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Erwerbsloser droht mit Hungerstreik

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Seite: 1, 2
Autor Beitrag
Isquierda

Beiträge: 279
Ort: Magdeburg

New PostErstellt: 01.12.06, 15:40  Betreff: Erwerbsloser droht mit Hungerstreik  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Rüdiger S. soll für einen Euro arbeiten, dabei zuhause frieren und seinen kranken Hund abschaffen.

Als Rüdiger S. 1988 für 120.000 DM ein 150 Jahre altes Fachwerkhaus im Landkreis Osterode (Harz) kaufte, dachte er an ein ruhiges, gesichertes Leben im Alter. Um gegen Wechselfälle geschützt zu sein, zahlte er den Kaufpreis rasch ab. Genutzt hat es ihm nichts. Nach Verlust seines Arbeitsplatzes, ist er so arm, dass er noch nicht einmal die Heizung in seinem Wohnraum anstellen kann. Täglich muss er entscheiden, ob er sich etwas zu essen kauft, seinen Hund füttert oder heizt. Die ARGE lässt ihn frieren und überzieht ihn mit schikanösen Vorschlägen. Rüdiger S. ist kein Einzelfall. Mindestens 100.000 Betroffene befinden sich in vergleichbarer Situation. Durch inhumane Behördenpraxis sollen sie in die Zwangsverwertung ihres Wohneigentums getrieben werden.

77,00 Euro Pauschalbetrag für Heizkosten zahlt die ARGE im Landkreis Osterode dem ALG-II-Betroffenen monatlich. Der Betrag ist bei weitem nicht ausreichend. Das 150 Jahre alte Haus, in dem er wohnt, ist schlecht isoliert und wird über Nachtstromspeicheröfen geheizt. Auch bei äußerster Sparsamkeit sind die Heizkosten mehr als doppelt so hoch einzuschätzen. Im letzten Winter herrschten im Harz monatelang frostige Temperaturen. Rüdiger S. heizte gerade so viel, dass ihm die Wasserohre nicht einfroren. Die kalten Monate verbrachte er überwiegend in seinem nur 5 qm großen Badezimmer, weil er sich nicht traute mehr als diesen Raum zu beheizen. Trotzdem stottert er noch heute aus seiner Regelleistung eine Nachforderung des Energieversorgers von mehr als 600 Euro ab.



Die ARGE weigert sich, seine Heizkosten zu übernehmen, obwohl darüber hinaus in dem bezahlten Haus keine Wohnkosten anfallen. Statt dessen macht sie dem ALG-II-Bezieher Sparvorschläge. Rüdiger S. soll seinen achtjährigen, kranken Schäferhundmischling abschaffen, um die Kosten für Hundefutter und Tierarzt einzusparen. Das Haustier stuft die Behörde als Luxus ein. Zusätzlich soll Rüdiger S. seinen Gebrauchtwagen verkaufen, obwohl es in seinem Wohnort nicht einmal mehr einen Lebensmitteldiscounter geschweige denn übrige Infrastruktur gibt. Wie er in der ländlichen Umgebung sein Überleben organisiert, interessiert nicht. Als disziplinierende Maßnahme soll er nun für einen Euro pro Stunde arbeiten. Gleichzeitig wurde ihm eine Kürzung des Regelsatzes um 30% angedroht.

Rüdiger S. reicht es jetzt. Er hat der Behörde mitgeteilt, dass er nicht bereit ist für einen Euro zu arbeiten um dann nach einem langen Arbeitstag in ein Haus zurück zu kehren, in dem er frieren muss. Er besteht auf der Vermittlung sozialversicherungspflichtiger Arbeit oder der Zahlung einer bedarfsgerechten Sozialleistung. Für den Fall einer Leistungskürzung hat er die Aufnahme eines unbefristeten Hungerstreiks angekündigt.

Edith Bartelmus-Scholich, 29.11.06

http://www.linkezeitung.de/cms/content/view/1389/32/

Um Unterstützung und Ideen wird gebeten!

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Riker
New PostErstellt: 01.12.06, 16:12  Betreff: Re: Erwerbsloser droht mit Hungerstreik  drucken  weiterempfehlen

tja - wer auf diesen staat vertraut
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Torsten

Beiträge: 163
Ort: Dresden


New PostErstellt: 01.12.06, 17:12  Betreff: Re: Erwerbsloser droht mit Hungerstreik  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Isquierda
    Für den Fall einer Leistungskürzung hat er die Aufnahme eines unbefristeten Hungerstreiks angekündigt.
Einen größeren Gefallen könnte er der ARGEn Sklavenverwaltung gar nicht tun. Da können sie noch die Mittel für Nahrung und bald alle Mittel streichen. Tote frieren bekanntlich nicht mehr.



Friede sei mit Euch

Torsten

Wer freiwillig kriecht, spürt nicht den Druck, der ihn zum Kriechen zwingt.
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 03.12.06, 12:20  Betreff: Re: Erwerbsloser droht mit Hungerstreik  drucken  weiterempfehlen

... wie verzweifelt muß ein Mensch sein, wenn er mit Hungerstreik droht
... und wie entmenschlicht eine Gesellschaft, die mehr oder weniger teilnahmslos zuläßt, daß durch schmarotzende schwarzrotgrüngelbe PolitverbrecherInnen solche Szenarien bewußt herbeiführt werden
... wer sich dagegen, obwohl bzw. sofern dazu physisch und psychisch in der Lage, nicht mit allen Kräften zur Wehr setzt, sich aufbäumt, sondern sich nur duckt und geschehen läßt, ist mitschuldig !!!

bjk
ein Unterschichtler



kopiert aus: http://www.sozialticker.com/weihnachtstraenen.html


Weihnachtstränen

Sie sagen “Übertreibung” ? Nein ganz bestimmt nicht. Viele viele Kinder und allein stehende Elternteile werden dieses Weihnachten auch Tränen verlieren. Denn was kann schlimmer sein, als den eigenen Kindern nicht einmal ganz kleine Wünsche erfüllen zu können. Das treibt selbst hart gesottenen Kerlen Tränen ins Gesicht.

