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soyfer

Beiträge: 205

New PostErstellt: 10.02.06, 00:11     Betreff: Re: Juergen von Manger, Albert Einstein und Rabindranâth Thâkur

    Zitat: Isquierda
    Du kannst anzweifeln, was immer du willst. Dennoch wirst du nicht umhin kommen, die allgemeine Akzeptanz der von mir gelieferten Definitionen zu erkennen. Was für dich nicht plausibel ist, muß noch lange nicht falsch sein.
Ist das Dogmatismus? Aussage: auch wenn du nein sagst, wirst du ja zugeben müssen, weil du nicht irren kannst? Es nicht sein kann, was nicht sein darf?
Es gibt eine Ebene, da kann man nur nach Plausbilität beurteilen, weil sehr häufig, wenn einem ein formales Raster einen Wahrheitsgehalt vorgibt, der aber gar nicht plausibel ist, dann steckt da mindestens ein Axiom dahinter, das mit der Realität nicht übereinstimmt. Natürlich, wenn etwas nicht plausibel ist, muss noch lange nicht falsch sein. Aber es gibt einen "plausiblen" Grund, das (nicht formal, sondern inhaltlich) zu prüfen.

Hier will ich neben Formallogik und Mathematik auf eine dritte Ebene verweisen, in der formal geprüft wird: die Rechtsprechung. Gerade hier hat man die Erfahrung gemacht, dass man nicht einfach alles über einen Kamm scheeren kann. Neben Strafbemessungsspielräumen und keinem starren System, nach dem Motto 1+1=2 wird versucht, jeden Fall individuell zu bewerten. Aber es gibt dann doch noch eine Ebene, die man im Deutschen nennt:
Recht und BILLIG. Billig heißt, es ist zwar formal gegen das Gesetz, aber die, die das Gesetz schufen können nicht der Ansicht gewesen sein, in diesem Fall entsprechend dem Recht zu urteilen, weil das Recht ein starres Raster ist und auf das reale Leben nur sehr unvollkommen angewendet werden kann.

Diese Billigkeit, die ja nichts anderes bedeutet, ein Schritt zurückzugehen und das formale System kritisch zu begutachten, zu hinterfragen suchen, diese Billigkeit in Bezug auf die Erarbeitung von Wahrheitsgehalten, die fehlt deinem und vielen anderen formallogischen Denksystem.

    Zitat: Isquierda
    Wen meinst du mit "alle", für die ein Konsensbeschluß in der Basisdemokratie wirksam sein wird?
All die, die freiwillig zustimmten, und somit auch die, die ihre Meinung in der Zwischenzeit änderten.

    Zitat: Isquierda
    Was ist bitte ein "basidemokratischer Gruppenzwang"?
Wozu wolltest du noch den Minderheitenschutz? Zum Schutz der Minderheit für die Erfüllung einer Konsensentscheidung ja nicht, weil dem Konsens alle zustimmten und alle die größtmögliche Mehrheit und die kleinstmögliche Minderheit ist. Nein, den Minderheitenschutz brauchst du für die Zeit VOR dem Konsensentschluss, wo eine Mehrheit sagt ja und eine Minderheit nein. Und dann sagtest du was von Übergangssystem zu deinem Entwurf. So kann ich das nur auffassen, um sicherzustellen, dass da jemand der ungelernten Neuanarchisten Unsinn macht, hält man sie über die formalen (und eben nicht informellen) Konsensentscheidungen im richtigen Fahrwasser und führt sie in ein freieres Stadium durch Erlernen freier Strukturen, also eben Konsensentscheidungen, integration in politische Entscheidungen (kein, die da oben werden es schon richten usw.). Die Basisdemokratie dient - so habe ich die "Übergangsgesellschaft" von dir - zum Erlernen der Anarchie und hält die Erlernenden ein wenig auf Anarchiekurs. Mag sein, dass ich das falsch verstanden habe, aber So habe ich es nun mal aufgefasst.

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