigens auch im solid-Forum, der Nachfolgerin des untergegangenen PDS-Forums, wird unter anderem das Thema Solidemo unter http://forum.solid-web.de/showthread.php?t=8967 "behandelt"

bjk
ALG II-Unterschichtler



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 23.08.07, 13:31  Betreff:  Zweite Solidemo für § 129a-Gefangene am 22.8. in Berlin  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2007/08-23/052.php


Terrorbande in Aktion

Von Jörn Boewe



Der Berliner Soziologe Andrej H., gegen den der Generalbundesanwalt wegen »Bildung einer terroristischen Vereinigung« ermittelt, ist am Mittwoch aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof habe »nach Zahlung einer Kaution und unter Auferlegung verschiedener Auflagen« Haftverschonung gewährt, teilte H.s Anwältin Christina Clemm mit. Die Bundesanwaltschaft informierte, daß sie Beschwerde einlegen werde.

Noch in Haft befanden sich gestern drei weitere »Terrorismusverdächtige«. Oliver R., Axel H. und Florian L. waren vor drei Wochen von der Polizei in Brandenburg/Havel festgenommen worden, nachdem sie versucht haben sollen, drei Lastkraftwagen der Bundeswehr in Brand zu setzen. Über die Festnahme wurden gestern schockierende Details bekannt. Die drei sollen von der Polizei »krankenhausreif geschlagen und wie Guantánamo-Häftlinge behandelt« worden sein, heißt es in einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung des »Bündnisse für die Einstellung des 129a-Verfahrens«.

weiterlesen unter: http://www.jungewelt.de/2007/08-23/052.php

...........................................................................................................


Gestern fand ab 18 Uhr deshalb wieder eine Solidemo mit gut 250 TeilnehmerInnen vor der JVA Moabit statt. Wie bereits am 4. August war auch diese Kundgebung absolut friedlich. Um so unverständlicher war, daß diesmal die Polizei von Beginn an provozierend schikanös bei der "Einlaßkontrolle" vorging. Die Einschüchterungsabsicht der Staatsmacht war klar zu erkennen. Offenbar ist sich Innensenator Körting sicher, daß die Abgeordneten der mitregierenden LINKE dem vorgelegten Polizeiverschärfungsgesetz zustimmen werden und hat Order ausgeben lassen, vor allem den, in den Augen der Staatsmacht jedenfalls, renitenten AkademikerInnen einmal mehr zu zeigen, was legalisierter Staatsterror bedeutet. Wir dürfen gespannt sein, ob die gestern teilnehmenden LINKEN wie Nele Hirsch ihre Berliner GenossInnen zur Räson rufen können, damit das Polizeiterrorgesetz wenigstens von den Abgeordneten der LINKEN nicht durchgewunken wird.

Es gab, bis ich gegen 19 Uhr die Kundgebung verließ, einige interessante Redebeiträge,
einer ist nachzulesen unter http://www.abc-berlin.net/gefangene_129a-berlin
weitere Infos finden sich unter http://www.jungewelt.de/2007/08-23/017.php

nun zu den Fotoimpressionen





















































Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!


[editiert: 23.08.07, 13:36 von bjk]
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 23.08.07, 13:57  Betreff:  Re: Solidemo für § 129a-Gefangene am 4.8. in Berlin  drucken  weiterempfehlen

der Fotobericht ist auch eingestellt in http://de.indymedia.org/2007/08/191954.shtml

und in http://forum.solid-web.de/showthread.php?p=110219#post110219



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 23.08.07, 14:14  Betreff: Re: Solidemo für § 129a-Gefangene am 4.8. in Berlin  drucken  weiterempfehlen

hier noch drei weitere Fotos:









Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!


[editiert: 23.08.07, 14:17 von bjk]
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 24.08.07, 17:47  Betreff: Re: Solidemo für § 129a-Gefangene am 22.8. in Berlin  drucken  weiterempfehlen

... über http://de.indymedia.org/2007/08/191954.shtml in der Rubrik Ergänzungen habe ich noch zwei weitere klasse Situationsfotos von der Kundgebung vor der JVA gefunden
... die GenossInnen im solid-Forum, hier mein Beitrag unter http://forum.solid-web.de/showthread.php?p=110219#post110219 , interessiert der galoppierende Abbau der Bürgerrechte offenbar herzlich wenig, gerade mal gut 20 Zugriffe sind seither erfolgt. Tja, wen wundert's noch, daß in Kürze von den Berliner GenossInnen das Polizeiverschärfungsgesetz mal eben so durchgewunken wird, verfolgt mal diesen Thread im solid-Forum und macht euch selber euren Reim darauf ...



