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Aber die Kirche tut doch so viel Gutes ... ... ...

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bjk

Beiträge: 6059
Ort: Berlin


New PostErstellt: 20.07.08, 16:01  Betreff:  Kreuz und Hakenkreuz  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2008/07-19/064.php


Kreuz und Hakenkreuz

Vor 75 Jahren wurde das Reichskonkordat geschlossen


Von Kurt Pätzold


Am 20. Juli 1933 unterzeichneten im Vatikan der Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli – vordem mehrere Jahre Nuntius in Deutschland, ab 1939 Papst Pius XII. – und der deutsche Vizekanzler Franz von Papen, Hitlers Stellvertreter in dessen Eigenschaft als Regierungschef, ein Abkommen: das sogenannte Reichskonkordat, mit dem die Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich auf eine vertragliche Basis gestellt wurden. Am 10. September erfolgte der Austausch der Ratifikationsurkunden, und der Vertrag trat in Kraft. Zwei Tage später wurde ein Reichsgesetz beschlossen, das den Innenminister ermächtigte, das Weitere zu regeln. Seit dem Ende des Kaiserreichs 1918 hatte die päpstliche Diplomatie versucht, mit den Regierungen der Weimarer Republik zu einer derartigen Abmachung zu gelangen, war dabei jedoch nicht an ihr Ziel gekommen. Jedoch hatten die Landesregierungen von Bayern (1924), von Preußen (1929) und von Baden (1932) mit dem Vatikan vertraglich geregelt, welche Rechte und Pflichten die jeweiligen Seiten gelten ließen und übernahmen.

Das aufgewertete Regime

Keine Frage, daß das Bekanntwerden dieses Schritts der katholischen Kirche, gegangen in einem Augenblick, da dem neuen Regime in Deutschland in vielen Staaten und namentlich in denen seiner unmittelbaren Nachbarn Mißtrauen und Ablehnung entgegenschlug, weithin Aufsehen erregte. Das sollte er nach den Interessen der Hitler-Regierung auch, die schon kurz nach ihrem Antritt die Chance gesucht hatte, Reputation auf jede denkbare Weise zu gewinnen. Es lag in dieser Absicht, daß Hitler in seiner Regierungserklärung am 23. März in der Kroll-Oper u. a. versicherte, daß das Christentum das »unerschütterliche Fundament des sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes« bleiben werde. Zwei Tage zuvor, am »Tag von Potsdam«, hatten sich die Abgeordneten, je nach ihrem Bekenntnis vor dem Weg in die Garnisonkirche zu Gottesdiensten in eine der beiden christlichen Kirchen begeben und dort für ihr Ja zum Begräbnis der Weimarer Republik den Segen empfangen.

Keine Frage, Ansehen und Geltung der neuen Machthaber waren dadurch erheblich gehoben, daß der Vatikan mit seiner hohen Autorität ihnen bescheinigte, verläßliche Partner eines Abkommens zu sein, das den Schutz des Glaubens und die Bewegungsfreiheit der Kirche garantierte und gleichzeitig die Pflichten der Geistlichen gegenüber dem Staat fixierte. Ganz überraschend war diese Verständigung nicht gekommen. Schon am 12. April 1933 hatte Papst Pius XI. Vizekanzler Papen und mit diesem Hermann Göring, den Reichsminister und Mann auf dem Platz zwei in der Führerhierarchie der NSDAP, in Privatau­dienz empfangen. Zu derlei Beziehungen verstand sich bis dahin kein Staatsmann einer bedeutenden europäischen Macht.

Später, als der Zwang zur Rechtfertigung dieses Abkommens entstanden war, ist erklärt worden, es sei aus Sorge um die Zukunft der Kirche und die Glaubensfreiheit ihrer Anhänger geschehen. Doch ließ das nur fragen, was die Obrigkeit in Rom und ihre Berater in Deutschland von der Führungsgruppe eigentlich hielt, die in Berlin an das Staatsruder gelangt war. Daß der Heilige Stuhl über sie, ihre Ideologie und Praktiken unzureichend informiert gewesen sei, ließ sich zwar sagen und schreiben, aber schwer glaubwürdig machen. Die Kunde von den Verfolgungen, den Konzentrationslagern (offiziell befanden sich 27000 Menschen zum Zeitpunkt des Abkommens in ihnen), den Drangsalierungen der Juden, den Fluchten der Nazigegner ins rettende Ausland, den Bücherverbrennungen war fraglos auch in die abgeschiedenen Gemächer des Vatikans und zu dessen Deutschland-Experten gedrungen. Und die Bischöfe von Breslau bis Trier konnten die Reden Görings, gespickt mit brutalen Drohungen gegen alle Widersacher, ebensowenig überhört haben, wie ihnen die Praxis der durch sie angefeuerten Sturmabteilungen entgangen sein konnte, jene blutigen Orgien, die sich nicht wie später »im Osten«, sondern unfern ihrer Bischofssitze zutrugen.

