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Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 15.12.05, 22:27  Betreff: Re: Eine EV hätte überhaupt nicht erlassen werden dürfen, aber  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Baba Yaga
    Trotzdem, BJK, Du wirst diesen Hauptsache - Prozess in diesem Lande nie gewinnen können, nicht weil Du Unrecht hättest, sondern genau wegen des Gegenteils!
Liebe Baba, wir werden das Hauptverfahren mal in aller Ruhe abwarten es ist übrigens ein Zivilverfahren. Die separate Strafanzeige wurde zwar vom Zapfnix-Polizisten gestellt aber ob der Staatsanwalt angesichts des "Beweismaterials" dann auch Klage erhebt, warten wir doch ebenfalls erst einmal in aller Ruhe ab.

Deine PN hab ich erhalten und antworte Dir direkt auf Deinen gmx-account.

Gruß
bjk


[editiert: 15.12.05, 23:06 von bjk]
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 15.12.05, 23:11  Betreff:  Re: Eine EV hätte überhaupt nicht erlassen werden dürfen, aber  drucken  weiterempfehlen




Zusammenhänge einer Einstweiligen Verfügung

kopiert aus: http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Die_einstweilige_Verfugung/body_die_einstweilige_verfugung.html


Die einstweilige Verfügung

In den meisten wettbewerbs- namens- oder kennzeichenrechtlichen Streitfällen geht es primär um die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Im ersten Schritt werden diese Ansprüche durch eine Abmahnung außergerichtlich eingefordert. Werden die Forderungen der Abmahnung (strafbewehrte Unterlassung- und Verpflichtungserklärungen) nicht freiwillig oder nur unzureichend vom Abgemahnten abgegeben, stellt sich die Frage, wie ein Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden kann. Grundsätzlich möglich ist die Einreichung einer Unterlassungsklage. Ein Urteil ist bei normalem Verfahrensgang allerdings frühestens in ein paar Monaten, nicht selten erst nach Jahren zu erwarten. Ein Urteil käme daher oft zu spät, um effektiven Rechtsschutz zu gewähren.

Eine Alternative bietet der vorläufige Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Verfügung. Dieses Verfahren dient dazu ein Streitfall vorläufig (gemeint: bis zur Klärung durch die Hauptsache, also durch das Klageverfahren) zu regeln. Da das ganze Verfahren nur eine vorläufige Regelung darstellen soll, ergeben sich unter dem Gesichtspunkt eines möglichst effektiven Rechtsschutzes (= schneller Rechtsschutz) einige Besonderheiten.


* Der Antragssteller bestimmt das Verfahren durch das Einreichen des Antrages maßgeblich. Die meisten einstweiligen Verfügungen ergehen durch die Gerichte ohne mündliche Verhandlung innerhalb von wenigen Tagen. In diesen Fällen erfährt der Antragsgegner regelmäßig nichts vom dem Antrag, d.h. er hat auch keine Möglichkeit sich im Verfahren zu äußern. Dies erscheint so manchem, der plötzlich per Gerichtsvollzieher eine einstweilige Verfügung überreicht bekommt, sehr bedenklich. Solche Überlegungen müssen aber hinter dem Anspruch auf die Gewährung effektiven d.h. schnellen Rechtsschutzes zurückstehen.
* Glaubhaftmachung statt Beweis: Die Gewährung schnellen Rechtsschutzes erlaubt keine langwierigen Beweisaufnahmen. Daher müssen die Tatsachen, die den Anspruch begründen vorläufig nur glaubhaft gemacht werden. Der Begriff „glaubhaft" bedeutet hier einen geringeren Grad an Wahrscheinlichkeit als ein Beweis erfordert. Die Mittel zu Glaubhaftmachung sind die Vorlage von Urkunden und die Versicherung an Eides Statt. Daneben kommt die Vorlage von Kopien, Parteigutachten, etc in Betracht. In einem Hauptsacheverfahren (Klage) müssen die glaubhaft gemachten Tatsachen, soweit Sie zwischen den Parteien streitig sind, bewiesen werden.

