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11 Fragen an Franz Müntefering

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 28.06.06, 18:52  Betreff:  11 Fragen an Franz Müntefering  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.verdi-bayern.de/news.php3?si=44a2af8adb705#449a9a32da61c



11 Fragen an Franz Müntefering

Erwerbslosenberatung Weiden kritisiert Stimmungsmache gegen HartzIV-Empfänger



Wiederholt war in den Medien die Rede davon, dass bis zu 25% der ALGII-BezieherInnen Missbrauch betrieben und damit zu Unrecht Leistungen bezogen hätten, die ihnen nicht zugestanden haben würden. Die Vorwürfe zu den Missbrauchszahlen kamen und kommen nicht nur vom ehemaligen und amtierenden, zuständigen BMAS, Herrn Clement und Herrn Müntefering, sondern werden von Abgeordneten der Regierungskoalition auch weiterhin in den politischen Talk-Runden, in O-Ton-Nachrichten der Radiostationen, sowie in den Printmedien behauptet.

Luise N. von der Erwerbslosenberatung bei ver.di in Weiden hat deshalb eine schriftliche Anfrage an Franz Müntefering im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet.

Das Schreiben mit den 11 Fragen finden Sie unten verlinkt.

(Hans Sterr, 22.06.2006)



Bundesministerium Arbeit und Soziales
z.Hd.H. Franz Müntefering

Scharnhorststr. 34-37
Deutscher Bundestag
10115 Berlin


nachrichtlich:

Bundestagsausschuß Arbeit u. Soziales
Frau Kornelia Möller MdB

Platz d. Republik 1
Dtsch.Bundestag
10115 Berlin


Herrn Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender
Regensburger Straße 104
90408 Nürnberg



Betr.: Antrag auf Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz:




Wiederholt war in den Medien die Rede davon, dass bis zu 25% der ALGII-BezieherInnen Missbrauch betrieben und damit zu Unrecht Leistungen bezogen hätten, die ihnen nicht zugestanden haben würden.

Die Vorwürfe zu den Missbrauchszahlen kamen und kommen nicht nur vom ehemaligen und amtierenden, zuständigen BMAS, Herrn Clement und Herrn Müntefering, sondern werden von Abgeordneten der Regierungskoalition auch weiterhin in den politischen Talk-Runden, in O-Ton-Nachrichten der Radiostationen, so wie in den Printmedien behauptet.



Frage 1)


Auf welche verbindlichen Daten und welche Aufzeichnungen und Statistiken der BA, stützen sich diese Vorwürfe,

was sind die Berechnungsgrundlagen, wo sind diese Daten abrufbar?




Viele BezieherInnen von ALGII bemühen sich, mit eigenem Erwerbseinkommen zum Unterhalt ihrer Bedarfsgemeinschaft beizutragen. Daher entstehen, z.B. bei Aufnahme von Aushilfsarbeiten, befristeten Arbeitsverträgen, Teilzeit- und Niedrigverdiensten, aber auch durch Steuererstattungen für das vergangene Kalenderjahr, oder Insolvenzvergütungen, zwangsläufig ALGII-Überzahlungen.

Ausgelöst werden diese Überzahlungen nicht durch schuldhaftes Verhalten der Bezugsberechtigten, oder durch deren Betrugsabsichten, sondern ganz einfach dadurch, dass das ALGII bereits am Anfang eines jeden Kalendermonates fällig ist, während die Lohn-/Gehaltsabrechnungen erst am jeweiligen Ende, bzw. anfangs des nächsten Monates abgerechnet und ausbezahlt werden. Es kommt also zu Überschneidungen und Überzahlungen, wenn kein mtl. gleichbleibender Festbetrag vereinnahmt wird,

welche aber den ALGII-BezieherInnen nicht zu anzulasten sind. Die ARGEn tragen ein Übriges zum Auflaufen von Überzahlungen bei, da diese, auch bei pünktlicher, mtl. Vorlage der jeweiligen Gehaltsbescheinigungen, nicht sofort die fälligen Änderungsbescheide ausstellen.

Stattdessen werden nach meiner Erfahrung die pünktlich eingereichten Gehalts-/Lohnbescheinigungen ein halbes Jahr lang in den ARGEs „gesammelt“, bevor eine Abrechnung über das zustehende ALGII erfolgt.