Von aktuellem Schwergewicht war der Vertrag im Reichsinnern mit seiner Wirkung auf das nach Millionen zählende treukatholische Volk. Das hatte bislang und noch im März 1933 ohne schwerwiegende Einbußen die Parteien gewählt, die ihnen auch von ihren Priestern als die allein akzeptablen und unterstützungswürdigen bezeichnet worden waren, das Zentrum und seine bayerische, sich als Volkspartei bezeichnende Schwester. Die beiden Organisationen des politischen Katholizismus, die in der Republik wiederholt Reichskanzler gestellt hatten, zuletzt den inzwischen ebenfalls außer Landes geflohenen Heinrich Brüning, und an der Mehrzahl ihrer Regierungen beteiligt gewesen waren, hatten sich wenige Tage vor der Unterzeichnung des Konkordats selbst aufgelöst und sich ruhmlos auch dadurch aus deutscher Geschichte verabschiedet, daß sie – in Übereinstimmung mit dem Text des Konkordats – ihre Anhänger dazu aufriefen, sich hinter die »nationale Regierung« zu stellen.

»Gebt dem Führer ...«

- Nun waren die deutschen Katholiken also mehrfach und eben auch durch den Papst, dessen Platz damals Pius XI. besetzte, zur Befolgung des Grundsatzes gedrängt: »Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist« (Matthäus 22,21), mithin zu striktem Gehorsam gegenüber der staatlichen Obrigkeit verpflichtet. Katholiken, wenn sie sich nicht schon durch vorherige Winke ihrer Bischöfe oder eigene Entschlüsse dazu gefunden hatten, zum Kreuz auch das Hakenkreuz zu akzeptieren, wurden in die Reihen der rasch wachsenden Gefolgschaft des Regimes beordert. Was von ihnen erwartet wurde, ließ sich unmißverständlich im Artikel 16 des Vertrages lesen, der den Text für den Treueid enthielt, den Bischöfe »in die Hand des Reichsstatthalters bzw. des Reichspräsidenten« zu leisten hatten, bevor sie von ihrer Diözese Besitz ergriffen: »Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande (...) Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.«

Damit war eine Norm für das Verhältnis der Katholiken zur sich etablierenden Diktatur formuliert. Zu deren Einhaltung sollten die jüngsten Gläubigen bei Zeiten erzogen werden, wie Artikel 21 bestimmte, der vom Religionsunterricht an den allgemeinbildenden Schulen handelte: »Im Religionsunterricht wird die Erziehung zu vaterländischem, staatsbürgerlichem und sozialem Pflichtbewußtsein aus dem Geiste des christlichen Glaubens (...) mit besonderem Nachdruck gepflegt werden, ebenso wie es im gesamten übrigen Unterricht geschieht.« Nebenbei war in diesem Text den Machthabern um Hitler ein Dienst dadurch erwiesen, daß ihnen attestiert wurde, ihr Regiment sei »verfassungsmäßig gebildet« worden, und damit eines ihrer Trugbilder gestützt, auf daß sie bei allem Gerede von der »nationalsozialistischen Revolution« doch und namentlich für ihre Auslandspropaganda Wert legten. Diese Deutung, die sich in mancher Geschichtsliteratur bis heute finden läßt, verficht den grotesken Standpunkt, daß die Übergabe der Macht an eine Politikergruppe, die erklärtermaßen die existierende Verfassung beseitigen will, mit eben dieser Verfassung vereinbar wäre.

Es konnte kein Zweifel sein, daß die Machthaber die neue Situation unverzüglich und weidlich ausbeuten würden. Das geschah beispielsweise im November 1933, als nachträglich zur Zustimmung zum schon erfolgten Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund und der Wahl eines neuen Reichstags gerufen wurde. Prompt plakatierte die NSDAP im »Traditionsgau« München-Oberbayern, einer Gegend des Reiches mit nahezu ausschließlich katholischer Bevölkerung, einen Text mit der Frage: Warum ein Christ Hitler wählen müsse und begründete das mit den Verweisen auf die Zusicherungen des Konkordats. Opposition oder gar der Schritt in den antinazistischen Widerstand bedeuteten eine Verletzung der Forderung nach Staatstreue und Unfolgsamkeit auch gegenüber der kirchlichen Obrigkeit.

Eine Wende mit Folgen

Die nun bezogene Haltung des Vatikans und der deutschen Bischöfe war eine Kehrtwende. Denn wenn Führer des politischen Katholizismus, Priester und höhere Autoritäten der Kirche, die selbst nichts weniger als eine demokratische Einrichtung darstellt, an manchen Seiten dieses »Nationalsozialismus« auch Gefallen gefunden hatten, in erster Linie an dessen Frontstellung gegen den »gottlosen Bolschewismus« und gegen alle Richtungen der emanzipatorischen Arbeiterbewegung, so lagen zwischen beiden doch Differenzen ernster Natur genug. Indessen: Frühere Warnungen und Abmahnungen, ja an die Gläubigen gerichtete Verbote der Kirchenführer, sich von der NSDAP und ihren Gliederungen fernzuhalten, waren widerrufen oder außer Kraft gesetzt.

