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Kurdische Freiheitsdemo am 15. August in Berlin

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 24.08.09, 17:39  Betreff: Kurdische Freiheitsdemo am 15. August in Berlin  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

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Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!

[editiert: 24.08.09, 17:41 von bjk]
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 29.07.10, 22:54  Betreff: Re: Kurdische Freiheitsdemo am 15. August in Berlin  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2010/07/286950.shtml


[Berlin] Anmelderin kurd. Solidemo verurteilt

Kurdistaninfo   29.07.2010 19:45


Anmelderin einer Solidaritätsdemonstration mit der kurdischen Freiheitsbewegung vor Gericht verurteilt

Vor dem Landgericht Berlin in der Turmstraße fand heute der Prozess gegen die Anmelderin der Demonstration „Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf“ vom 15.08.2009. Die Polizei, die während der Demonstration immer wieder durch ihre besondere Aggressivität und der mehrfachen massiven Gewaltanwendung auffiel, warf der Aktivistin Landfriedensbruch, versuchte Gefangenenbefreiung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.

Am Anfang des Prozesses machte die Aktivistin in einer politischen Prozesserklärung deutlich, dass hier nicht die angeblichen Straftaten Gegenstand sein sollten, sondern: „dass der türkische Staat in alldem [der Repression, dem Krieg, den extralegalen Morden, der Folter] von der Bundesregierung tatkräftig unterstützt wird, durch Rüstungsexporte – seien es nun geschenkte NVA Panzer, verkaufte Helikopter oder Schusswaffen, durch Polizeiausbildung oder Export von Gefängnismodellen. Als europäische Vorreiterin im PKK Verbot diffamiert die Bundesregierung das Recht auf Widerstand, kriminalisiert politische Aktivisten, mit dem Ziel eine politische Basisbewegung wiederum in Europa mundtot zu machen.“

Geladen waren zur heutigen Verhandlung drei Zeugen – zwei Polizeibeamte und ein kurdischer Demonstrationsteilnehmer. Der kurdische Demonstrationsteilnehmer war unter dem Einsatz völlig unverhältnismäßiger Gewalt von diesen beiden und weiteren Polizisten, wegen des angeblichen Tragens einer verbotenen Fahne festgenommen worden. Bei dieser Festnamesituation, in der der Teilnehmer der Brutalität der Beamten ausgesetzt war, soll die Anmelderin interveniert haben. Während sich die beiden Polizeizeugen ganz offensichtlich widersprachen und vor allem der erste Polizeizeuge an entscheidenden Stellen „Gedächtnislücken“ aufwies, konnte er sich an alles, was in die Verurteilungsstrategie von Staatsanwaltschaft und Gericht passte, unwahrscheinlich genau „erinnern“. Die Schilderung dieses Polizeizeugen grenzte dabei ans Absurde – die Anmelderin soll einen Polizisten am Nacken gepackt haben und gleichzeitig mit der anderen Hand versucht haben, den Gefangenen zu befreien.

Der kurdische Demonstrationsteilnehmer schilderte sehr eindrücklich die für ihn persönlich schweren Konsequenzen, der an ihm verübten Polizeigewalt. Der schon zuvor Traumatisierte erlebte durch den Angriff erneut ein schweres Trauma. Er erklärte, noch Monate später unter schweren Schlafstörungen zu leiden und das Gesicht des prügelnden Polizisten nicht mehr aus dem Gedächtnis zu bekommen. Aus diesem Grund hatte er auch im vorrangegangenen Prozess gegen ihn, das Urteil akzeptiert, obwohl er ganz offensichtlich nach Aktenlage das Opfer einer Verwechslung geworden war. Er sah sich aufgrund seiner Erlebnisse an diesem Demonstrationstag nicht mehr in der Lage, dem Beamten ein weiteres Mal gegenüberzutreten, der ihn so schwer traumatisiert hatte und der Justiz, deren einziges Interesse in der Verurteilung des jungen Kurden zu liegen schien.
Die Staatsanwältin fiel durch offen zur Schau gestellte Ablehnung auf, in dem sie während der Befragung des Zeugen lediglich eine Frage beantwortet haben wollte: „Wie lange sind sie schon in Deutschland und ist ihnen ihr Fehlverhalten bewusst gewesen?“ In den Prozesspausen fiel die Staatsanwältin zudem durch abfällige Äußerungen bezüglich des kurdischen Zeugen und offensichtlicher Kumpanei mit den Polizeibeamten auf.

Später – im Plädoyer – der Staatsanwaltschaft wurde der traumatisierte Flüchtling ironisch als „absolutes Opfer“ verhöhnt, während der ihn, nach Augenzeugenaussagen verschiedener DemonstrationsteilnehmerInnen, misshandelnde Polizist als glaubwürdiges Opfer von „Gewalttätern“ aus der Demonstration heraus und vor Allem von der Anmelderin dargestellt wurde.
Dass diese Praxis der Polizeigewalt, Einschüchterung und anschließender juristischer Verfolgung der Opfer keinen Einzelfall darstellt, ist in der aktuellen Amnesty International Kampagne „Mehr Verantwortung bei der Polizei“ gut dokumentiert.

Die Richterin folgte weitgehend der Argumentation der Polizisten und Staatsanwältin und verurteilte die Anmelderin wegen Widerstand und versuchter Gefangenenbefreiung zu 60 Tagessätzen a 30,-. Dagegen werden Rechtsmittel eingelegt.

Das Urteil zeigt den Verurteilungswillen deutscher Gerichte auch bei widersprüchlicher Beweislage(,) gegen linke politische AktivistInnen und Bewegungen. Im Besonderen zeigt sich das(,) an der Repression gegen die kurdische Freiheitsbewegung in der BRD. Nach diesem Prozess bleibt nur noch in Anlehnung an Döblin mit den Worten der Akivistin zu schließen:

„Mir kommt die Inszenierung dieses Prozesses vor, als wenn derjenige, der über den Rasen gelaufen ist verurteilt werden soll, anstatt derjenigen, die unter dem Rasen die Leichen verscharrt haben.“

Berlin, 27.7.2010

Bilder von Demonstration und Polizeiübergriffen:
http://www.flickr.com/photos/pm_cheung/sets/72157622048457210/with/3823775231/ 




... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson


[editiert: 29.07.10, 22:55 von bjk]
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