Danach wird der jeweils betroffene ALGII-Berechtigte mit einem Schreiben kontaktiert, das nicht nur die Höhe der Rückforderung enthält, sondern ihn auch noch mit dem Vorwurf „der zu Unrecht verursachten Überzahlung“ konfrontiert und es wird gleichzeitig mit Sanktionen gedroht.

Es findet also eine Schuldumkehr statt, welche Betroffenen ungerechtfertigte Betrugs- und Missbrauchsabsichten unterstellt! Dieses praktizierte Verwaltungsgebaren trifft genau jene Leistungsempfänger, die von sich aus jede Möglichkeit ergreifen, selbst zum eigenen Auskommen beizutragen!


Ich beschreibe hier keine Einzelfälle, sondern beziehe mich auf „Satzbausteine“, wie sie von der BA, bzw. dem BMAS, angeblich vorgegeben sein sollen!



Frage 2)


Werden für Überzahlungen aufgrund von Zuverdiensten und zusätzlichen Einkommen, welche zwar pünktlich, sachgemäß und wahrheitsgetreu gemeldet wurden, die aber erst im Nachhinein von den ARGEn mit dem ALGII verrechnet werden (können), genaue statistische Aufzeichnungen gemacht, und/oder sind diese über die System-Software der ARGEs jederzeit abrufbar?

Frage 3)

Wie hoch waren die Rückforderungen der ARGEs in der Bundesrepublik insgesamt im I. Quartal 2006? Wurde bei der Zahlen-Erfassung detailliert nach verschuldet (betrügerische Absicht) und nicht verschuldet (systemimmanente Überzahlungen) unterschieden?

Frage 4)

Wie hoch war insgesamt die Summe der Rückforderungen der ARGEn in der Bundesrepublik im Jahr 2005?



Da in den ALGII-Rückforderungen zwangsläufig auch Unterkunftskosten mit enthalten sind und dafür die Kommunen aufzukommen haben, stellt sich mir folgende Frage:

Frage 5)

Wird bei den zurückgeforderten Überzahlungen betragsgenau getrennt nach Erstattung von Regelleistungen und Zuschlägen (Anteile ARGEn) und Unterkunftskosten (Anteil Kommunen) und werden die Überzahlungen auf die jeweiligen Träger verteilt, oder unterbleibt ein Rückfluss an die Kommunen, bzw. nach welchem sonstigen Schlüssel werden die Rückforderungssummen ggf. verteilt?

Frage 6)

Wie hoch war im ersten Quartal 2006 die jeweilige Summe aus Sanktions-Abzügen,
a) bei den Agenturen (ALGI)
b) bei den ARGEn (ALGII)
insgesamt in der BRD?



Die BA Nürnberg hat zum Forderungseinzug und zur Forderungsbeitreibung eigene, regionale BA-Rechnungsstellen eingerichtet (eine davon ist z.B. die BA-Filiale in Bogen/Bayern).

Frage 7)

Wie viele solcher BA-Kassen, zum Einzug von Rückforderungen und Sanktionsbeträgen, gibt es in der BRD?

Frage 8)

Wie hoch ist der derzeitige Personalstand in den jeweiligen, regionalen BA-Kassen und wie hoch ist der Personalstand insgesamt in all den Verwaltungen dieser BA-Kassen in der BRD?

Frage 9)

Wie hoch waren Sachaufwand und Gesamt-Betriebskosten für die Verwaltung in diesen regionalen BA-Kassen im Jahr 2005 im Einzelnen und insgesamt in der BRD?

Frage 10)

Unter welchen Budget- und Haushaltstiteln werden die anfallenden Verwaltungs-, Personal- und Betriebskosten der BA-Kassen abgerechnet und ggf. mit welchem Schlüssel auf BA und ARGEn verteilt, nachdem auch von den BA-Kassen ALGI-Überzahlungen und ALGI-I-Sanktionen eingezogen und beigetrieben werden?

Frage 11)

Fließen die eingezogenen Gelder zurück an die jeweiligen Agenturen und ARGEn, also an die jeweiligen „Entstehungspunkte“, oder werden sie anderweitig, z.B. im BA-Haushalt, oder unter Ressort- und Haushaltstitel des Bundeshaushaltes vereinnahmt?



Für eine baldige Beantwortung wäre ich Ihnen dankbar.


Mit freundlichen Grüßen

Luise N.




Mensch bleiben muß der Mensch ...
von Tegtmeier

[editiert: 27.11.06, 05:34 von bjk]
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