Das höchste Gremium der Kirche in Deutschland, die Fuldaer Bischofskonferenz, hatte diesen Wandel eingeleitet und nach einer telegrafischen Verständigung zwischen ihren Angehörigen, deren Zeugnisse sich im Archiv ihres Vorsitzenden, des Kardinals und Breslauer Erzbischofs Adolf Bertram befinden, die dem Kirchenvolk bis dahin auferlegten Verbote zurückgenommen. Das war am 28. März 1933 geschehen, fünf Tage nach der Annahme des Ermächtigungsgesetzes im Reichstag, das mit den Stimmen der katholischen Zentrumspartei und ihrer bayerischen Schwester die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten hatte, die anders nicht zu erreichen gewesen wäre. Katholiken war von da an nicht mehr untersagt, sich einer der Organisationen der NSDAP anzuschließen, ausgenommen, was dem veröffentlichten Text bei aller Umschreibung unschwer entnehmen ließ, der Schutzstaffel (SS), die wegen des in ihr gepflegten Rassedünkels ausgenommen wurde. Diese Entscheidung machte nun auch für den kirchentreuen Volksteil den Weg frei, sich in die Reihen derer zu begeben, die wegen ihres frühen und berechnenden Hineindrängens in die Naziorganisationen als »Märzgefallene« bezeichnet wurden.

Gemiedene Fragen

Heftig ist unter Geschichtsschreibern, deren Gegenstand die Geschichte der katholischen Kirche und des politischen Katholizismus bildet, darüber gestritten worden, ob die Zustimmung zur Liquidierung der Republik – denn das war Kern und Ziel dieser die Verfassung von 1919 auf den Müllhaufen der Geschichte befördernden Ermächtigung – durch die katholischen Abgeordneten nicht wie eine Planierraupe den Weg zum Reichskonkordat freigemacht habe oder eben die für dessen Abschluß zu entrichtende Anzahlung darstellte. Über diesen an den Akten nicht zu entscheidenden Streit und die Erörterung der Frage, wie diese Abmachung zustande gekommen sei, ist die Debatte darüber in den Hintergrund gelenkt worden, wie sich der Vatikan überhaupt darauf einlassen konnte, der sich im Prozeß ihrer Etablierung befindlichen Nazimacht derart Verfestigungshilfe zu leisten und das allein aufgrund von deren doch eher zu bezweifelnden Versprechungen.

Warum und wie konnten die Vorbehalte und Ablehnungen, die auf seiten der Kirche mit guten Gründen gegen die deutsch-faschistische Ideologie existierten und sich in scharfen und verwirklichten Drohungen gegen Katholiken äußerten, die in den Reihen der NSDAP als Aktivisten hervortraten, so rasch aufgegeben werden? Selbst noch 1932 war von jenen Theoretikern und Ideologen der katholischen Kirche, die einem Regierungsbündnis von Zentrum und Nazipartei Raum zu schaffen trachteten, es als conditio sine qua non angesehen worden, daß sich Hitler samt seiner Mitführer von der Rassenideologie lossagte, die dem Anspruch der Kirche schroff widersprach, Hirte aller Menschen zu sein, die jedenfalls vor Gott gleich seien. Vergangen? Vergessen? Jedenfalls – vorüber.

Sich auf Tatbestände einzulassen, die diese Fragen hervorrufen, macht in Deutschland noch immer Schwierigkeiten, wo der selbstkritische Umgang mit der Geschichte zwar Tag für Tag gefordert wird, freilich immer mehr nur hin in eine politische Richtung und von einem Adressaten: der und den Linken. Am besten, man läßt sich auf die heiklen Fragen nicht ein, mögen sich auch die beiden Autoren eines 2000 in Bamberg erschienenen, den Zeitraum der Weimarer Republik und die Nazijahre umfassenden Schulgeschichtsbuchs gesagt haben. Und das an einem Orte, an dem seit 1818 ein Erzbistum existiert und an dem 2007 das tausendjährige Bestehen des Bischofssitzes gefeiert werden konnte. Kurzum, das Reichskonkordat hat es diesem Lehrbuch zufolge nicht gegeben und – mehr noch – während der meist Deutschlands »dunkle Jahre« genannten Nazizeit auch keine Kirchen, will man dafür nicht ersatzweise die Erwähnung zweier Ausnahmeerscheinungen, des Bischofs von Münster, Graf Galen, und des evangelischen Pastors Martin Niemöller, nehmen. So kann man lästige Fragen auch loswerden, solche zur Militärseelsorge beispielsweise oder zum »Kreuzzug gegen den Bolschewismus«, deren Beantwortung auch das meist geschönte Bild des Kirchenfürsten aus westfälischem Adelsgeschlecht ins vergangene Wirkliche stellen würde. Denn von Galen, der allein als Verteidiger allen menschlichen Lebens erinnert wird, hat mit Erklärungen von 1939 und 1941 geholfen, junge Deutsche zum Kriegs- und Frontdienst zu rufen, um »das Vaterland zu schirmen«, und namentlich ihrem Kampf gegen »die Pest des Bolschewismus« seinen Segen erteilt. Zudem hilft die Tabuisierung von Fragen womöglich, verkaufshindernde Einsprüche gegen Schulbuchtexte seitens staatlicher oder auch kirchlicher Behörden zu vermeiden. So genießt, wo von der Kirche insgesamt gehandelt wird, jenes Verfahren den Vorzug, daß Konflikte von Kirchenoberen mit der Macht hochgespielt und insbesondere die Einschränkungen der Aktionsräume der Kirchen und die Verfolgungen von Gläubigen dargestellt werden.