Aber wen juckt es denn schon ?

Die Armut in Deutschland hat einen Rekordstand erreicht und weitet sich immer intensiver aus. Die Politiker der großen Koalition predigen Sparsamkeit und Pflichtbewusstsein aber gönnen sich selbst unzählige Vergünstigungen. Es ist völlig unbedeutend, dass Frau X ihrem Sohn nicht einmal ein kleines Spielzeug zu Weihnachten kaufen kann.

Der Regelsatz ist im Dezember schon durch den Weihnachtsbaum und dem Festessen völlig aufgebraucht. Und ganz nebenbei : Frau X raucht nicht und trinkt auch keinen Alkohol. Woher also noch das Geld für ein Geschenk nehmen ? Von den 207,-€ Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre ? Nein. Frau X musste schon neue Stiefel für 65,-€ davon kaufen, was sie eigentlich gar nicht konnte. Sollen diese Stiefel jetzt das Weihnachtsgeschenk darstellen ? Stiefel, die er so oder so benötigt ?

Oh, Tannenbaum … oh, Tannenbaum … mit Hartz IV bist du nur ein Traum!

Früher gab es bei Sozialhilfe ja wenigstens noch eine kleine Weihnachtsbeihilfe. Und jetzt ? Heute gibt es außer traurige Augen keine Möglichkeit, wenigstens dem Kind ein Geschenk zu gönnen. Da stellt sich doch die Frage: “Waren Politiker keine Kinder ?” Können sie nicht verstehen, dass sich gerade Kinder Weihnachten besonders auf Geschenke freuen ? Es muss ja kein großes Geschenk sein, obwohl man ehrlich sagen muss, dass der Neid unter den Kindern schon sehr bedenklich ist. Arm und Reich werden in Deutschland wahrlich vom Staat geschaffen.

Immer wieder kann und muss man beobachten, welche Not es auch in Deutschland gibt. Leidtragende sind aber immer häufiger unsere Kinder. Nicht weil die Eltern saufen oder unverantwortlich mit dem Geld umgehen, sondern weil der Staat die Grundlagen eines Sozialstaates abschafft und sich mit eklatant faulen Rechtfertigungen aus der Verantwortung zieht. Mit dem Gesetz U25 hat er eindeutig bewiesen, wie man sich der Verantwortung entledigen kann und zusätzliche Belastungen auf die Eltern oder auch Tafeln verschieben kann. Die Sach und Lebensmittelspenden, die wir Alle für arme Länder sammelten, können wir bereits jetzt schon selbst gebrauchen.

Wie sagte eine nette Userin so schön : “Kinderarmut ist, wenn man wegen einem Riss in der Hose, einen verzweifelten Wutausbruch bekommt ! Und soweit sind wir bereits jetzt schon.”

Fragt doch mal unsere hohen Damen und Herren (die übrigens auch aus Steuergeldern finanziert werden), was ihre Kinder zu Weihnachten bekommen ? Ach nein, lieber doch nicht. Angela hat ja keine Kinder und lebt bestimmt sehr sparsam mit ihrem neuen Dienstwagen !

Autor: Detlef Rochner


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Für Fragen oder Hinweise steht Ihnen das Forum zur Verfügung.
Verfasst von Sozialticker am Dezember 1st, 2006. Lese weitere Artikel aus News und Karikaturen und Cartoons. Bitte beachten Sie das Copyright falls Sie diese Mitteilung kopieren.






[editiert: 03.12.06, 12:23 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 03.12.06, 12:32  Betreff: Re: Erwerbsloser droht mit Hungerstreik  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.sozialticker.com/wer-kennt-sich-aus-mit-hartz-iv.html



Wer kennt sich aus - mit Hartz IV ?


Hartz IV, was ist dies eigentlich? Fragt man die Menschen auf den Straßen, dann schütteln viele Passanten mit dem Kopf bzw. wollen noch nie etwas davon gehört haben. Widersprüchlich, denn auf Fragen, warum man zu dieser Tageszeit solche Fragen beantworten kann, reagierten manche doch recht kenntnisreich zum Thema Hartz.

Wie sehr das Wissen um den sozialen Abstieg bestellt ist, kann sich jeder an den kleinen Stichfragen erproben:

* Kennen Sie die genaue Auflistung, wie sich der Hartz IV-Regelsatz von 345 € zusammensetzt.
* Wird denn auch Strom und Wasser aus diesem Regelsatz bezahlt?
* Welche vielen Zusatzleistungen bekommt ein “Hartz IV Empfänger”?
* Muss ein Hartz IV-Bezieher immer erreichbar sein?
* Darf sich ein Hartz IV-Bezieher ohne Erlaubnis aus dem Wirkungskreis der ARGE entfernen?
* Kann man dem Hartz IV-Bezieher ALLE Leistungen streichen?
* Gilt für einen Hartz IV-Bezieher das Grundgesetz noch, oder spielt dies vielfach keine Rolle mehr?
* Bekommt ein 1 €-Jobber seine Krankheitstage bezahlt?
* Wieviel Tage bezahlten Urlaub bekommt der 1 €-Jobber?

Weitere Fragen konnten nur die wenigsten Passanten beantworten. Trotz mächtiger Medienkampagnen und staatlich betriebener “Hetze”, sind nur Einige über ihre Rechte und Pflichten in der wachsenden Unterschicht aufgeklärt worden und sich nicht bewußt, welches Ausmaß schon der kleinste Fehler für sie haben kann.

