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Autor Beitrag
UngültigwählerIn
New PostErstellt: 26.09.09, 23:37     Betreff: Re: Ungültig wählen

Nicht überall, wo Demokratie drauf steht, ist Demokratie drin


zitiert aus: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31143/1.html

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Die heute vorherrschende parlamentarische Demokratie ist ein schlechter Kompromiss, aus den Zufälligkeiten sozialer Katastrophen entstanden. Das Ideal der Identität von Herrschern und Beherrschten läst sich in der parlamentarischen Demokratie nicht verwirklichen, schon gar nicht, wenn die Volksvertreter die Wahl- und Vertretungsregeln ohne Zustimmung Volkes aufstellen und nach der Wahl von den Bürgern nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können.

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Echte Demokratie ist unvermeidlich die Diktatur der Mehrheit. Bei der parlamentarischen Demokratie handelt es sich aber um die Diktatur einer elitären Minderheit.

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zitiert aus: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31143/3.html

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Die bestehende parlamentarische Demokratie ist nichts anderes als die Fortsetzung des Obrigkeitsstaates mit scheindemokratischen Mitteln. Die dem deutschen Volke 1949 ungebilligt aufgenötigte Bevormundungsdemokratie, mit ihren verderblichen militärischen und wirtschaftlichen Zwangsbündnissen, muss als gescheitert betrachtet werden, auch wenn die "Verantwortlichen" dies nicht zugeben wollen und jede Kritik am System als Angriff auf unsere angeblich freiheitliche Rechtsordnung geißeln.

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Die Volksvertreter haben, ohne ihren Dienstherren -das Volk- zu fragen, den Freibeuterkapitalismus gewissermaßen zur Staatsräson erklärt, mit der Begründung, es gäbe dazu keine Alternative. Dass aber im Grundgesetz (in den Artikeln 14 u. 15) etwas ganz anderes steht, nämlich dass Eigentum sozialpflichtig ist und auch vergesellschaftet werden kann, scheint nicht mehr zu gelten. Die Grundrechte nach Artikel 2 bis 17 des Grundgesetzes, die nach Artikel 19 in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden dürfen, biegt sich der Gesetzgeber nach politischer Opportunität soweit zurecht, dass sie nicht wieder zu erkennen sind.

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zitiert aus: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31143/4.html

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Das Recht der politischen Teilhabe des Volkes mithilfe von Wahlen ist ein politisches Scheinrecht - denn damit können die Bürger nur entscheiden, von welcher Politclique sie nach der nächsten Wahl belogen, betrogen, ausgeplündert und administrativ schikaniert werden. Das Volk kann durch Ausübung des Wahlrechts keine Abgeordneten, und auf Bundes- und Landesebene keine Amtsinhaber zur Verantwortung ziehen. Über einen Wechsel der Regierung entscheidet nicht das Volk, sondern die Nomenklatura der Parteien. Ein Politikwechsel aufgrund von Wahlen ist illusorisch.

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Wählen hat also nur begrenzte Auswirkungen. Deshalb muss man sich wundern, dass immer noch so viele Bürger wählen gehen. Vermutlich handelt es sich dabei um einen Verzweiflungsakt zur Beruhigung des politischen Gewissens. Dann ist die Zustimmung für eine bestimmte Partei eher die Amnestie für begangene Fehler und die irrationale Hoffnung auf eine bessere Zukunft.

Die Parteien, denen das obrigkeitliche Grundgesetz eine privilegierte Stellung einräumt, leiden an einem auffälligen Mitgliederschwund, und sie haben kaum noch Rückhalt in der Bevölkerung. Die etablierten Parteien sind aber darauf gar nicht angewiesen, da sie direkt und indirekt vom Staat alimentiert werden und zusätzlich Spenden aus der Wirtschaft erhalten. Die Selbstversorgung der Parteien mit Staatsgeldern steht natürlich nicht im Grundgesetz, sondern ist die Frucht langjähriger parlamentarischer Wühlarbeit. Das gilt auch für die Fünf-Prozent-Klausel bei den Wahlen, die unerwünschte Konkurrenz von den Parlamenten fernhält, und ebenso für Listenwahlen, die den höheren Chargen der etablierten Parteien einen Parlamentssitz verschafft, noch bevor die Wahl stattgefunden hat.

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zitiert aus: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31143/5.html

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In unserem angeblich freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat gibt es kein Bürgerrecht auf beliebige Einsicht in alle staatlichen Dokumente, vielmehr schließen die Dienst- Amts- und Staatsgeheimnisse die Bürger nicht nur vom Herrschaftswissen, sondern auch von der Kenntnis über politische und administrative Fehler aus. Außerdem gibt es keine wirksamen Einrichtungen zur Kontrolle staatlichen bzw. amtlichen Machtmissbrauchs. Die Strafverfolgung durch die Staaatsanwaltschaft ist nicht unabhängig, wie es sich in einer Demokratie gehört, sondern von Weisungen der politischen Klasse abhängig. Die Justiz ist mit Günstlingen der Politik durchsetzt. Die Rechnungshöfe sind nur zahnlose Löwen, jedoch keine echten Kontrolleinrichtungen mit der Befugnis zur Unterbindung von Verschwendung und Untreue oder von parlamentarischen Untersuchungen. Die demokratiefeindlichen Vorschriften zur Geheimhaltung für Beamte verhindern, dass die meisten Mißstände überhaupt bekannt werden, jedenfalls nicht, bevor Geld in der Staatskasse fehlt und die Steuern oder Staatschulden erhöht werden müssen.

Die Untersuchungsausschüsse der Parlamente dienen nicht der Feststelllung der Wahrheit, sondern der Selbstamnestierung der regierenden Mehrheit oder der Bloßstellung des politischen Gegners. Da aber auch in den Ausschüssen die Regierungsfraktionen und die Parteioligarchen das letzte Wort haben, werden Skandale nicht wirklich aufgedeckt, und wenn doch, hat das keinerlei Konsequenzen. Die Ausschüsse haben geringe Befugnisse und vor allem keine Macht, das Fehlverhalten von Regierungsmitgliedern gründlich zu untersuchen und zu sanktionieren. Wenn die Regierung etwas für geheim erklärt, weil sonst angeblich das Wohl der Republik auf dem Spiel steht, aber auch, wenn ein Regierungsmitglied sich schlicht weigert, auf Fragen zu antworten, sind dem Parlament die Hände gebunden.

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der vollständige Artikel von Eckhard Kochte in 9 Teilen unter: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31143/1.html
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