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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 11.10.09, 18:31     Betreff:  @ca55i0peia

    Zitat: ca55i0peia
    Ungültig wählen bringt nichts, höchstens für die Statistik, da die Stimmen einfach unter den Tisch fallen, also nicht berücksichtigt werden..wenn 50% ungültig wählen, teilen sich die Parteien trotzdem 100% der Stimmen.. daher Mühsam befolgen, und Wahllokale am besten vollständig meiden.. :-)


... gerade wegen der Statistik wähle ich - zugegeben erst seit 2005 - ungültig, würden nämlich alle, die von der Parteiendemokratur die Schnauze voll haben, ungültig wählen und somit statistisch erfaßt sein, gäb's für die Parteien keine Ausreden bezüglich NichtwählerInnen mehr wie Stammwählerschaft sei im Gefühl des sicheren Sieges daheim geblieben, das Wetter habe nicht gepaßt und ähnlich Dummes mehr

... wählen nämlich 50% oder mehr ungültig, teilen sich zwar die Parteien die Stimmen aber das Kopfgeld wird deutlich geringer und dann geht's ans Eingemachte der Parteienbudgets, dann nämlich geraten die Grundfesten der sogenannten repräsentativen Demokratur, äh, Demokratie  zumindest ins Wanken

... denn wenn auch der letzte verbliebene Sozialstaatgedanke eliminiert ist, können selbst angestrengteste Dummsprech-Bemühungen von BLÖD-Zeitung, Zwangsglotze & und sonstigen Herrschaftseliten den Demokratur-Leichnam nicht künstlich beatmen bzw. wiederbeleben

... und dann können wir mit Erich Mühsam (vielleicht  ) sagen:
(...)
Wir haben nur die Faust erhoben,
da ist der ganze Spuk zerstoben.

(...)
Noch darf die Welt uns Sklaven heißen –
noch gibt es Ketten zu zerreißen.

(...)
Jetzt gilt's die Freiheit aufzustellen. –
Die rote Fahne hoch, Rebellen!


Quelle:
http://www.zeno.org/Literatur/M/M%C3%BChsam,+Erich/Lyrik+und+Prosa/Sammlung+1898-1928/Erster+Teil%3A+Verse/Fanale/Rebellenlied





Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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