Zuhörer in der JVA entnommen aus http://www.abriss-berlin.de/blog/2007/08/24/im-zeichen-des-129-a


entnommen aus Ergänzungen in http://de.indymedia.org/2007/08/191954.shtml



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 25.08.07, 17:51  Betreff:  BRD - Terrorstaat - wir - haben - dich - zum - Kotzen - satt !!!  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.wsws.org/de/2007/aug2007/terr-a24.shtml



Berliner Soziologe saß drei Wochen in Haft

Wissenschaft unter Terrorverdacht

Von Kreickenbaum Martin
24. August 2007



Der Berliner Stadtforscher und Soziologe Andrej H. saß drei Wochen lang in Untersuchungshaft, weil ihm die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe unter fadenscheinigen Vorwänden die "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" vorwirft.

Erst am Mittwoch wurde Andrej H. gegen Zahlung einer Kaution und unter strengen Auflagen vorläufig frei gelassen, nachdem zuvor Tausende Wissenschaftler und Studenten aus Deutschland und der ganzen Welt gegen die beispiellose Kriminalisierung eines Wissenschaftlers protestiert hatten. Wie H.s Anwältin Christina Clemm mitteilte, bedeutet die Haftverschonung aber keine Aufhebung des Haftbefehls. Außerdem will die Bundesanwaltschaft gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters Beschwerde einlegen.

Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigten Wissenschaftler sowie drei weitere Berliner, die sich weiterhin in Haft befinden, der "militanten gruppe" (mg) anzugehören. Diese soll laut Bundeskriminalamt (BKA) für rund zwei Dutzend Fälle geringfügiger Sachbeschädigung und das Anzünden von Privat-PKWs sowie von Polizeifahrzeugen verantwortlich sein. Durch solch sinnlose Vandalenakte, so das BKA, wolle die mg die "Struktur der Gesellschaft zerschlagen und eine kommunistische Weltordnung errichten".

Andrej H., der am 1. August in seiner Wohnung festgenommen wurde, wird vorgeworfen, er habe mit seinen wissenschaftlichen Arbeiten der mg das theoretische Rüstzeug geliefert. Unter dem gleichen absurden Vorwand ermittelt die Bundesanwaltschaft auch gegen den Leipziger Politologen Matthias B. sowie einen weiteren Wissenschaftler und einen Journalisten, die bisher nicht festgenommen wurden.

Die drei anderen Inhaftierten, Florian L., Oliver R. und Axel H., sollen laut Polizeiangaben in den Morgenstunden des 31. Juli versucht haben, in Brandenburg/Havel drei Bundeswehrfahrzeuge in Brand zu setzen. Sie waren seit geraumer Zeit von der Polizei observiert worden und wurden auf dem Weg zum angeblichen Tatort festgenommen.

Dabei soll die Polizei, wie das "Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens" jetzt bekannt gab, mit großer Brutalität vorgegangen sein. Die Drei hätten sich im fahrenden Auto befunden, das in einem "blitzartigen Überfall" zum Stehen gebracht worden sei. Dann seien "die Scheiben eingeschlagen und die Insassen durch die herausgebrochenen Fensterscheiben nach draußen gezerrt" worden, wobei sie "Schnittstellen an verschiedenen Körperstellen" erlitten hätten. Anschließend seien den Verhafteten wie Guantanamo-Häftlingen "Säcke über die Köpfe gezogen" worden. Alle drei seien "in dünne, weiße Plastik-Overalls gesteckt" worden und hätten "gefesselt über einen langen Zeitraum auf der Straße liegen" müssen.

Obwohl der Versuch der Brandstiftung nach geltendem Recht nur ein Ermittlungsverfahren der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft in Potsdam gerechtfertigt hätte und die Beschuldigten nicht vorbestraft sind, riss die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe das Verfahren an sich, legte den drei Männern die Mitgliedschaft in der "militanten gruppe" zur Last und leitete ein Verfahren nach Paragraph 129a ein, der die "Bildung terroristischer Vereinigungen" unter Strafe stellt.

Um diesen Vorwurf zu untermauern brachte die Bundesanwaltschaft den Soziologen Andrej H. ins Spiel, der zwei Tage später in seiner Wohnung festgenommen, per Hubschrauber nach Karlsruhe geflogen und dort ebenfalls dem Haftrichter vorgeführt wurde. Andrej H. soll nach Ansicht der Bundesanwaltschaft einer der theoretischen Köpfe und Rädelsführer der "militanten gruppe" sein.