Video einer TV Umfrage

Aber nicht nur bei den Unkundigen, machte sich eine Art “Zufriedenheit” mit der derzeitigen Lage breit. Der Grund bestand darin, dass man den Menschen eine Art “Rundumversorgung” - besser gestellt als der damaligen Sozialhilfe nach dem BSHG, suggeriert. Man glaubte sogar, dass Ein Euro Jobber Spitzengehälter neben dem “Schlaraffenlandzuschuss” erzielen könnten und jeder dumm beraten wäre, weiterhin arbeiten zu gehen. Völlig unbeachtet lies man dabei:

* dass bei der Annahme eines 1 €-Jobs am Ende meist weniger Geld zur Verfügung steht als ohne 1 €-Job.
* dass 1 €-Jobs zusätzlich und gemeinnützig ein sollen und auch der Qualifizierung dienen sollen.
* dass der Missbrauch von 1 €-Jobs unverhältnismäßig hoch ist.
* dass die Behandlung von 1 €-Jobbern, gerade bei Städten und Gemeinden, jeder Beschreibung spottet.
* dass die einzige Vermittlungstätigkeit der SB in der Vermittlung von 1 €-Jobs besteht.
* dass, wer einen 1 €-Job ablehnt mit erheblichen Sanktionen zu rechnen hat.

Entsetzen, Staunen, Ungläubigkeit, Kopfschüttelen und die Fragen, wie man unter solchen Umständen noch „richtig“ Leben kann, waren die Reaktionen der Befragten. 345 € im Monat sei “schon etwas knapp” bemessen, aber dafür werden alle sonstigen anfallenden Unkosten von Vater Staat übernommen, ist aber weiterhin die Meinung, welche sich ausbreitet. Jeder der Befragten, kennt solche Schicksale in seinem Umfeld und glaubt nicht an die Eigenbetroffenheit.

Sicherheit mit Angst?

Bei einem Rollenspiel mit “Spielgeld”, konnte sich jeder von den Befragten an Hand seiner Lebensweise testen, ob zum Leben noch genügend Geld vorhanden ist. Keiner der Kandidaten schaffte es jedoch, länger wie 3 Wochen den Kühlschrank befüllt zu lassen. Bei vielen Kandidaten endete dies bereits schon an der Fixkostenabgabe, welche den 345 Euro Betrag übertrafen. Im wahren Leben, würden diese Passanten kein ALG II mehr bekommen, denn sie wären bereits verhungert, oder der Gesellschaft entrechtet worden.


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Für Fragen oder Hinweise steht Ihnen das Forum zur Verfügung.
Verfasst von Steinbock am Dezember 3rd, 2006. Lese weitere Artikel aus News. Bitte beachten Sie das Copyright falls Sie diese Mitteilung kopieren.






[editiert: 03.12.06, 12:33 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 03.12.06, 12:46  Betreff: Re: Erwerbsloser droht mit Hungerstreik  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.lifegen.de/newsip/shownews.php4?getnews=2006-11-30-1818&pc=s02



Arbeitsmarkt: Aufschwung-Trick mit der Statistik?


Es klingt wie ein Wintermärchen: Die Zahl der Arbeitslosen hat sich im November um 89.000 auf 3.995.000 reduziert, und der Rückgang war deutlich stärker als im November 2005. Im Vergleich zum Vorjahr, lassen die Zahlen erkennen, gab es sogar 536.000 Arbeitslose weniger. Die Erklärung dafür lieferte die Bundesagentur für Arbeit in ihrer von nahezu allen Medien übernommenen Pressemitteilung gleich mit: „Ausschlaggebend für den Rückgang war vor allem die Konjunktur und der damit verbundene Beschäftigungsaufbau. Daneben wirkten sich die immer bessere Betreuung der Arbeitslosen im SGB II und das vergleichsweise milde Wetter aus“. Doch eine nähere Analyse zeigt: bei den Statements handelt es sich um wohl formulierte Umschreibungen der unliebsamen Wahrheit – die Zahl der Leistungsbezieher hat sich bundesweit gegenüber dem Vormonat praktisch nicht geändert. Nach wie vor sind mehr als 8 Millionen Menschen auf Arbeitslosengeld I oder Hartz IV angewiesen, der Rest muss Sozialgeld beziehen. Der „Aufschwung“ am Arbeitsmarkt mutiert zum Statistik-Kuriosum. von Vlad Georgescu


So offenbart der Monatsbericht zur Lage auf dem Arbeitmarkt mitunter dustere Details. Die Zahl der Arbeitslosengeld II Empfänger lag nämlich bei immer noch horrenden 5.076.000. Einen Monat zuvor waren es 5.099.000 gewesen. Zugenommen hat indes die Zahl der Menschen, die Sozialgeld beziehen, und zwar von 1.833.000 auf nunmehr 1.884.000. Betrachtet man demnach die Summe aller Leistungsbezieher, kommt man auf rund 8.17 Millionen Menschen, die keinen Job haben, oder denen ihre Arbeit den Lebensunterhalt nicht mehr garantieren kann.