[...]

Widerspruch:
Ist die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung ergangen, dann gibt es die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (wie beispielsweise bei einen Verwaltungsakt). Auf Antrag kann das Gericht aber die Vollstreckung einstellen, bis über den Widerspruch entschieden ist. Zu entscheiden hat das Gericht, das bereits die einstweilige Verfügung erlassen hat. Eine höhere Instanz wird mit dem Widerspruch nicht erreicht. Da die Rechtsfragen bereits bei Erlass der einstweilige Verfügung durch das gleiche Gericht geklärt wurden, kann nicht erwartet werden, dass eine andere Entscheidung ergeht, solange nicht der gegnerische Tatsachenvortrag in Frage gestellt werden kann.

Sinnvoll ist ein Widerspruch insbesondere, wenn

* die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ausgesetzt werden soll.
* eine Aufbrauchfrist für Werbematerialien erreicht werden soll.
* wenn später Berufung eingelegt und damit ein höheres Gericht angesprochen werden soll.
* wenn die Kostenlast aufgrund fehlender Abmahnung ungerechtfertigt erscheint.

weiterlesen unter: http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Die_einstweilige_Verfugung/body_die_einstweilige_verfugung.html


[editiert: 15.12.05, 23:13 von bjk]
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 15.12.05, 23:28  Betreff:  Re: Eine EV hätte überhaupt nicht erlassen werden dürfen, aber  drucken  weiterempfehlen




noch was zum Thema Einstweilige Verfügung:


Stern-Bericht


Serie Online-Recht

Einstweilige Verfügung gefangen: was nun?



Ein beliebtes, weil wirksames Mittel zur Unterbindung rechtswidriger Webinhalte ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Darin steckt das gerichtliche Verbot, eine bestimmte Seite oder auch nur einzelne Inhalte im Internet abrufbar bereit zu halten. Wird das Verbot nicht befolgt, droht ein saftiges Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft. Wer bereits das Vergnügen hatte, in ein jahrelanges quälendes Gerichtsverfahren verwickelt zu sein, wird sich die Augen reiben: Einstweilige Verfügungen ergehen innerhalb weniger Tage. Der Gegner muss nicht angehört werden und es muss auch keine mündliche Verhandlung geben. Überraschungen sind daher nicht ausgeschlossen.


Wo ist die Site überall gespeichert?

Wie aber verhalte ich mich, wenn mir ein Verbot meines Internetauftritts per einstweiliger Verfügung zugestellt wird? Vor allem: Was passiert, wenn meine Seiten noch über dritte Server abgerufen werden können? Fragen, die immer wieder bei Rechtsstreitigkeiten um Internetinhalte auftauchen. In jedem Fall sollte die angegriffene Seite sofort vom Netz genommen werden - nicht erst im Laufe der nächsten Tage. Ob darüber hinaus gehende Pflichten bestehen, beschäftigte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Entscheidung vom 09.09.2002 3 W 60/02). Die untersagte Webseite wurde von dem Schuldner zwar auf dem eigenen Server gelöscht, im Speicher von dritten Servern, etwa über Suchmaschinen, konnte sie aber noch eine Zeitlang abgerufen werden. Der Verfügungskläger beantragte daraufhin die Festsetzung eines Ordnungsgeldes. Das OLG Hamburg schlug sich jedoch auf die Seite des Schuldners. Hat der Schuldner die beanstandete Seite auf dem von ihm verantworteten Server vollständig gelöscht, so ist er nach Ansicht der Hamburger Richter nicht auch noch verpflichtet, im Internet nach Zwischenspeicherungen seiner nicht mehr aktuellen Seite zu suchen oder alle in Frage kommenden Suchmaschinen anzuschreiben. Dies sei schon wegen der Vielzahl der möglichen Adressaten nicht zumutbar. Der Betreiber einer Webseite darf sich vielmehr nach der eigenen Löschung auf eine regelmäßige Aktualisierung anderer Datenbanken verlassen.

weiterlesen unter: http://www.stern.de/computer-technik/internet/508370.html?eid=506366