Gegensätze, Konflikte

In der Tat waren Verletzungen des Abkommens durch kirchenpolitische Maßnahmen der Machthaber und durch eigene Aktionen von Führern auf mittlerer Ebene und durch das nazistische Fußvolk namentlich im Vorkrieg eine Alltagserscheinung. Die traten deutlich hervor, denn in seinem 34 Artikel und dazu mehrere Erläuterungen umfassenden Text war keine Tätigkeit und Interessen der Kirche oder einer ihrer Einrichtungen betreffende Frage ausgelassen, seien es die Gottesdienste, der Religionsunterricht an den Schulen, die Ausbildung an den katholisch-theologischen Fakultäten, das Leben der Orden, das kirchliche Eigentum, die Existenz katholischer Verbände, die Finanzierung der Kirche durch Steuern usw. Streitfragen in der Auslegung des Fixierten waren da kaum möglich. Selbst für den gedachten und von den päpstlichen Autoren des Textes offenbar erwarteten Fall der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht, eine eklatante Verletzung des Versailler Vertrages von 1919, war vorgesorgt. Ein geheimer Zusatz regelte, wie es dann um den Wehrdienst von Geistlichen und speziell unter den Bedingungen einer Mobilisierung stehen werde, wer von ihm ausgenommen sei und wer ihn als Sanitätssoldat abzuleisten habe.

Es gehört viel Glaubensfähigkeit dazu anzunehmen, daß im Vatikan nicht vorhergesehen wurde, daß sich die Machthaber dieses Nazireiches an die Bestimmungen des feierlich geschlossenen Abkommens nicht halten würden, sobald sie ihre Positionen im Inland wie auf internationalem Feld gefestigt hatten. Am frühesten standen sich die Vorsätze und Inhalte bei der Erziehung und Ausrichtung der Jugend gegenüber, worauf die NSDAP mit dem 1933 zum Reichsjugendführer ernannten Baldur von Schirach ungeteilten Anspruch erhob. Folglich wurde die Tätigkeit der kirchlichen Verbände unter den Angehörigen der jungen Generation, zu der bis dahin vielerlei gemeinschaftliche Unternehmen und Erlebnisse gehört hatten, darunter Sport- und andere gesellige Veranstaltungen wie Wanderfahrten und Zeltlager, zunehmend eingeschränkt und behindert.

Hitlers und seiner Mitführer Vorstellungen von der geistigen, physischen und emotionalen Verfassung namentlich des männlichen Teils der Jugend wichen von den Zielen der Kirche nicht nur ab, sondern waren diesen entgegengesetzt. Der Diktator wollte eine Jugend, die keine höhere Autorität anerkannte als die seine, die jedem seiner Befehle bedingungslos folgte, die ihr Gewissen an ihn, den Gewissenlosen, abgetreten hatte, die bereit war, die Lebensrechte aller und jeder, die ihr auf dem geplanten Eroberungszug begegnen würden, zu mißachten, und das ohne zu fürchten, dafür lebend oder tot je zur Verantwortung gezogen zu werden. Das vertrug sich mit den Dogmen der christlichen Morallehre nicht. Wer die vollkommen ernst nahm und jenen außergewöhnlichen Grad an Mut aufbrachte, der dazu notwendig war, ihnen gemäß zu handeln, zog nicht in diesen Krieg und endete unter dem Fallbeil.

Die katholische Kirche in Deutschland bekam ihre Märtyrer. Nur dürfte die Erinnerung an sie nicht dazu benutzt werden, die Vorgeschichte dieses Märtyrertums zu beschweigen. Sie begann nicht erst 1933, sondern schon vordem, mit der Herstellung der guten Beziehungen zwischen dem Vatikan und dem an die Macht gelangten italienischen Faschismus. Sie wurden am 11. Februar 1929 in den Lateran-Verträgen fixiert, die zwischen dem Papst Pius XI. und dem italienischen König Viktor Emanuel III. durch dessen Bevollmächtigte, den Kardinalstaatssekretär Pietro Gasparri und den »Herrn Cavalliere Benito Mussolini«, abgeschlossen wurden. Mit ihnen war der seit 1870 existierende, als »römische Frage« umschriebene Streit zwischen Italien und dem Vatikan beigelegt worden. Indessen und anders als das Reichskonkordat vier Jahre später vermied dieser Vertrag zur Kennzeichnung der beiderseitigen Beziehungen jede überschwengliche Formulierung. Im Text von 1933 aber war in der Präambel die Absicht erklärt, »die zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern«.