1-Euro-Job als Debakel

Wie desolat die Lage in Wirklichkeit ist, diskutierten Experten der Fachhochschule Düsseldorf. Seit dem 1. Januar 2005 ist die "Hartz IV-Reform" in Kraft. Aus Sicht und Erfahrung von Arbeitsmarktforschern, Wohlfahrtsverbänden, Sozialwissenschaftlern und Justiz kristallisiert sich zunehmend heraus, dass die gesellschaftliche Wirklichkeit dieser Reform sich zu einem nicht unerheblichen Teil von der rechtlichen als auch von der politischen Rhetorik der Verantwortlichen unterscheidet. Vor diesem Hintergrund hatte der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf jüngst zu einem öffentlichen Fachdiskurs in die Hochschule eingeladen, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der politischen Rhetorik und der gesellschaftlichen Praxis der "1-Euro-Jobs" abgeglichen werden sollte. Sinn könnten die 1-Euro-Jobs - dies war durchgängige Auffassung der Betroffenen wie auch der Wissenschaftler - nur in den Fällen haben, in denen sich aufgrund langer Arbeitslosigkeit persönliche Problemlagen entwickelt hätten und Beschäftigung auf der Basis der Freiwilligkeit helfen könne, diese besser zu bewältigen. Insgesamt sei der reguläre Arbeitsmarkt strukturell für mehrere hunderttausend Arbeitslose dauerhaft verschlossen, so dass öffentlich subventionierte Arbeitsvertragsvarianten geschaffen werden sollten.

Arbeitslosenzahlen sinken, Hartz-IV und Sozialgeldempfänger bleiben

Dass die abnehmende Arbeitslosigkeit nicht zu einer entsprechend starken Zunahme der Beschäftigung führt, attestiert der Bericht der Bundesagentur ebenfalls. „Neben dem positiven konjunkturellen Umfeld beruht ein Teil der Abnahme der Arbeitslosigkeit auf der intensiveren Betreuung von Arbeitslosen sowie der systematischen Aktualisierung von Bewerberangeboten“.

Für den Deutschland-Chefökonom von Goldman Sachs, Dirk Schumacher, der im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE die aktuellen Daten kommentierte, stehen die Zahlen als Nürnberg als Indiz für einen stabilen und robusten Aufschwung. Für 8,17 Millionen Menschen im Lande, und somit für immerhin rund jeden zehnten Bundesbürger, mögen Einschätzungen wie diese eher als ferner Wunschtraum erscheinen.



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bjk

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New PostErstellt: 03.12.06, 13:59  Betreff: Re: Erwerbsloser droht mit Hungerstreik  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: bjk
    Hartz IV, was ist dies eigentlich? Fragt man die Menschen auf den Straßen, dann schütteln viele Passanten mit dem Kopf bzw. wollen noch nie etwas davon gehört haben.

    [...]

    Trotz mächtiger Medienkampagnen und staatlich betriebener “Hetze”, sind nur Einige über ihre Rechte und Pflichten in der wachsenden Unterschicht aufgeklärt worden und sich nicht bewußt, welches Ausmaß schon der kleinste Fehler für sie haben kann.

    Video einer TV Umfrage

    Aber nicht nur bei den Unkundigen, machte sich eine Art “Zufriedenheit” mit der derzeitigen Lage breit. Der Grund bestand darin, dass man den Menschen eine Art “Rundumversorgung” - besser gestellt als der damaligen Sozialhilfe nach dem BSHG, suggeriert. Man glaubte sogar, dass Ein Euro Jobber Spitzengehälter neben dem “Schlaraffenlandzuschuss” erzielen könnten und jeder dumm beraten wäre, weiterhin arbeiten zu gehen.
... das oben genannte Video zeigt schonungslos die weitgehende Verblödung der Massen auf, bewußt und zielgerichtet betrieben durch die Verbrecher in den Wirtschaftsetagen und ihre willfährigen, nicht minder verbrecherischen Lakaien in Politik und Medien
... aus eigener Anschauung in vielen diesbezüglichen Gesprächen kann ich die schlimme Botschaft dieses eigentlich aufrüttelnden Videos nur bestätigen

bjk
ALG-II-Unterschichtler



kopiert aus: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/Aktuelles/2005/Mindestumsatz.html


Thesen zum Regelsatz für Alg II -BezieherInnen


I) 6,4 Mio. Personen bekommen z. Zt. Alg II
oder (als Familienangehörige) Sozialgeld. Alleinstehende müssen mtl. mit 345 Euro Regelsatz plus der als angemessen betrachteten Warmmiete auskommen, im Schnitt zusammen mit etwa 650 Euro.

II) Leben mit diesem Regelsatz bedeutet:

1. 4,23 Euro am Tag für Ernährung und Getränke, darunter 88 Cent für Frühstück und je 1,57 für Mittag- und Abendessen.
2. 0,34 tgl. für Cafe- und Kneipenbesuche = ein Cappuccino die Woche
3. 60 Cent tgl. für öffentlichen Nahverkehr = eine Fahrt in der Woche hin- und zurück
4. 60 Cent für Telefonkosten incl. Grundgebühren = 7 Cent täglich für Gespräche
5. 34 Cent für Zeitungen/Zeitschriften = einmal in der Woche eine Tageszeitung und
6. 15 Cent für Sport- und Freizeitveranstaltungen = alle zwei Monate einmal Kino

Diese Beträge stehen oft nur auf dem Papier, weil z.B.

1. tatsächliche Mieten und Heizkosten nicht anerkannt,
2. Bewerbungs- oder Gesundheitskosten nicht gezahlt,
3. Tilgungsraten bei Eigenheimen nicht anerkannt werden,
4. einmalige Anschaffungen nicht von den vorgesehenen Minibeträgen angespart werden konnten,
5. Schulden zurückgezahlt werden oder
6. die Regelsatzkürzungen bei Kindern über sieben Jahren aufgefangen werden müssen usw..

345 Euro reichen nicht aus, um Grundbedürfnisse ausreichend zu befriedigen. 345 Euro bedeuten Existenzunsicherheit, Armut und soziale Isolation.