[editiert: 15.12.05, 23:29 von bjk]
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soyfer

Beiträge: 205

New PostErstellt: 16.12.05, 00:23  Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

Ich denke, mit so was muss man vosichtig sein. Baba Yaga hat vollkommen recht. Hier geht es nicht um selbiges, sondern um das Vollstrecken eines Exempels. Es geht um das Veröffentlichen eines Fotos über eine Polizeiaktion im Internet. Der Polizist ist nicht mehr zu erkennen, um ihn geht es also nicht. Solche Fotos dürfen nicht ins Internet, darum geht es. Und da darf dir kein Richter recht geben.
Würdest du sagen: Ruhm und Ehre der Waffen-SS, klarer Fall, das kann mit nichts verbotenem verwechselt werden, super Sache, das ist erlaubt. Hingegen ist der Spruch "Soldasten sind potenzielle Mörder" strafbar, wenn man nicht hinzufügt, dass man sich hier auf den großen Schriftsteller Kurt Tucholsky beruft, was ich hiermit tue. Der darf das nämlich gesagt haben, weil das ist Literatur und nicht inhaltlich, oder so.

Also, in meinen Augen wird das ein Präzedenzfall, wie man mit Fotos im Internet umgehen kann. Wozu sonst auch eine Summe von 250.000 Euro? Ich denke, auf den Prozess kann man sich nur einlassen, wenn man es sich finanziell leisten kann, ihn zu verlieren (und darauf läuft es hinaus, weil nichts sein kann, was nicht sein darf). Da es allerdings ein für viele wichtiger Prozess ist, sollte man sich umhören, ob da andere noch ein Interesse haben, dass du den Prozess führst und ihn so gewinnen kannst.

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Franz Strambach


New PostErstellt: 16.12.05, 07:35  Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

Guten Morgen zusammen, liebe GenossInnen!

Ja, auch ich habe mich nun hier angemeldet. Ich verfolge die ZapfNIX-Angelegenheit seit längerem. Es ist sehr interessant, was Bullen und Staatsanwaltschaft wegen so einem lächerlichen Bild alles in Bewegung setzen und mit, nach amerikanischen Vorbild, einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro drohen. Geht es von staatlicher Seite her eigentlich immer noch um das unzensierte Bild oder kommt das alles zusammen? Erst das unzensierte Bild, dann die angebliche "Verunglimpfung" des Bullen durch ein süßes Naßhorn, dann die Begründung [?], Menschen, die das unzensierte Bild gesehen haben, wissen ja, welcher Bulle sich dahinter verbirgt und deshalb muss es weg. Tja, alles sehr amüsant. Bin auf jedenfall gespannt auf das endgültige Urteil, welches selbstverständlich positiv für Dich, bjk, sein wird! *THUMBS UP*

Sollte der Bulle recht bekommen, was wir alle mal nicht hoffen, wäre es dann jedem Bullen möglich, bei Veröffentlichung seines/ihres Bildes im Internet, genauso zu verfahren und die Löschung seines/ihres Bildes zu veranlassen?

So... einen schönen Tag im deutschen Kaltland!

Franz Strambach - Pilot für Frieden und Freiheit - http://www.az-badkreuznach.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=1327159

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soyfer

Beiträge: 205

New PostErstellt: 16.12.05, 08:55  Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Franz Strambach
    Sollte der Bulle recht bekommen, was wir alle mal nicht hoffen, wäre es dann jedem Bullen möglich, bei Veröffentlichung seines/ihres Bildes im Internet, genauso zu verfahren und die Löschung seines/ihres Bildes zu veranlassen?
Genau darum wird es wohl gehen. Einführen einer Zensur im Internet.