Fadenscheinige Vorwürfe

Die Indizien, mit denen die Bundesanwaltschaft ihre Vorwürfe begründet, sind allerdings äußerst fadenscheinig. Alles deutet darauf hin, dass hier unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung elementare demokratische Grundrechte angegriffen und kritische Wissenschaftler und Journalisten mundtot gemacht werden sollen.

So müssen Andrej H. und die drei anderen Inhaftierten durch einen abenteuerlichen Zirkelschluss und abstruse Konstruktionen gegenseitig für die gegen sie erhobenen Beschuldigungen herhalten.

Die Bundesanwaltschaft argumentiert, der fehlgeschlagene Anschlag auf Bundeswehrfahrzeuge weise "Parallelen zu Anschlägen der terroristischen Vereinigung ‚militante gruppe (mg)’ in der Vergangenheit" auf. Insbesondere die Tatzeit während der Nachtstunden sei auffällig. Mit dieser Begründung könnte jeder nächtliche Brandanschlag zu einem terroristischen Akt stilisiert werden.

Weiter soll der dabei festgenommene Florian L. "umfassende konspirative Kontakte und Treffen" mit Andrej H. gehabt haben. Tatsächlich gab es zwei Treffen. Deren konspirativen Charakter leitet die Bundesanwaltschaft daraus ab, dass die beiden keine Handys dabei hatten. Nach dieser Logik macht sich jeder verdächtig, der sein Handy nicht immer dabei hat.

Ferner wird Andrej H. und Matthias B. vorgeworfen, ihnen stünden als "Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung", die sie "unauffällig nutzen können, um die zur Erstellung der militanten gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen". Damit wird jeder Bibliotheksnutzer zum potentiellen Terroristen!

Als promovierte Wissenschaftler verfügten die beiden außerdem über "die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen", die "für das Verfassen der vergleichsweise anspruchsvollen Texte der militanten Gruppe erforderlich" seien. Intellektuelle Kenntnisse als Verdachtsmoment - das erinnert schon an die finstersten Diktaturen!

Schließlich wird gegen Andrej H. vorgebracht, seine wissenschaftlichen Abhandlungen enthielten Schlagwörter und Phrasen, die auch in Texten der mg verwendet worden seien. Daraus schließen die Fahnder des Bundeskriminalamtes, dass Andrej H. Urheber der Texte der mg sein müsse.

Dabei geht es vor allem um den Begriff "Gentrification". "Gentrification" ist ein weit verbreiteter Fachbegriff der soziologischen Stadtforschung. Die internationale soziologische Aufsatzdatenbank Sociological Abstracts weist zum Stichwort "Gentrification" 452 Einträge von 174 Wissenschaftlern aus, und beim Online-Buchhändler Amazon werden 64 Titel zum Thema "Gentrification" gelistet. Allein die New York Times hat den Begriff in den letzten Jahren 1.770 Mal benutzt.

Mit einer solchen Indizienkette kann jede x-beliebige Person unter Terrorverdacht gestellt werden. Das unterstreicht auch die Methode, mit der die Fahnder des Bundeskriminalamtes auf die beiden Wissenschaftler aufmerksam wurden.

Der tageszeitung berichtete H.s Anwältin Christina Clemm, die mittlerweile Einsicht in die 29 Ordner umfassenden Ermittlungsakten erhalten hat, das BKA habe einfach in einer Internetrecherche mit dem Suchportal "Google" nach Begriffen gesucht, die von der mg in ihren Bekennerschreiben verwendet wurden, darunter auch "Gentrification" und "Prekarisierung".

Andrej H. und Matthias B. forschen zu diesen Themen, was sie "höchst verdächtig" gemacht habe und den Ermittlungsbehörden ausreichte, um eine einjährige Observation mit Videoüberwachung der Hauseingänge, Lauschangriff und Handyortung durchzuführen.


Kritische Wissenschaft

Andrej H. und Matthias B. haben beide ihre Doktorarbeit über den Prozess der Gentrifizierung am Beispiel der Umstrukturierung des Ostberliner Bezirkes Prenzlauer Berg nach 1990 geschrieben und sind in Deutschland Spezialisten auf dem Gebiet des innerstädtischen Strukturwandels. Dass sie diesen Wandel dabei kritisch durchleuchten und in jüngeren Arbeiten insbesondere die Vertreibung von Arbeitslosen und Hartz IV-Empfängern aus dem Bezirk Prenzlauer Berg analysieren, rückte sie in den Augen der Bundesanwaltschaft offensichtlich bereits in die Nähe des "Linksextremismus".