III) Woher kommt der Regelsatz?
Der Regelsatz wird aus dem Ausgabeverhalten der unteren 20 % der Verbrauchergruppen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 1998 abgeleitet. Wenn deren Ausgaben für Telefon, Strom, Freizeit usw. wie vorher zu 100 % anerkannt worden wären, hätte der Regelsatz allein deswegen rund 37 Euro höher ausfallen, d.h. 382 Euro betragen müssen. SPD, GRÜNE, CDU/CSU und FDP haben den Regelsatz relativ zu den gestiegenen Ausgaben gesenkt und verkaufen das auch noch als Verbesserung.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband tritt dafür ein, die versteckte Kürzung des Regelsatzes von 37 Euro rückgängig zu machen. Er fordert einen Regelsatz von 412 Euro. Die Erhöhung um weitere 30 Euro erkennt die Kfz-Kosten unterer Verbrauchergruppen in Höhe von 18,50 Euro mtl. an, bezieht die Eigenanteile bei der Krankenversicherung in Höhe von 6,50 ein und stockt die für Kneipen- und Cafebesuche vorgesehenen Ausgaben um 5 Euro auf. Angesichts des Drucks durch die Vertreter des Kapitals, den Eckregelsatz abzuschaffen (Bertelsmann- Stiftung) oder wenigstens um 25 bis 30 % zu senken (Arbeitgeberverbände, H. W. Sinn, Sachverständigenrat usw.) erkennen wir den Mut des Paritätischen an, überhaupt eine bescheidene Erhöhung zu fordern.

Die geforderte Erhöhung ist jedoch zu gering.

1. Verschiedenen Untersuchungen zu Folge kann man sich von dem für Essen und Trinken veranschlagten Betrag allenfalls 20 Tage im Monat ausgewogen ernähren. Der Ernährungsanteil des Regelsatzes von rd. 127 Euro müsste also um rd. 65 Euro erhöht werden.
2. Der Regelsatz von 345 Euro ist ein "Rentnerregelsatz". Die unteren 20 % der Einpersonenhaushalte, deren Ausgabeverhalten Maßstab für diesen Regelsatz sind, bestehen überwiegend aus Rentnerinnen, die über 70 Jahre alt sind. Ihr Ausgabeverhalten kann nicht Maßstab für das Bedürfnisniveau von Erwerbslosen sein.

Vor allem aus diesen beiden Gründen muss der Regelsatz für einen alleinstehenden Alg II - Bezieher mindestens auf 500 Euro angehoben werden.

IV) Unterkunftskosten
müssen in angemessener Höhe zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden. Sie dürfen nicht pauschaliert werden, wie einige Kritiker fordern. Mietpauschalen führen zu Regelsatzkürzungen für die, deren Mieten über den Pauschalen liegen und zu Regelsatzerhöhungen für die, die darunter liegen.

V) Das Armutsniveau
für einen Alleinstehenden lag nach Auffassung der Bundesregierung 2001 bei 938 Euro. Die Forderung nach 500 Euro plus angemessenen Unterkunftskosten würde sich diesem Niveau nähern.

VI) Mobilität - auch für Arbeitslose!
Der öffentliche Nahverkehr muss von Erwerbslosen zum Nulltarif genutzt werden können, ebenso wie Freizeiteinrichtungen. Dadurch würde das Niveau der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben steigen, ohne dass Leistungen als Waren gekauft werden müssten. Wir lehnen ferner Eigenbeteiligungen von Erwerbslosen in der Gesundheitsversorgung ab. Alg II-Bezug muss generell als Härtefall anerkannt werden.

VII) 500 Euro: Fairness, soziale Gerechtigkeit oder gar Menschenwürde?
Mit einer Regelsatzerhöhung auf 500 Euro würde die Lage von LohnarbeiterInnen etwas leichter, seien sie beschäftigt oder nicht. Wir halten nichts davon, bei einer bescheidenen Regelsatzerhöhung schon von Fairness, sozialer Gerechtigkeit oder Menschenwürde zu sprechen. Ein Zustand, in dem Millionen Menschen daran gehindert werden, produktiv tätig zu sein, wird auch durch ein paar Euro mehr nicht menschenwürdig. Fraglich ist auch, ob es der Würde des Menschen entspricht, seine Arbeitskraft als Ware verkaufen zu müssen.

Die Menschenwürde wäre mit 500 Euro auch zu billig. Die Spitzen der Wirtschaft halten ihre Menschenwürde schon für verletzt, wenn sie 500 Euro pro Tag bekommen. Die Gerechtigkeit ist in den Augen der Spitzenmanager nicht einmal gewahrt, wenn sie 500 Euro pro Stunde absahnen.

VIII) Die Forderung "Weg mit Hartz IV"
bedeutet für uns, den Zweck von Hartz IV möglichst zu durchkreuzen, mit Sozialabbau Lohndumping zu fördern. Die Forderungen nach 500 Euro Regelsatz und einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro/Std. wirken dieser Absicht entgegen. "Weg mit Hartz IV" kann nicht bedeuten, den Zustand vor Einführung von Hartz IV, d.h. die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige, wiederherstellen zu wollen. Dieser Zustand war auch nicht hinnehmbar.

IX) Das Kapital hetzt Arbeitslose und Beschäftigte gegeneinander,
um Sozial- und Lohnabbau durchzusetzen. Arbeitslose werden als Arbeitsscheue dargestellt, die auf Kosten der Arbeitenden leben und Beschäftigte als Besitzstandswahrer, die Arbeitslose daran hindern, zu niedrigeren Löhnen zu arbeiten.

Wir dagegen brauchen ein Bündnis zwischen Erwerbslosen und Beschäftigten. Das wird umso dringender, je mehr die Arbeitslosigkeit steigt.

Forderungen wie die nach einem Regelsatz für Erwerbslose in Höhe von 500 Euro und einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro tragen dazu bei, dieses Bündnis herzustellen.

