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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 06.08.07, 12:14     Betreff:  Re: Solidemo für § 129a-Gefangene am 4.8. in Berlin

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2007/08-06/021.php



Gegen Kriminalisierung kritischer Wissenschaft


Der Wissenschaftliche Beirat von ATTAC Deutschland veröffentlichte am Freitag eine Erklärung unter der Überschrift »Gegen Kriminalisierung kritischer Wissenschaft. Stellungnahme zur Verhaftung des Sozialwissenschaftlers Andrej H.«:


Mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129a Strafgesetzbuch sind am 30. und 31. Juli vier Personen festgenommen worden. Der Wissenschaftliche Beirat von ATTAC verurteilt das aktuelle Verfahren und die Begründung der Haftbefehle. Sie verlassen den Boden der Rechtsstaatlichkeit und stehen für eine Ausweitung der Terrorismus-Ausnahmegesetzgebung. Wie die Verteidiger formulieren: Es wird das »versuchte In-Brand-Setzen von drei Autos unter Ausschluß einer Personengefährdung als Terrorismus« bezeichnet.

Der Wissenschaftliche Beirat von ATTAC kritisiert insbesondere, daß die wissenschaftliche Tätigkeit von Andrej. H. als Begründung für den ergangenen Haftbefehl herangezogen wird:

– Als Verdachtsmoment wird eine von Andrej H. im Jahr 1998 veröffentliche wissenschaftliche Abhandlung angeführt. Diese enthalte Schlagwörter und Phrasen, die in Texten der »Militanten Gruppe« (mg) gleichfalls verwendet werden.

– Als promovierter Politologe und Promotionsstipendiat sei Andrej H. zudem »intellektuell in der Lage, die anspruchsvollen Texte der Militanten Gruppe zu verfassen«.

– Des weiteren stünden ihm »als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der Texte der Militanten Gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen«. (...)

Dadurch wird kritische Gesellschaftsanalyse nicht nur kriminalisiert, sondern unmittelbar dem Terrorismusverdacht ausgesetzt. Die bekanntgewordenen Begründungen aus dem Haftbefehl sind eine Beleidigung für den gesunden Menschenverstand und würden – wenn sie von der Gesellschaft akzeptiert werden – die Grundlagen jeder kritischen Öffentlichkeit in einer freien Gesellschaft zerstören. Wenn sie als Indizien für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gelten, dann wird kritische Wissenschaft unter Generalverdacht gestellt.

Der Beirat befürchtet, daß Bundes­innenminister Wolfgang Schäuble und das Bundeskriminalamt einen Prozeß in Gang setzen, der den Rechtsstaat in Deutschland substantiell untergräbt. Dieser Prozeß begann mit der Kriminalisierung der Vorbereitung der Proteste gegen den G-8-Gipel. Es wurden Büros, Buchläden und Wohnungen – wieder gestützt auf den rechtsstaatlich umstrittenen Paragraphen 129 a StGB – in einem Umfang durchsucht, der seit den 1970er Jahren unbekannt ist. Die Gefahr einer solchen Form der Kriminalisierung und Ausgrenzung könnte darin liegen, daß durch diese staatliche Aktion erst das konstruiert und provoziert wird, was vorgeblich verhindert werden soll: Terrorismus.

Der Wissenschaftliche Beirat von ATTAC fordert von den Verantwortlichen, das Verfahren gegen Andrej H. einzustellen, ihn auf freien Fuß zu setzen und zu einer rechtstaatlichen Arbeitsweise zurückzukehren.



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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