Ins Visier der Terrorfahnder gerieten Andrej H. und Matthias B. aber nicht alleine wegen ihrer wissenschaftlichen Arbeiten. Diese sind in zahlreichen Bibliotheken öffentlich zugänglich und unterscheiden sich auch kaum von der Vielzahl ähnlicher soziologischer Abhandlungen. Zum Verhängnis wurde ihnen, dass sie ihre Erkenntnisse auch bei Aktivitäten in Bürgerinitiativen und bei ihrer journalistischen Tätigkeit in diversen Publikationen radikaler Gruppierungen einsetzten.

Geboren in der DDR machten beide ihre ersten politischen Erfahrungen während des Zusammenbruchs der DDR in der "Vereinigten Linken", die eng mit dem damals von Ernest Mandel geführten pablistischen Vereinigten Sekretariat zusammenarbeitete.

In den 1990er Jahren waren Andrej H. und Matthias B. zunächst noch in der autonomen und der Hausbesetzerszene Ost-Berlins aktiv, die gegen die Privatisierung kommunalen Wohneigentums, Mieterhöhungen und die Vertreibung der eingesessenen Bevölkerung protestierte. Sie schrieben Artikel für die junge Welt und für den telegraph, eine Zeitung, die unter dem Namen Umweltblätter noch zu DDR-Zeiten gegründet worden war und nach 1990 vor allem die Wiedervereinigung und Aneignung des gesellschaftlichen Vermögens der DDR-Bevölkerung durch die Elite Westdeutschlands kritisierte. Durch die eigene wissenschaftliche Karriere und Familiengründungen entfernten sie sich aber immer mehr von der autonomen Szene.

Andrej H.s Doktorvater Hartmut Häußermann, Professor an der Humboldt-Universität, sagte gegenüber der Online-Ausgabe der Wochenzeitung Die Zeit, Andrej H. habe sich "immer der linken Szene zugerechnet, was ja aber kein Verbrechen ist." Das sah das Bundeskriminalamt aber offensichtlich völlig anders.

Der Paragraph 129a diente seit seiner umstrittenen Einführung im Jahr 1976 weniger der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung, als der Ausforschung, Kriminalisierung und Verfolgung unliebsamer Gruppierungen und Bewegungen. Der jüngste Fall geht aber noch einen Schritt weiter.

Das Vorgehen gegen Andrej H. und Matthias B. unterscheidet sich von früheren Verfahren, weil ihnen nicht die unmittelbare Werbung und Unterstützung für die "militante gruppe" vorgeworfen wird, sondern die Verwendung der gängigen Wissenschaftssprache. Mit einer derartigen Argumentation kann praktisch jede wissenschaftliche und journalistische Tätigkeit, die missliebige Fakten und Analysen präsentiert, unter Terrorismusverdacht gestellt werden.

Hartmut Häußermann erklärte gegenüber der Zeit : "Wenn zwischen wissenschaftlicher Demokratiekritik und illegalen Aktivitäten ein direkter Zusammenhang konstruiert wird, wie jetzt bei Andrej H., und uns Wissenschaftlern zur Last gelegt wird, unsere Kritik sei die Grundlage für das terroristische Handeln anderer, dann sind wir doch völlig vogelfrei. Dann dürfen wir doch gar nichts mehr veröffentlichen."

Ähnliches musste auch die World Socialist Web Site schon erfahren, als ihr im Herbst 2003 vom Brandenburger Verfassungsschutz vorgeworfen wurde, terroristischen Aktivitäten den Weg zu ebnen, nur weil bei Schmierereien an der Ausländerbehörde in Frankfurt/Oder ein Artikel der WSWS hinterlegt worden war, der die ausländerfeindliche Politik der damals amtierenden Rot-Grünen Bundesregierung anprangerte.

Derart gegenstandslose und abstruse Verdächtigungen zielen darauf ab, kritische Meinungsäußerungen einzuschüchtern und als geistige Brandstiftung zu denunzieren.


Internationale Proteste

Die Verfolgung von Andrej H. ist weltweit auf Protest gestoßen. Nahezu täglich sind Protestbriefe bei der Generalbundesanwältin Monika Harms eingegangen.