Das Alg II-Niveau (Regelsatz plus Warmmiete) definiert eine Art Mindestlohn. Das Kapital will den Regelsatz weiter senken, um Lohndumping zu fördern. Wer dem entgegenwirken will, muss eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes fordern.

Der DGB-Bundesvorstand, der im Interesse der Förderung der Kapitalverwertung weder die Erhöhung des Regelsatzes noch einen gesetzlichen Mindestlohn fordert, fällt damit Arbeitslosen und Beschäftigten in den Rücken.

X) Wer soll für den Unterhalt der Arbeitslosen aufkommen?
Von 1991 bis 2004 ist die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze in Deutschland um sechs Millionen oder um ein Fünftel gesunken. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen sank um 3,5 Milliarden Arbeitsstunden. Entsprechend sank auch das Bedürfnis des Kapitals nach Ausbildungsplätzen für Jugendliche.

Die Nachfrage des Kapitals nach Ware Arbeitskraft fällt mit der Steigerung der Produktivität, mit den revolutionären technischen Fortschritten, mit seiner wachsenden Konzentration, mit jeder Fusion von Unternehmen und mit dem Untergang von Klein- und Mittelunternehmen. Der Prozess der sinkenden Nachfrage nach Ware Arbeitskraft ist unaufhaltsam.

Er wird durch Arbeitszeitverlängerungen gefördert und durch periodisch wiederkehrende Überproduktionskrisen beschleunigt. Die Nachfrage des Staates nach Arbeitskräften fällt mit sinkenden Gewinnsteuern. Die Senkung der sogenannten Lohnnebenkosten wiederum senkt die Nachfrage nach Arbeitskräften in den von der Sozialversicherung abhängigen Bereichen.

Da die Nachfrage nach Arbeitskraft in die Verwertung von Kapital eingebunden ist, werden mehr und mehr Arbeitskräfte in allen Bereichen überflüssig. Sie finden häufig gar keine oder nur noch geringfügige oder befristete Beschäftigungen zu tendenziell sinkenden Löhnen. Da Arbeitslosigkeit ihre Ursache nicht in zu hoher Arbeitslosenunterstützung oder zu hohen Löhnen hat, sondern in den ökonomischen Gesetzen dieser Wirtschaftsordnung, muss diese auch für die Unterhaltungskosten der überflüssig Gemachten aufkommen, nicht etwa die Arbeitslosen selbst und ihre Familien.

XI) Was kostet die Regelsatzerhöhung auf 500 Euro?
Eine Regelsatzerhöhung auf 500 Euro würde einschließlich der aus ihr folgenden Regelsatzerhöhungen für Haushaltsangehörige etwa 10-15 Mrd. Euro kosten. Allein daraus,

1. dass Anleger jährlich 30 Mrd. Euro verlieren, weil sie ihr überschüssiges Kapital Finanzbetrügern anvertrauen,
2. dass Banken jährlich 10-20 Mrd. Euro abschreiben müssen, weil sie Kredite an Schuldner verliehen haben, die sie nicht zurückzahlen können,
3. dass die massiven Gewinnsteuersenkungen dem Kapital jährlich Zusatzprofite von 20 Mrd. Euro verschaffen,

kann man sehen, dass der Reichtum dieser Gesellschaft völlig ausreichen würde, diese Forderung zu befriedigen. Das Kapital aber verjubelt und verspekuliert lieber den durch die Arbeit von Millionen aufgehäuften Reichtum in für uns sinnlosen Anlagen, als ihn für die Bedürfnisse der Arbeitslosen bzw. der LohnarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen. Aber nur so lange, wie Arbeitslose und Beschäftigte das Kapital nicht gemeinsam in seine Schranken verweisen. September 2005

Alg II: Anhebung des Regelsatzes von 345 € auf 500 €!

Dieser Text als Flyer zum download.

Mehr Informationen:
www.klartext-info.de
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/roth.html





[editiert: 03.12.06, 14:00 von bjk]



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Beiträge: 7353
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New PostErstellt: 06.12.06, 07:39  Betreff: Re: Erwerbsloser droht mit Hungerstreik  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.linkezeitung.de/cms/content/view/1409/32/



HARTZ IV: Erneute Regelsatzkürzung

statt Schwangerenkonfliktberatung !

Arme Jessica !!!


von Hans-Dieter Wege , 05.12.2006


Am 14. 11. 2006, dunkle Wolken hängen über Oldenburg, alles nur grau in grau. Es will gar nicht richtig hell werden. Ein richtig mieser Tag denkt Jessica Wenke, 24 Jahre alt, werdende Mutter, im 9. Monat schwanger. Sie ist Hartz IV-Betroffene und wohnt im Haushalt ihrer nicht von Hartz IV betroffenen Eltern.


Aber der Tag sollte noch viel, viel mieser werden für die Schwangere, nämlich solch ein Tag, den man lieber aus dem Kalender streichen sollte.

Sowieso schon schlecht gelaunt, sah Jessica in den Briefkasten. Sie entnahm diesem einen Brief von der Arge Oldenburg und der Inhalt dieses Briefes hatte es so richtig in sich für die junge Frau. Sie musste sich erst mal setzen, um den Brief noch mal ganz genau zu lesen.

Mit diesem Schreiben, teilte die ARGE OLDENBURG mit, dass Jessica der Bescheid über Leistungen nach dem SGB II mit Wirkung zum 1.10.2006 rückwirkend aufgehoben wird.



Als Grund wurde angegeben, dass sie ja im Haushalt ihrer Eltern leben würde und aufgrund der zum 1.8. 2006 wirksam gewordenen „STALLPFLICHT FÜR ERWACHSENE IM ALTER VON 18 bis 25 JAHREN" dem Haushalt der Eltern zuzuordnen sei.