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zum Thema passender Link (Einschub von bjk):

hier klicken > Bayern kürzt Unterricht über NS-Zeit


Der neue bayerische Lehrplan für das Fach Geschichte sieht in den zwei Oberstufenjahren des Gymnasiums nur noch insgesamt sieben Schulstunden zur NS-Geschichte vor, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Auch die Weimarer Republik werde in dem Zeitraum nur noch in sieben Schulstunden behandelt. Für den Nahost-Konflikt seien hingegen 10 Stunden vorgeschrieben, für das "Leben in der entstehenden Industriegesellschaft des 19. Jahrhunderts" sogar 14 Stunden.
weiterlesen unter: http://www.tagesspiegel.de/politik/international/Bayern-NS-Zeit;art123,2575528



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!

[editiert: 20.07.08, 16:13 von bjk]
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Detlef

Beiträge: 4

New PostErstellt: 14.01.09, 01:20  Betreff: Re: Aber die Kirche tut doch so viel Gutes ... ... ...  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Dazu läßt sich auch das Buch von Karl Heinz Deschner:

Die Politik der Päpste im 20 Jahrhundert empfehlen.

http://www.deschner.info/de/werk/31/kurzbeschreibung.htm

Nach diesem Buch glaubte ich nie mehr, dass die Kirche im 3. Reich nur Mitläuferin der Nazis gewesen war. Kirchen waren von Nazis nie zu erpressen. Das wussten Nazis ganz genau und deshalb kauften sie die Kirchen durch Reichskonkordate.


[editiert: 14.01.09, 01:26 von Detlef]
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bjk

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New PostErstellt: 26.12.09, 23:27  Betreff:  ... aber die Kirche tut doch so viel Gutes  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

kopiert aus: http://www.neues-deutschland.de/artikel/161766.im-zweifel-fuer-die-kirche.html



Von Ingolf Bossenz

Im Zweifel für die Kirche?


Der Sonntagsstreit und andere Streiflichter eines Kulturkampfes


Pünktlich zum Beginn der Weihnachtszeit konnten die beiden christlichen Großkirchen einen wichtigen juristischen Sieg verbuchen. Am 1. Dezember gab das Bundesverfassungsgericht den Beschwerden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und des Erzbistums Berlin gegen die Ladenöffnungsmöglichkeiten in Berlin speziell an allen vier Adventssonntagen statt und verwarf diese Praxis als nicht verfassungsgemäß.

Auch die Gewerkschaften begrüßten das Urteil und in den Medien wurde es überwiegend positiv kommentiert. Ein Riegel gegen hemmungslosen Konsumismus, gegen immer rigorosere Ausbeutung der im Handel Beschäftigten – was wäre an einer solchen »vernünftigen« Entscheidung der Karlsruher Richter auszusetzen?

Indes: Den klagenden Kirchen ging es mitnichten um den Schutz der Verkäuferinnen und Verkäufer. Das wäre auch kaum zu erwarten angesichts der restriktiven arbeitsrechtlichen Regelungen für Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen, die hierzulande erheblich zu den für sonstige Arbeitnehmer anwendbaren Bestimmungen differieren. Es ging um die Kirchen selbst. Und um deren Betroffenheit von der Berliner Regelung, die das Gericht ausdrücklich anerkannte. Doch worin eigentlich liegt diese Betroffenheit? Eine Beeinträchtigung religiöser Veranstaltungen ist nicht erkennbar. Die hauptsächliche Zeit für Gottesdienste ist der Vormittag und die Geschäfte öffneten an den Sonntagen erst ab 13 Uhr.

Laut dem erstaunlichen Fazit des Bundesverfassungsgerichts liegt die Betroffenheit der Kirchen darin, »dass sich durch die in Rede stehenden Ladenöffnungszeiten generell der Charakter der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe, aber auch der Besinnung verändert, weil diese Tage auch in ihrer Ganzheit als Tage der Ruhe und der seelischen Erhebung religiöse Bedeutung für die Beschwerdeführer haben«. Das Gericht zitiert zur Untermauerung seiner Argumentation sogar die entsprechende Bibelstelle »... am siebten Tage sollst Du ruhen, ...«.

Es ging den Kirchen also – und das ist alles andere als erstaunlich – darum, die eigene Sicht der Sonntage »in ihrer Ganzheit« juristisch als gesellschaftlich gültige Deutungshoheit legitimieren zu lassen. Was vollauf gelang. Zudem mit einem weitgehend positiven Echo, das allerdings diese religionspolitischen Implikationen so gut wie völlig ausblendete.