Der Soziologe Hartmut Häußermann initiierte ein Protestschreiben, das mittlerweile über 2.300 Wissenschaftler und Studenten aus ganz Deutschland unterzeichnet haben. Das Schreiben appelliert an die Bundesanwaltschaft, die Unterstellung fallen zu lassen, die wissenschaftlichen Arbeiten von Andrej H. "begründeten eine intellektuelle Täterschaft in einer terroristischen Vereinigung".

Es weist darauf hin, dass eine solche Argumentation "eine fundamentale Bedrohung der Freiheit von Forschung und Lehre" darstellt: "Die Begründungen der Bundesanwaltschaft stellen eine direkte Bedrohung für alle dar, die kritische Wissenschaft, Publizistik und Kunst betreiben und für diese mit ihrem Namen in der Öffentlichkeit einstehen. Kritische Forschung, auch in Verbindung mit sozialem und politischem Engagement, darf nicht zum terroristischen Tatbestand erklärt werden."

Auch die US-amerikanische Soziologenvereinigung American Sociological Association (ASA), die sich äußerst selten zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Debatten äußert, hat auf ihrer diesjährigen Jahrestagung eine Petition verfasst. Dort heißt es unter anderem: "Wir verwahren uns aufs Schärfste gegen den unerhörten Vorwurf, die wissenschaftliche Tätigkeit und das politische Engagement von Andrej H. sei als intellektuelle Mittäterschaft in einer angeblichen ‚terroristischen Vereinigung’ zu bewerten."

Zu den Unterzeichnern gehören u.a. die international renommierten Soziologen Richard Sennett, Saskia Sassen, Mike Davis, Craig Calhoun, Peter Marcuse und die Vorsitzende der ASA, Frances Fox Piven.

Richard Sennett und Saskia Sassen publizierten zudem in der englischen Zeitung Guardian einen Kommentar, in dem das Vorgehen der deutschen Ermittlungsbehörden mit Guantanomo verglichen wird, dem US-Militärgefängnis, in dem Gefangene ohne jede Anklage seit Jahren misshandelt werden. Die Gesetzgebung vormals liberaler Staaten, so schreiben sie weiter, habe einen permanenten Ausnahmezustand geschaffen. "Wie in Guantanamo scheint die Verfolgung an die Stelle der Strafverfolgung getreten zu sein."

Über seinen Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck gab der Politologe Matthias B. zusammen mit den zwei weiteren noch auf freien Fuß befindlichen Beschuldigten eine Stellungnahme ab, in der sie das Bundeskriminalamt und den Verfassungsschutz anklagen, sie ohne ihr Wissen ausspioniert und ihre "Privatsphäre bis in intimste Bereiche detailliert ausgeforscht" zu haben.

Weiter heißt es: "So absurd das klingen mag, aber die Folgen für unseren Alltag sind verheerend: Seit einem Jahr werden unsere Telefone abgehört, alle E-Mails überwacht, unsere gesamte Internet-Nutzung protokolliert, unsere Wohnungen werden beobachtet, unsere Bewegungen anhand der Handy-Daten aufgezeichnet. Möglicherweise wurden Spitzel auf uns angesetzt."

Das Vorgehen gegen Andrej H. und die anderen angeblichen Mitglieder der mg steht in engem Zusammenhang mit den Großrazzien, die im Mai und Juni im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm durchgeführt wurden. Damals durchsuchte ein polizeiliches Großaufgebot bundesweit mehrere Dutzend Wohnungen. Bei Vorbereitungstreffen der Gipfel-Gegner wurden außerdem alle Handys registriert, die an den Versammlungsorten eingebucht waren. Auch Andrej H. hatte sich an den Protesten gegen den G8-Gipfel beteiligt, was ihm jetzt ebenfalls zur Last gelegt wird.

Aber schon damals gab es keine konkreten Hinweise auf geplante Anschläge, wie selbst Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zugeben musste. Trotzdem soll der Öffentlichkeit eingeredet werden, von politischen Gruppen in Deutschland selbst gehe eine akute terroristische Bedrohung aus.

Innenminister Schäuble (CDU) nutzte die Sicherheitshysterie um den G8-Gipfel, um eine weitere Ausweitung der Rechte von Polizei und Geheimdiensten vorzuschlagen. Dabei soll auch der Paragraph 129a durch weitere Straftatbestände ergänzt werden, wie die Tageszeitung Die Welt berichtete. Auch Einzeltäter sollen in Zukunft mit dem Instrumentarium des Terrorparagraphen verfolgt werden können.