Da die Arge erfahren hätte, von einem erwachsenen Bruder Jessicas, der auch einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen wollte, dass die Eltern der Beiden n i c h t bereit wären, der Arge ihr Einkommen offen zu legen, hätte man darauf hin auch ihren Leistungsbescheid aufgehoben.

Verbunden damit sei auch, dass die Arge bereits rückwirkend seit dem 1.10.2006 keine Beiträge mehr an Jessicas Krankenkasse entrichten würde.

Rotz und Priel heulend meldete sich Jessica am Nachmittag des gleichen Tages bei mir.

Ich bin ihr Nachbar und hatte ihr schon einmal bei einer ungerechtfertigten Regelsatzkürzung auf Null, am Anfang der Schwangerschaft geholfen. Die Linke Zeitung und andere berichteten darüber. Diese unberechtigte Kürzung wurde seiner Zeit sehr schnell zurückgenommen.

Ich versuchte erst einmal Jessica zu beruhigen und sah mir dann den Aufhebungsbescheid der ARGE OLDENBURG an. Selbstverständlich riet ich ihr sofort, als Erstes mal einen Widerspruch gegen die ARGE OLDENBURG und zusätzlich sofort einen Antrag beim Sozialgericht Oldenburg auf vorläufigen Rechtschutz und einstweilige Anordnung zu stellen. Jessica bat mich, dieses für sie zu erledigen und ich als absoluter HARTZ IV-GEGNER kam dieser Bitte auch sofort nach.

Gestern endlich erhielt Jessica die erfreuliche Nachricht vom Sozialgericht Oldenburg, dass die ARGE OLDENBURG den Aufhebungsbescheid zurückgenommen habe und dass das ALG II rückwirkend ab dem 1.10.2006 nachgezahlt werde.

Die Nachzahlung sei bereits angewiesen und auch ihr Krankenversicherungsschutz sei wieder in Kraft.

Selbst jemand vom Sozialgericht, der Richter(?), rief am gleichen Tag an und erkundigte sich nach ihr und wünschte ihr für die Zukunft alles Gute.

Und diese Wünsche sind auch ganz bestimmt notwendig. Denn ich habe mich selbstverständlich zwischendurch immer mal bei Jessica erkundigt, wie es ihr so ginge, usw.

Diese Handlungsweise der ARGE OLDENBURG, hat selbstverständlich Spuren bei Jessica hinterlassen. Sie erklärte mir, sie könne sich derzeit gar nicht mehr so richtig auf ihr Kind freuen und ihr eigenes Leben würde ihr auch keine Freude mehr bereiten und dieses ist von mir vorsichtig ausgedrückt.

Meine Frau und ich haben Jessica aber immer wieder versucht aufzubauen und dieses ist uns auch geglückt und nun ist ja auch wohl wieder alles in ORDNUNG???

Übrigens: In einem meiner Schreiben an das Sozialgericht habe ich auch bei diesem angefragt:

„Ist diese Regelsatzkürzung nicht das Gegenteil einer Schwangerenkonfliktberatung???"

Aber letztendlich trägt diese asoziale etablierte Politik der „Großen Koalition" hierfür die Verantwortung!"

Hinweis: * Eine Schwangere oder die Mutter eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bildet auch dann keine Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern, wenn sie noch minderjährig ist. Die schwangere Minderjährige erhält wie bisher Leistungen zum Lebensunterhalt unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Die Unterhaltsfähigkeit der Eltern einer Frau, die schwanger ist oder ihr Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut ist ausgeschlossen (§ 94 Abs. 1 Satz 4 SGB XII, § 33 Abs. 2 Ziff. 3 + 4 SGB II). Diese Leistungen mindern sich um zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen!*

von Hans-Dieter Wege, 102x Oldenburger Montagsdemo und Mitglied der Linkspartei





[editiert: 06.12.06, 07:40 von bjk]
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New PostErstellt: 07.12.06, 05:05  Betreff:  Re: Erwerbsloser droht mit Hungerstreik  drucken  weiterempfehlen

ZEIGEN WIR SOLIDARITÄT !!!



kopiert aus: http://www.linkezeitung.de/cms/content/view/1405/32/



Dramatische Entwicklung im Fall des von ALG II - Betroffenen Rüdiger S.

Linke Zeitung berichtete darüber (siehe auch Thread-Eröffnungsbeitrag von Isquierda, Einschub bjk)
Nachdem die ARGE im Landkreis Osterode ihm heute die Regelleistung gekürzt hat, befindet er sich im Hungerstreik.
Er braucht unsere Solidarität.


Helft Rüdiger S. !




Schreibt mit unserem Mailomaten an:

Bundespräsident Horst Köhler
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Bundesminister Franz Müntefering
MdB Oskar Lafontaine, Vorsitzender der Linksfraktion





[editiert: 07.12.06, 05:08 von bjk]
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New PostErstellt: 12.12.06, 07:18  Betreff: Re: Erwerbsloser droht mit Hungerstreik  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.linkezeitung.de/cms/content/view/1433/32/



Interview mit 1. Kreisrat Gero Geißlreiter

zum Hungerstreik von Rüdiger S.


von LZ , 11.12.2006



Am 12. Tag des Hungerstreiks gegen die 30%-tige Kürzung des ALG II von Rüdiger S. in Osterode im Hartz ( LZ berichtete http://www.linkezeitung.de/cms/content/view/1405/32/ ) erklärte sich der verantwortliche Kreisrat und Vorsitzende des örtlichen Rotary-Clubs Gero Geißlreiter in einem Interview mit der LZ.