Der Rechtswissenschaftler Gerhard Czermak erläuterte gegenüber ND, was »ärgerlich an dem Urteil ist«. Dessen Lektüre, so der ehemalige Verwaltungsrichter und Verfasser eines bislang singulären Lexikons zu Religion und Weltanschauung*, verstärke wieder einmal »den Eindruck, es gelte immer noch der Grundsatz ›in dubio pro ecclesia‹ (im Zweifel für die Kirche)«. Die Entscheidung lasse an einzelnen Stellen »klar erkennen, dass die Förderung speziell christlicher Tradition dem Gericht nicht fern liegt«. Dem Sonn- und Feiertagsschutz werde eine religiöse Teilkomponente zuerkannt. Czermaks Resümee: »Vergessen wird die alte Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts, dass alle Verfassungsbegriffe im nur weltlich legitimierten Staat nur säkular verstanden werden dürfen, auch wenn der Staat auf Religion und Weltanschauung – gleichberechtigt – Rücksicht nimmt.«

Im Zweifel für die Kirche? Am 24. September wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Beschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Deutschland ab, nachdem dies ein Jahr zuvor bereits das Bundesverfassungsgericht getan hatte. Bekanntlich ist es auch hierzulande üblich, Säuglinge per Taufe zu Mitgliedern der Kirchen zu machen. Wer die Zwangsmitgliedschaft im fortgeschrittenen Alter aufkündigen möchte, muss seinen Wunsch nicht etwa gegenüber dem zuständigen Pfarrer, sondern gegenüber einer staatlichen Stelle – in der Regel ist dies das Standesamt – erklären. Abgesehen von der Merkwürdigkeit, dass die Kirchen die einzigen Vereine sind, deren Verlassen dem Staat anzuzeigen ist, kostet diese Praxis in den meisten Bundesländern die Austrittswilligen auch noch Geld – bis zu 50 Euro (Baden-Württemberg). Der Staat erschwert also einerseits die Aufkündigung der Kirchenzugehörigkeit. Andererseits verdient er an denen, die sich davon nicht abschrecken lassen. Manus manum lavat.

Solche über Jahrhunderte bewährte deutsche Tradition der einander waschenden Hände von »Thron und Altar« wurde erst jüngst auf hoher politischer Ebene bekräftigt. Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, und Hermann Gröhe, neuer CDU-Generalsekretär, würdigten bei einem Treffen die Zusammenarbeit zwischen Politik und Kirche. Das »vertrauensvolle Miteinander« zwischen Bischofskonferenz und CDU werde fortgesetzt, hieß es aus der CDU-Pressestelle. Demnach begrüßten Zollitsch und Gröhe, dass den Kirchen im Koalitionsvertrag »eine unverzichtbare Rolle bei der Vermittlung der unserem Gemeinwesen zugrunde liegenden Werte« zugesprochen worden sei.

Diese Festschreibung »einer unverzichtbaren Rolle« der Kirchen im Koalitionsvertrag ist besonders pikant, als ja einer der beiden Koalitionspartner die FDP ist. Ausgerechnet diese Partei war nämlich einst – lang ist’s her: 1974 – auffällig geworden durch ein von ihrem Bundesparteitag verabschiedetes Thesenpapier »Freie Kirche im freien Staat«, das mit Blick vor allem auf die Stellung der beiden Großkirchen unter anderem folgende Essentials enthielt:

– Der Körperschaftsstatus der Kirchen ist durch ein neues Verbandsrecht abzulösen;

– Kirchenmitgliedschaft ist rein intern zu regeln;

– die Kirchensteuer ist durch ein kircheneigenes Beitragssystem zu ersetzen;

– das Neutralitätsprinzip des Staates ist auch im Landesrecht und bei religiösen Symbolen zu beachten;

– Kirchenverträge und Konkordate sind aufzuheben und gegebenenfalls durch Gesetze oder Einzelvereinbarungen zu ersetzen;

– Staatsleistungen und finanzielle Sondervorteile sind aufzuheben;

– Militärseelsorge ist die alleinige Sache der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften;

– in den öffentlichen Gremien ist die Vertretung der Kirchen und anderer gesellschaftlicher Gruppen auf die jeweilige Funktion der Verbände zu überprüfen.

Nachdem das FDP-Papier seinerzeit von Kirchen und Konservativen massiv angefeindet und diffamiert worden war, verschwand es in der Schublade. Seine Forderungen bleiben hochaktuell. Allerdings ist es kaum wahrscheinlich, dass heute eine etablierte Partei einen Vorstoß von vergleichbarer Konsequenz wagt. Schon gar nicht die endlich wieder an der Macht teilhabenden Freidemokraten.

Nimmt man das Karlsruher Sonntags-Urteil und die versprochene Einbindung in die Politik der schwarz-gelben Koalition, beschert das Jahr 2009 den christlichen Großkirchen einen versöhnlichen Ausklang. Zunächst sah das gar nicht so aus. Ein veritabler Kulturkampf tobte um das für die an Berliner Schulen Lernenden obligatorische Fach »Ethik«. Er endete zum Showdown in einem Volksentscheid. Dabei sprach sich im April eine klare Mehrheit der wahlberechtigten Hauptstädter für die Beibehaltung dieser Regelung der rot-roten Koalition aus. Religionsunterricht bleibt also freiwilliges Zusatzfach. Ungeachtet der düsteren Propaganda der Kirchen und ihnen nahestehender Kreise. Sah sich doch der Erzbischof von Berlin, Georg Kardinal Sterzinsky, durch einen »neutralen« Werteunterricht an die NS-Zeit erinnert und für den damaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Bischof von Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, war eine solche Regelung ein »gefährliches und verantwortungsloses Vorgehen«.