In dem Bild, um das es geht, ist das Gesicht nicht zu erkennen. Dass es mal zu erkennen gewesen ist müsste im konkreten Fall alleine dadurch unerheblich sein, weil man zur Erinnerung an das alte Bild das neue - das ohne erkennbares Gesicht - nicht benötigt und das neue keinen Rückschluss auf das Gesicht auf dem alten zuläßt. Wenn sich unser Polizist somit beleidigt fühlt, so dürfte das eigentlich nur seine Privatangelegenheit sein. Und da er als staatliche Institution/als staatlicher Repäsentant tätig war, müßte er ein Mensch öffentlichen Interesses sein, womit eigentlich dasselbe gelten müßte, wie für Politiker.

Aber wie gesagt, darum geht es nicht. Es geht darum, dass von jetzt an auch bei Fotos, in denen das Gesicht unkenntlich gemacht wurde, irgendjemand herkommen kann, sagen, er wisse, das sei er und daher müsse das Foto aus dem Internet. Und in Zeiten, in denen Parteien in Regierungen sitzen, die den Einsatz der Bundeswehr in innenpolititischen Fragen befürworten, in Zeiten, wo wir möglicherweise größeren Mengen an Streiks und Demonstrationen entgegensehen, da will sich anscheinend der Staat frühzeitig vorbereiten. Und natürlich fängt man da nicht bei den Großen an, Präzedenzfälle zu schaffen, sondern weniger im Zentrum es Geschehens, weniger bei Gemäßigten, sondern eher bei Leuten, wo die politische Mitte Schwierigkeiten hat, sich zu solidarisieren.

Deshalb und dennoch, Bernd, andere Forenbetreiber geht das genauso an, wie dich. Die können kein Interesse daran haben, dass du den Prozess verlierst.

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 16.12.05, 19:14  Betreff:  Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Franz Strambach
    Guten Morgen zusammen, liebe GenossInnen!
... auch Dir ein herzliches Willkommen


    Zitat: Franz Strambach
    Geht es von staatlicher Seite her eigentlich immer noch um das unzensierte Bild oder kommt das alles zusammen? Erst das unzensierte Bild, dann die angebliche "Verunglimpfung" des Bullen durch ein süßes Naßhorn, dann die Begründung [?], Menschen, die das unzensierte Bild gesehen haben, wissen ja, welcher Bulle sich dahinter verbirgt und deshalb muss es weg. Tja, alles sehr amüsant. Bin auf jedenfall gespannt auf das endgültige Urteil,
... tja, es ist ein laufendes Verfahren und da möchte ich nicht gleich alles offenlegen, 's könnte ja gegen mich verwendet werden und dann würden es beim Hauptsacheverfahren womöglich gleich 500 statt wie bisher "nur" 5o Seiten "Beweismaterial" ...


    Zitat: Franz Strambach
    So... einen schönen Tag im deutschen Kaltland!
wieso Kaltland? Ich find's derzeit höchst angenehm, so wie mir zapfnixmäßig eingeheizt wird, hab ich g'rad die richtige Betriebstemperatur

Sag mal, bist Du's wirklich, nur mal so gefragt

bis die Tage
bjk
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 16.12.05, 19:29  Betreff:  Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: soyfer
    In dem Bild, um das es geht, ist das Gesicht nicht zu erkennen. Dass es mal zu erkennen gewesen ist müsste im konkreten Fall alleine dadurch unerheblich sein, weil man zur Erinnerung an das alte Bild das neue - das ohne erkennbares Gesicht - nicht benötigt und das neue keinen Rückschluss auf das Gesicht auf dem alten zuläßt. Wenn sich unser Polizist somit beleidigt fühlt, so dürfte das eigentlich nur seine Privatangelegenheit sein. Und da er als staatliche Institution/als staatlicher Repäsentant tätig war, müßte er ein Mensch öffentlichen Interesses sein, womit eigentlich dasselbe gelten müßte, wie für Politiker.
lieber soyfer, wie eben schon gesagt, es ist ein laufendes Verfahren ... ich maile Dir demnächst privat mehr darüber!


    Zitat: soyfer
    Und natürlich fängt man da nicht bei den Großen an, Präzedenzfälle zu schaffen,
na na, mach mich mal nicht gar so klein, ich bin immerhin einen Meter achtzig groß


    Zitat: soyfer
    wo die politische Mitte Schwierigkeiten hat, sich zu solidarisieren.
da ist was dran ... ... ... und leider nicht nur bei der politischen Mitte ...