LZ: Wie gehen Sie mit dem nunmehr 7-tägigen Hungerstreik von Herrn S. jetzt und in Zukunft um ?

Gero Geißlreiter: Kein Kommentar.

LZ: Warum werden Herrn S. nicht die erforderlichen Heizkosten bezahlt, obwohl es die Öffentlichkeit deutlich teurer zu stehen käme, sollte Herr S. wie gefordert in eine kleinere Wohnung umziehen, da das Jobcenter jetzt keinerlei Geld für Miete aufzuwenden hat.

Gero Geißlreiter: Für ein halbes Jahr nach Eintritt des Alg II-Bezuges werden ohnehin die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen. In dieser Zeit muss sich der Hilfeempfänger entscheiden, wie es weitergehen soll: Umzug in Wohnraum zu angemessenen Kosten oder Abdeckung des künftigen Defizits aus dem Regelsatz und/oder dem geschützten Vermögen. Nach 6 Monaten gilt dann, dass die angemessenen tatsächlichen Heizkosten bis maximal 1,10 Euro/qm übernommen werden (+ angemessene Mietkosten + Nebenkosten). Zwar ist bei Wohnungs- und Hauseigentum kein Mietzins zu entrichten. Andererseits müssen Wohnungs- und Hauseigentümer regelmäßig Rücklagen bilden für notwendige Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen. Laufende Kosten der Unterkunft liegen damit zwar nicht in Form von Mietzahlungen vor, aber in Gestalt von Unterhaltungs- und Erhaltungsrücklagen.
Zieht ein Hilfeempfänger aus dem eigenen Haus aus und in eine Mietwohnung, wird das Grundstückseigentum grundsätzlich zu einzusetzendem verwertbaren Vermögen. Je nach Verkaufserlös (und unter Beachtung der gesetzlichen Vermögensfreigrenze) kann dann der Lebensunterhalt für eine beträchtliche Zeit eigenständig sichergestellt werden.

LZ: Was ist Ihre Haltung zur psychosozialen Funktion einer angestammten Wohnung und eines Haushundes gerade angesichts der Situation von Vereinsamung und Ausgrenzung aus dem gesellschaftlichen Leben, der die von Erwerbslosigkeit Betroffenen ausgesetzt sind ?

Gero Geißlreiter: Die Gewöhnung an bestimmte Räume ist abzuwägen mit dem Gesetz gewordenen Interesse der Bürgerinnen und Bürger, soziale Leistungen nur für Bedürftige vorzuhalten. Es ist daher nur in Extremfällen vorstellbar, dass ein Auszug als unzumutbar angesehen wird. Die Zivilgerichte hatten Vergleichbares etwa im Mietrecht zugunsten hochbetagter, langjähriger Wohnungsmieter und zugunsten schwerbehinderter Menschen entschieden - dann sprechen wir aber, um im Recht der öffentlichen Sozialleistungen zu bleiben, auch nicht mehr über „Hartz IV", sondern über Sozialhilfe nach dem SGB XII wegen Alters oder Behinderung des Hilfesuchenden. Schließlich: Wer Arbeit an einem weiter entfernten Ort findet, muss zum künftigen eigenständigen Bestreiten seines Lebensunterhalts auch umziehen können (und müssen).
Der Unterhalt von Haustieren ist aus dem Regelsatz zu bestreiten. Je nach Haustier entstehen höhere oder geringere Kosten. Einen Mehrbedarfszuschlag „Haustierhaltung" sieht das Gesetz nicht vor. Tierhaltung aus privatem Interesse kann insoweit auch nicht öffentliche, steuerfinanzierte Staatsaufgabe sein.

LZ: Worin sehen Sie den Sinn eines 1 € Jobs, wenn der Träger vom Jobcenter ca. 500 der Arbeitende aber nur 100 € erhält und Herrn Steinbeck gleichzeitig zusätzliche 77 € Heizkosten mit dem Argument der Sparsamkeit verweigert werden ?

Gero Geißlreiter: Die Zuweisung der Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II (Alternative mit Mehraufwandsentschädigung, im folgenden „MAE" genannt) erfolgte hier auf eigenen Wunsch des Hilfeempfängers. Diese wurde eigens für Herrn Steinbeck unter Berücksichtigung aller Wünsche und Einschränkungen geschaffen.
Der Sinn einer MAE ist in erster Linie die Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt durch den Erwerb von beruflichen Qualifikationen, die Strukturierung eines geregelten Arbeits- und Tagesablaufs und den Erwerb von sog. Schlüsselqualifikationen, d.h. Training von persönlichen Eigenschaften, die Voraussetzung für den ersten Arbeitsmarkt sind, wie z.B. Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Nüchternheit etc.
Jede MAE wird durch Einrichtung einer Maßnahme erreicht. Dazu halten die Gemeinden (oder gemeinnützige Vereine) zusätzliche Arbeitsbereiche, die im öffentlichen Interesse sind, vor. Diese Maßnahmen haben einen Fixkostenanteil, der durch das Job-Center pauschal mit 400 Euro abgegolten wird. Von dieser Pauschale werden finanziert: der Anleiter (Ausbilder), die Fahrtkosten des Kunden, die Arbeitsbekleidung, die Infrastruktur (Verwaltung, Aufenthaltsräume etc.), dazu je tatsächlicher Arbeitsstunde 1 Euro an den Kunden. Die MAE beträgt maximal 30 Wochenstunden, denn der Kunde soll noch Zeit für Bewerbungen haben.



...........................................................................................................



... die hier erkennbaren "Tugenden" befähigen, auch ein KZ zu führen - um es mal ganz vorsichtig auszudrücken

bjk
ALG II-Unterschichtler





[editiert: 08.08.11, 13:30 von bjk]
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