Der Unmut der Kirchenoberen ist verständlich: Ein ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhender Religionsunterricht erschwert unweigerlich den Zugriff auf die besonders wichtige Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. Im Oktober veranstaltete die EKD in Erfurt eine Tagung zum Thema Kindergottesdienst mit rund 3000 Teilnehmern. Angesichts einer zunehmenden Unkenntnis von elementaren Grundkenntnissen zum christlichen Glauben müsse deren Vermittlung schon im Kindergartenalter beginnen, explizierte dort der stellvertretende EKD-Ratsvorsitzende Christoph Kähler. Schließlich, sei ergänzt, geht es um die Kirchensteuerzahler von morgen.

Ungeachtet der hier zweifellos fließenden Grenzen zur »Indoktrination« haben Kirchen natürlich wie jeder Verein und jede Gruppe in einem demokratischen Gemeinwesen das selbstverständliche Recht, sich im Rahmen von Verfassung und Gesetzen um die Vermittlung der ihnen wichtigen Überzeugungen zu bemühen. Problematisch wird die Sache indes, wenn diese Sichten als allgemein verbindliche Normen einer zunehmend kirchendistanzierten Gesellschaft oktroyiert werden sollen. Während in der Bonner Republik 1950 noch über 96 Prozent der Bevölkerung formal einer der beiden großen Kirchen angehörten, waren es 1970 immer noch knapp 94 Prozent. 1987 gehörten bereits 15,5 Prozent der Bevölkerung keiner der beiden großen Kirchen mehr an. Diese Gruppe wuchs mit dem Anschluss der DDR auf 22,4 Prozent. 2008 haben die Austritte aus beiden Kirchen bundesweit deutlich zugenommen: 160 000 Menschen verließen die evangelische Kirche, 30 000 mehr als 2007. Die katholische Kirche verzeichnete rund 120 000 Austritte gegenüber 93 000 im Jahr davor. Heute sind noch etwa 30 Prozent der BRD-Bewohner formal römisch-katholisch und ebenso viele evangelisch. Allerdings lehnen laut Umfragen selbst die formellen Mitglieder der großen Kirchen in beträchtlichem Maße zentrale Glaubenspositionen ihrer jeweiligen Konfession ab. Und am Heiligabend 2009, üblicherweise die Hoch-Zeit der Kirchenfrequentierung, planen laut Forsa-Umfrage nur 41 Prozent der 14- bis 64-Jährigen einen Gottesdienstbesuch.

Angesichts dieses Schwundes ist die Aufforderung des Erfurter katholischen Bischofs Joachim Wanke an die Entscheidungsträger der Europäischen Union, diese sollten sich wieder stärker auf christliche Werte besinnen, nachvollziehbar. Schließlich, so Wanke, helfe »das Licht des größeren Gotteshorizontes ..., das Wichtige vom weniger Wichtigen zu unterscheiden«.

Trafen diese Unterscheidung auch die Behörden im erzkatholischen Irland, als sie gemeinsam mit der Kirchenleitung jahrzehntelang einen der schlimmsten klerikalen Skandale vertuschten? Katholische Priester hatten Hunderte Kinder, die sich in ihrer »Obhut« befanden, sexuell missbraucht. Die dieses Jahr im Auftrag der Dubliner Regierung veröffentlichte Untersuchung ist ein Blick in Abgründe. Abgründe, die umso schauerlicher sind, als sie von jenen aufgerissen wurden, die als inkarnierte Bannerträger einer Moral gelten, die der Papst – wenn er denn die Macht hätte – gern allen Menschen aufdrückte.

Irland, USA, Australien, Österreich, Polen, auch Deutschland ... Wären die jetzt bekannten Dimensionen sexuellen Missbrauchs einer sogenannten Sekte angelastet worden – der Verein wäre vermutlich längst verboten. Aber die katholische Kirche bleibt natürlich weiter ein unverzichtbarer Hort höchster Sittlichkeit.

Bemerkenswerterweise forderte die Sekten- und Scientology-Beauftragte des Hamburger Senats, Ursula Caberta, jetzt ein Gesetz für »religiösen Verbraucherschutz«. Indes geht es bei dieser Initiative nicht um die gewiss nicht zu unterschätzenden Risiken und Nebenwirkungen der etablierten Religionen, sondern vor allem um esoterische Gruppen und sogenannte okkulte Praktiken. Die Kirchen dürften ein solches Gesetz begeistert begrüßen, sind es doch in Sonderheit die von ihnen selbst ernannten und bezahlten Sektenbeauftragten, die der Öffentlichkeit die potenzielle Gefährlichkeit der sich auf dem schillernden Markt der spirituellen Angebote tummelnden Konkurrenten suggerieren. Treffend formulierte der Religionswissenschaftler Hubertus Mynarek, dass »der Kampf gegen die neuen religiösen Bewegungen schon wieder eine Vitalitätsspritze für die erstarrte Kirche« sei.**

Noch wichtiger ist und bleibt aber unfraglich die Vitalitätsspritze von jährlich bis zu 14 Milliarden Euro an Subventionen, Renten und Steuerbefreiungen, die Bund, Länder und Kommunen den Großkirchen injizieren.

Dass es namentlich der katholischen Amtskirche trotz aller wohlklingenden interreligiösen Bekundungen ihrer Prälaten letztlich um die politische Durchsetzung einer christlichen Dominanzkultur im säkularen Staatswesen geht, machte erst kürzlich der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx, deutlich. Marx hielt eine Rede im Bayerischen Landtag, eigentlich ein Ort der ausschließlich säkularen öffentlichen Gewalt – was in Bayern traditionell schon dadurch in Frage gestellt ist, als am Versammlungsort des Landesparlaments ein Kruzifix auf das Wirken einer »höheren«, christlich konnotierten Gewalt an dieser legislativen Lokalität verweist. Nicht nur, dass der Münchner Erzbischof die Volksvertreter mit der kryptischen Konsequenz konfrontierte, wo der Unterschied zwischen Schöpfer und Geschöpf aus dem Blick gerate, sei »die Demokratie am Ende«. Marx wandte sich zudem entschieden gegen eine Gleichbehandlung aller Religionen durch den Staat. Die Unterschiede müssten danach bemessen werden, wie viel die jeweilige religiöse Gruppe zum Erhalt des Gemeinwesens beitrage. Klar, dass der Gottesmann eine solche Idee nicht ohne die feste Überzeugung initiierte, dass sein eigener Verein bei einem derartigen Religionslotto selbstredend die Kreuze an die richtigen Stellen setzt (siehe das Kreuz im Landtag). Schließlich, so Marx, müsse in Rechnung gestellt werden, dass die Ideen der Menschenrechte und der Demokratie nicht zufällig im christlichen Kulturkreis entwickelt worden seien. Zwar räumte der Erzbischof ein, dass dies auch gegen kirchliche Widerstände geschehen sei. Die Wahrheit ist: Es geschah nicht a u c h, sondern m a ß g e b l i c h gegen lange und erbitterte klerikale Gegenwehr.

Die Behauptung, Demokratie und Menschenrechte seien genuin christliche Werte, ist für den Leipziger Philosophieprofessor Christoph Türcke schlicht »Geschichtsklitterung«. Denn »jedes einzelne Menschenrecht« sei »dem Christentum abgerungen worden«. Und auch der österreichische Autor Robert Misik wiederholt nur eine jedem halbwegs objektiven Betrachter geläufige Evidenz, wenn er konstatiert, Menschenrechte, Demokratie und weltanschaulicher Pluralismus hätten sich »in Europa und im Westen nicht deshalb durchgesetzt, weil es hier eine ›demokratischere‹ Religion gibt, sondern weil der Machtanspruch der Religionen erfolgreich zurückgedrängt wurde«.*** Wobei korrekterweise von einem Machtanspruch der Kirche(n) die Rede sein muss. Denn dieser ist es, der Religiosität und das Bedürfnis danach seit Jahrhunderten unter institutionalisierte Kuratel stellt. Im Insistieren auf der Kernkompetenz der Glaubensvermittlung zeigten sich Luther, Calvin und andere Reformatoren nicht weniger rigide als der von ihnen bekämpfte Papst.

Angesichts sinkender Mitgliederzahlen der christlichen Kirchen wird indes meist vergessen, dass sich deren Machtfülle vor allem aus ganz konkreter Wirtschaftskraft speist. Nach einschlägigen Berechnungen verfügen die beiden Großkirchen in Deutschland über ein Gesamtvermögen von rund 500 Milliarden Euro und erzielen zusammen mit ihren Unternehmen einen Gesamtumsatz von mehr als 125 Milliarden Euro jährlich. Mag es auch mit dem Ökumenischen Probleme geben – das Ökonomische ist ein starkes Bindemittel zwischen den großen Glaubenskonzernen. Auf das Sonntagsgeschäft können sie locker verzichten. Zumindest auf das profane.

*Gerhard Czermak: Religion und Weltanschauung. Ein Lexikon für Praxis und Wissenschaft. Alibri Verlag, 404 S., 39 €.

**Hubertus Mynarek: Die neue Inquisition. Sektenjagd in Deutschland. Verlag Das Weiße Pferd, 489 S., 18 €.

***Robert Misik: Gott behüte! Warum wir die Religion aus der Politik raushalten müssen. Verlag Carl Ueberreuter, 192 S., 19,95 €.




... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson
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