    Zitat: soyfer
    Deshalb und dennoch, Bernd, andere Forenbetreiber geht das genauso an, wie dich. Die können kein Interesse daran haben, dass du den Prozess verlierst.
... sagen wir's mal so, ... hmm, jetzt hab ich den Faden verloren ...

Gruß nach Wien
bjk
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bjk

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New PostErstellt: 16.12.05, 19:34  Betreff:  Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: soyfer
    Deshalb und dennoch, Bernd, andere Forenbetreiber geht das genauso an, wie dich. Die können kein Interesse daran haben, dass du den Prozess verlierst.
... in diesem Zusammenhang ist vielleicht ganz interessant, unser Forum hatte gestern rund 1.600 Besucher ...

... also soo klein sind wir hier auch wieder nicht - oder!

bjk


[editiert: 16.12.05, 19:35 von bjk]
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unGEZogen

Beiträge: 63
Ort: Erde


New PostErstellt: 18.12.05, 14:08  Betreff: Re: Eine EV hätte überhaupt nicht erlassen werden dürfen, aber  drucken  weiterempfehlen

nicht nur unGEZogen sondern skandalös


Wenn hier nachzulesen ist, dass drei richter eines landgerichts eine einstweilige verfügung erlassen haben, nur um angeblich die persönlichkeitsrechte eines polizisten zu schützen, nur weil dessen anwalt das so behauptet hat und ohne den beschuldigten zuvor anzuhören, dann sag ich mir ganz unGEZogen, da haben sich der vermeintliche rechtsstaat brd und seine in prozessfluten angeblich erstickende gerichtsbarkeit wieder einmal mehr ad absurdum geführt.

Wenn desweiteren hier nachzulesen ist, dass es sich lediglich um die veröffentlichung in zwei internet-plattformen eines allerwelt-demofotos minderer qualität handelt, auf dem angeblich besagter polizist deutlich erkennbar gewesen sein soll, jetzt ist das foto ja verschwunden, dann frag ich mich ganz unGEZogen, welcher korpsgeist hat diese richter eines landgerichts dazu bewogen, offensichtlich in gemeinschaft vereint ein exempel zu statuieren und volles rohr mit kanonen auf spatzen zu schießen?

Wenn hier auch noch nachzulesen ist, dass geldsummen von mehr als einer viertelmillion euro nur wegen eines polizisten-fotos, das ausser diesem selber sonst niemanden interessiert hätte, hier von seiten des anwalts und des landgerichts im spiel sind, dann frag ich mich ganz unGEZogen, soll hier abgezockt oder recht gesprochen werden?

Wenn dann aber in den medien bundesweit nachzulesen ist,
dass ein exkanzler lehrer als faule säcke bezeichnet hat,
dass dieser exkanzler und sein ex-aussenminister den kosovakrieg angezettelt haben,
dass beide mindestens mitwisser und vielleicht sogar handlanger von us-völkerrechtsverbrechern waren,
dass ein ex-arbeitsminister alg-II-empfängerInnen pauschal als parasiten und sozialschmarotzer beschimpft und verhöhnt,
und wenn dann in den medien bundesweit nachzulesen ist, dass staatsanwälte und gerichte trotz vieltausendfacher begründeter anzeigen durch brd-bürgerInnen jede strafverfolgung ablehnen und gar nicht erst ermittlungen aufnehmen, dann frag ich mich ganz unGEZogen, wie verkommen ist dieses system, das wegen eines lächerlichen fotos gleich ein landgericht beschäftigt und den fotografen mit derartig obskuren sanktionen belegen will?

Wenn hier nachzulesen ist, dass daneben auch noch ein strafverfahren laufen soll, dann sag ich mir nur noch ganz unGEZogen, jagen wir diese ganze verfilzte mischpoke endlich zum teufel !!!

advent, advent,
unter eurem arsch es brennt !

schalom



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