Häußermann sagte dazu im Zeit -Interview: "Momentan schaffen einige Politiker das Szenario einer permanenten Bedrohung, um damit permanente Überwachung zu rechtfertigen. ... Kritisches Denken und kritische Aufklärung gibt es dann nicht mehr, weil jeder Gedanke gesammelt und dokumentiert wird und seine Wortführer bis in die Isolationshaft bringen kann."


Siehe auch:
Polizei durchsucht elf Wohnungen wegen "Terror"-Verdachts
(20. Juni 2007)
Scharfe Kritik an Polizeiaktionen gegen G8-Gegner
( 17. Mai 2007)
Innenminister Schäuble drängt auf Ausweitung des Überwachungsstaats
( 19. April 2007)
Brandenburger Verfassungsschutz verleumdet World Socialist Web Site
( 18. Oktober 2003)



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 28.11.07, 17:05  Betreff:  § 129a-Gefangene in Berlin - Haftbefehle von Alex, Oliver und Florian sind außer Vollzug!  drucken  weiterempfehlen

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 181/2007

Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der

"militanten gruppe" außer Vollzug gesetzt



Der Generalbundesanwalt führt gegen drei Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, sie hätten als Mitglieder der linksextremistischen, gewaltbereiten Organisation "militante gruppe" in der Nacht des 31. Juli 2007 versucht, in Brandenburg/Havel drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen. Die Beschuldigten waren durch observierende Polizeikräfte in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen worden; die an den Fahrzeugen angebrachten Zündvorrichtungen hatten noch rechtzeitig entfernt werden können. Wegen dieses Verdachts hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Antrag des Generalbundesanwalts gegen die Beschuldigten Haftbefehle erlassen. Diese sind rechtlich auf den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der versuchten Brandstiftung und der versuchten Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel gestützt.

Auf die Beschwerden der Beschuldigten hat der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Haftbefehle abgeändert und gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Beschuldigten sind zwar der Tat vom 31. Juli 2007 und auch der Zugehörigkeit zur "militanten Gruppe" dringend verdächtig. Dies begründet jedoch in rechtlicher Hinsicht nicht den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB), sondern nur denjenigen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB). Obwohl die Tätigkeit der "militanten gruppe" darauf ausgerichtet ist, Brandanschläge namentlich gegen Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Institutionen sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Einrichtungen zu begehen, kann die Gruppierung nicht als terroristische Vereinigung eingestuft werden. Zwar handelt es sich bei derartigen Taten um potentiell terroristische Delikte aus dem Katalog des § 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB. Seit der Neufassung der Vorschrift im Jahr 2003 ist die Beteiligung an einer Organisation, die auf die Begehung derartiger Straftaten ausgerichtet ist, indes als Betätigung in einer terroristischen Vereinigung nur noch dann strafbar, wenn die Taten dazu bestimmt sind, im Einzelnen aufgezählte - staatsgefährdende - Ziele zu erreichen und darüber hinaus "durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen" können. Mit der Einfügung dieser allerdings wenig bestimmten zusätzlichen Merkmale hat der Gesetzgeber die Strafbarkeit nach § 129 a Abs. 2 StGB nach ausführlicher Erörterung im Gesetzgebungsverfahren bewusst deutlich eingeschränkt. Dies führt im Fall der "militanten gruppe" dazu, dass sie lediglich als kriminelle Vereinigung angesehen werden kann; denn die von ihr bereits begangenen und beabsichtigten Taten sind nach der Art ihrer Begehung - auch unter Berücksichtigung ihrer Frequenz und Folgen – nicht geeignet, die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Gesetzes erheblich zu schädigen.

Da durch die abweichende rechtliche Bewertung der ursprünglich in erster Linie angenommene Haftgrund der Schuldschwere (§ 112 Abs. 3 StPO) entfällt und die bei den Beschuldigten bestehende Fluchtgefahr durch geeignete Auflagen hinreichend eingedämmt werden kann, hat der 3. Strafsenat die geänderten Haftbefehle außer Vollzug gesetzt.

Beschluss vom 28. November 2007 – StB 43/07

Karlsruhe, den 28. November 2007


Die in Rede stehenden Vorschriften lauten, soweit hier relevant: weiterlesen hier



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Layout © subBlue design
. . . zum Politikmagazin auf diesen Button klicken >> bjk's Politikmagazin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .